Huh, ziemliches Durcheinander hier. Also mal versuchen, hier einiges klarzustellen:
Wenn man einen Vertrag von 24 Monaten hat und diesen verlängert, dann gilt die VVL logischerweise erst ab dem 1. Tag nach den 24 Monaten. Wenn sie früher greifen würde, wäre der alte Vertrag ja nur z.B. 19 oder 23 Monate oder wieviel auch immer gelaufen. Da ein Vertrag aber nunmal 24 Monate läuft, gilt auch die VVL erst danach!
@all:
Selbst wenn Vertragsbindungen von 24 Monaten nicht zulässig sind, läuft alles korrekt, da man bei der VVL sozusagen einen Neuvertrag abschließt, der nach dem alten Vertrag zu laufen beginnt.
Hier mal ein Auszug aus dem Kleingedruckten, das in meiner Vertragsverlängerung steht:
"[...] Die von mir evtl. ausgesprochene Kündigung wird praktisch gegenstandslos, weil ich hiermit ein neues Vertragsverhältnis eingehe. Mein bisheriger Vertrag wird, sofern sich der Vertrag noch in einer Mindestvertragslaufzeit befindet, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durch Abschluss dieses neuen Vertrags aufgehoben; andernfalls wird mein bisheriger Mobilfunkvertrag durch Abschluss dieses neuen Vertrags mit dem Datum des Eingangs dieses Auftrags bei EPS aufgehoben. [...]"
Das heißt also im Klartext: Es wird ein Neuvertrag abgeschlossen, der nur z.B. schon 3 Monate vorher unterzeichnet wird, aber erst nach den ersten 24 Monaten zu laufen beginnt. Ist also rechtens!
geniongroup: Es kommt darauf an, welchen Tarif du hast bzw. welchen Tarif du mit dem neuen Vertrag (also der VVL) abschließt! Zum Teil muss man für das neue Handy auch nur 5,- € pro Monat mehr bezahlen (wie ich z.B. beim Nokia 6230, aber die 10 € habe ich auch schon wieder rausgehandelt ;)).
mfG kingpulp