oder aber den Firefox Browser nehmen und über "Extras" - "Seiteninformationen" die swf Datei speichern.
Beiträge von m@rtin
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Manche Fans haben einfach zuviel Zeit: http://www.freewebs.com/lostfoundation/sawyersong.html

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Zitat
Original geschrieben von dadash
mein ersten Monat ist abgebucht, €4.95
der selbe Betrag auch bei mir. Hat also alles geklappt. -
Zitat
Original geschrieben von Milhouse
Welche Nummern sind das denn?4, 8, 15, 16, 23 und 42
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@ o2neuling: Du sprichst mir aus der Seele; ich habe selten bei TT einen Beitrag gelesen der so perfekt mit meiner eigenen Meinung übereinstimmt. Danke.

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und ich habe eben eine Mail bekommen:
Zustimmen und 100 Bonuspunkte oder aber 5,- Eur Douglas Gutschein bekommen. -
Ich bin auch ein Fan von FCUK, die Shirts von der Marke haben definitv einen "hohen Hinguck Faktor"
Was mich bloss wundert: Ich war vor kurzem im FCUK Laden in New York und bin bei den Preisen fast umgefallen. Locker dreimal so teuer wie in UK.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von marlborolights
Hallo,ich möchte gerne das Luftgewehr meines Opas, ein Diana Modell 35, verkaufen, was genau muß ich dabei beachten?
Ist ein Verkauf an Volljährige ohne Waffenschein/Waffenbesitzkarte überhaupt noch erlaubt? Darf es über eine Anzeige in unserer Lokalzeitung veräußert werden? Bei eBay geht es ja leider nicht.
Gruß,
Oliver
ZitatAlles anzeigen10. Muss ich für mein Luftgewehr jetzt eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen?
Für die waffenrechtliche Beurteilung einer derartigen Waffe kommt es darauf an, ob sie das sogenannte "F" im Fünfeck (vgl. Abbildung) hat.
In diesem Fall gelten für die Waffe erleichterte Erwerbs- und Besitzbestimmungen.
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das oben genannte Kennzeichen haben, können durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei erworben und besessen werden.
Ebenfalls ist der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, die vor dem 01.01.1970 in die Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 02.04.1991 des im Einigungsvertrag genannten Gebietes in den Handel gebracht wurden, erlaubnisfrei.
Allein für den Besitz des Luftgewehrs, das die zuvor genannten Voraussetzungen hat, ist also keine weitere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstückes) wird ein Waffenschein benötigt.
das habe ich auf die schnelle bei Ministerium des Inneren von Sachsen gefunden.
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Zitat
Original geschrieben von h00ligan
Das ist keine Insel, sonder ein versenktes Schiff der US-Navy
Dankeschön. Jetzt macht das schon wieder irgendwie Sinn

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Zitat
Original geschrieben von tribal-sunrise
zu geil - ein nettes Objekt aus dem "Militärfuhrpark"Das ist doch eine Insel oder aber was soll das sein? U-Boot?