Wie es beim "Wechsel gegen die Bestimmungen" aussieht, weiß ich leider auch nicht. Aber ich bin eh der Meinung, dass der Wechsel nicht verboten ist, weil der Tarif an sich ja beibehalten wird. Die GG bleibt ja gleich, sie wird eben nur rabattiert. Ein anderer Tarif ist das deswegen ja nicht.
Meine Erfahrung:
Ich habe zur Zeit noch den alten T&M 120 Student, den es für Neukungen oder beim Wechsel nicht mehr gibt. Ab 01. Februar läuft mein neuer T&M 200 Web Student, und E+ wollte von mir keine neue I-Bescheinigung haben. Der Mitarbeiter meinte, dass ich ja schon einen Studententarif habe und sie daher wissen, dass ich Student bin. Also bräuchten sie auch keine neue Bescheinigung
Es wurde so im Computer vermerkt und gut ist (wenns denn fehlerfrei gelaufen ist :D).
mfG kingpulp