Beiträge von kingpulp

    Wie es beim "Wechsel gegen die Bestimmungen" aussieht, weiß ich leider auch nicht. Aber ich bin eh der Meinung, dass der Wechsel nicht verboten ist, weil der Tarif an sich ja beibehalten wird. Die GG bleibt ja gleich, sie wird eben nur rabattiert. Ein anderer Tarif ist das deswegen ja nicht.


    Meine Erfahrung:


    Ich habe zur Zeit noch den alten T&M 120 Student, den es für Neukungen oder beim Wechsel nicht mehr gibt. Ab 01. Februar läuft mein neuer T&M 200 Web Student, und E+ wollte von mir keine neue I-Bescheinigung haben. Der Mitarbeiter meinte, dass ich ja schon einen Studententarif habe und sie daher wissen, dass ich Student bin. Also bräuchten sie auch keine neue Bescheinigung ;) Es wurde so im Computer vermerkt und gut ist (wenns denn fehlerfrei gelaufen ist :D).


    mfG kingpulp

    qwqw: Ich zahle für das Nokia 6230 jetzt 10 Euro (5 Euro für Februar und 5 für März, weil Ende März meine "3 letzten Monat vor Vetragsablauf" beginnen). Normalerweise kriegt man es im T&M 200 für 0 Euro.
    Deine Rechnung mit "30 Euro mehr im Juni" geht allerdings nicht auf, weil ich bei ner VVL ab März das Handy umsonst bekommen hätte. Die 5 Euro nehmen ja mit den Monaten AB, nicht ZU. ;)
    Der neue Vertrag (bzw. die VVL) läuft übrigens nicht ab Handyerhalt, sondern erst ab Juni, weil erst im Juni die 24 Monate des alten Vertrags um sind.


    galahad13: Klar, das kann passieren. Aber mir wurde bei VVL (Montag) ja zugesagt, dass das Gerät lieferbar ist und sich das auch auf meines bezieht, und darauf poche ich dann. Wenn das Handy dann ab Donnerstag nicht mehr lieferbar ist und E+ für die Bearbeitung länger braucht als bis Donnerstag, wird es zwar leider zu meinem Problem, aber DIE sind dafür verantwortlich... Machen kann ich da nicht viel, das stimmt. Außer denen halt mal die Meinung sagen. Aber NOCH haben sie ja Zeit, die nunmehr 14 Tage einzuhalten. Wenns darüber hinaus geht, gibts Ärger ;)


    mfG kingpulp

    Und wie sieht es mit einem Wechsel von einem normalen T&M 100 in den T&M 100 Web aus?


    "tatoolive" hatte sowas in einem anderen Thread angefragt. Ich bin mir leider nicht ganz sicher, inwieweit dieser Wechsel als Tarifwechsel gilt. Er wollte den Tarif sonst noch am gleichen Tag (bzw. einen Tag, nachdem der neue T&M 100 aktiviert ist) wechseln, um die 150 SMS zu bekommen ;)


    mfG kingpulp

    Also, nun mal der Reihe nach:


    1. Zum Abschluss sollte ne Kopie des Studentenausweises reichen. Kannst aber auch das Original mitnehmen, dann macht der Mitarbeiter im Shop ne Kopie, und du hast keine Arbeit und Kosten (auch wenn sie minimal sind).


    2. In den Webtarif wechseln sollte möglich sein, dazu musst du dich aber vorher bei der Kundenbetreuung online registrieren. Zur Sicherheit aber nochmal bei E+ nachfragen.
    Eine neue Bescheinigung brauchen sie dann nicht, die aus dem Vertragsabschluss im Shop müsste reichen. Das dauert aber eh etwas, bis die das alles bearbeitet haben.


    3. Die Hotline wird "offiziell" kostenpflichtig ;)


    4. Die Kundenbetreuung läuft angeblich nur noch online bzw. am Telefon. Kommt aber bestimmt auch auf den Shop an, wie die sich drauf einlassen und wie nett sie sind. Da du das Gerät aber im Shop holst, sind sie auch Ansprechpartner bei Defekt etc... Das Gerät wird ja auch eh nur eingeschickt, selbst reparieren tun die ja auch nix.


    mfG kingpulp

    Kann man wirklich sofort nach Abschluss in den Web-Tarif wechseln? Eigentlich geht das doch erst nach 3 Monaten.
    Obwohl, wenn ich drüber nachdenke: Der Web-Tarif ist ja eigentlich der gleiche, nur eben mit Online-Rechnung und dem Sparguthaben... Am Grundpreis etc. ändert sich ja nicht direkt was...


    Ich würde zur Sicherheit mal bei E+ nachfragen. Auch, ob der Wechsel (falls er möglich ist) kostenlos ist oder ob der Web-Tarif von E+ intern als "niedrigerer" Tarif gesehen wird. Der Wechsel ist ja nur kostenlos, wenn man in höhere Tarife wechselt.


    mfG kingpulp

    Ja, das offizielle Dokument benötigt man nicht unbedingt, denke ich auch. Ist ja auch nur ein Vordruck von E-Plus, um die Eintragung der benötigten Daten zu erleichtern.


    In meinem Falle (bzw. dem meiner Freundin) wird es garantiert klappen, weil sie einen Neuvertrag geschlossen hat, der von vorneherein auf Web Student läuft... Aber dennoch sollte es auch bei dir klappen. Durch den Antrag wird ja einfach nur der vorhandene Grundpreis rabattiert, das ist zu jedem Zeitpunkt möglich ;)


    Werde aber nochmal berichten.


    mfG kingpulp

    Hallo,


    das sollte eigentlich recht einfach sein:


    Lass dir von ePlus den "Antrag zur Einrichtung des Studentenrabatts" schicken (das Ding heißt wirklich so, habs gerade vorliegen, weil ich es für meine Freundin wegfaxen muss).


    Den füllst du aus und schickst oder faxt ihn (zusammen mit einer I-Bescheinigung UND einer Kopie vom Perso (Vor- und Rückseite!)) an die 0331 - 700 31 30.


    Dann würde ich nen Tag später nochmal anrufen und fragen, ob alles korrekt eingegangen ist. So solltest du auch in den Genuss der 20% kommen ;)


    Harry: Wechselgebühr muss man (glaube ich) nicht zahlen, weil das kein "richtiger" Tarifwechsel ist... Der Tarif heißt dann zwar anders, aber es werden einfach 20% Rabatt auf den Grundpreis gegeben.
    Du meinst übrigens Tarifwechsel und nicht Vertragswechsel nach 3 Monaten, oder? ;)


    mfG kingpulp

    Wie nun was eingeschlossen ist, ist ne gute Frage ;) Habe das auch nur so halb verstanden :D Auf jeden Fall meinte er, dass Vertrag und Kauf direkt zusammenhängen.


    Der ganze Stress nur deswegen, weil mein 6310i immer mehr rumspinnt und auch schon einiges abbekommen hat (runtergefallen etc.). Klar, ist meine Schuld, hätte besser aufpassen müssen. Aber da mir das Treueangebot halt schon gemacht wurde, warum sollte ich da nicht schon drauf eingehen? ;)


    Letztendlich hast du vollkommen recht! Das Handy wird schon irgendwann wieder lieferbar sein (ist ja eh noch nicht sicher, ob meins nicht doch schon in den Versand gekommen ist). Und ich hätte ja auch rein gar nix davon, wenn ich vom Handykauf zurücktrete. Dann muss ich genauso später wieder nach einem 6230 fragen wie ich jetzt warten müsste. Ist ja dasselbe in grün :)


    Ich mach mir ab jetzt gar keinen Stress mehr. Ich warte einfach noch ein paar Tage und wenns bis Ende der Woche nicht da ist, frage ich einfach nochmal bei der Hotline nach. Aufregen bringt ja leider nichts, auch wenn ich mir nach wie vor verarscht vorkam am Telefon. Aber das ist ja ein anderes Problem mit der Hotline, das Lager bzw. die zuständige Distribution kann da ja auch nichts für.


    mfG kingpulp

    Ach soo, das ist also eine Sim-Karte! Danke, dass du mich aufgeklärt hast!! Falls ich mal Hilfe beim Toilettengang benötige, ruf ich dich! :D


    Dass ich "nur" einen Sim-Karten-Vertrag schließe, ist mir selbst klar! Darum muss man für die Handys ja (meist) auch noch nen kleinen Obulus abdrücken. Mal abgesehen davon, dass mir das Handy ja innerhalb des "Treue-Angebots" angeboten wurde. Also habe ich logischerweise das Recht, das Handy zu bekommen!


    mfG kingpulp


    P.S. Was meinst du mit "... und den Handywunsch mit der Person..." ? Entweder steh ich aufm Schlauch, oder du kannst dich nicht artikulieren...


    EDIT: Hier nochmal ein Zitat von einem Freund, den ich um Rat gefragt habe:


    "Ich habe mit E-Plus einen Mobilfunkvertrag gemäß §§ 611 ff BGB geschlossen. Dieser Vertragsschluss wiederum inkludiert einen Kaufvertrag nach §§ 433 ff über das genannte Handy, da dieser maßgeblich kausal meine Entscheidung zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages geführt hat.
    Aufgrund dieser Kausalität steht mir das Handy zu. Daneben verweise ich auch auf die gängigen Sitten im Geschäftsverkehr, nach denen es üblich und allgemein bekannt ist, dass die Handys über den Dienstleistungsvertrag subventioniert werden.
    Eine Verletzung meines Rechts aus dem Kaufvertrag führt dazu, dass auch der
    Dienstleistungsvertrag ungültig wird, da eine kausale Eigenschaft entfällt. Hierdurch steht mir das Recht auf einen Rücktritt zu, sofern diese Kausalität wegfällt; die einschlägigen Vorschriften des BGB hinsichtlich der Möglichkeiten eines Schadenersatzanspruches greifen dann hier an dieser Stelle." :D

    @Pursche:


    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich ein Recht auf mein gewähltes Endgerät habe! Das 6230 z.B. bekomme ich DANN günstiger, WENN ich den Vertrag verlängere! Da kann mir hinterher keiner kommen und sagen "och, nehmen sie ein anderes, das 6230 ist grad nicht da". So läuft das nicht. Dann mache ich natürlich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch! Oder würdest du das mit dir machen lassen und nehmen, was dir als Ersatz angeboten wird??


    mfG kingpulp