Beiträge von Timba69

    Amazon nimmt nicht teil...Und drucker-guenstiger hat den cb hinweis entfernt und epson stellt sich jetzt schon quer... Ach das wird ein spass, das cb durchzuboxen.


    Ein gluück habe ich via vk bestellt.

    basti12:

    Zitat

    Was heißt hier behaupten, das ist geltendes deutsches Recht. In Polizeikreisen ist Lärmbelästigung etwas, das diese in aller Regelmäßigkeit nichts angeht. Zuständig für Lärmbelästigung ist üblicherweise das Ordnungsamt und nicht die Polizei. Letztere kann und wird lediglich im Akutfall vorbei schauen und (polemisch formuliert) mit dem Finger einmal "Dududu" machen. Mehr nicht. Von wegen Wohnung betreten und ggf. sogar noch Anlage beschlagnahmen. Da brauchen wir uns doch nichts vormachen, wer den Polizeialltag kennt, wird mir nicht widersprechen.


    Offenbarungseid der geistigen art, mein lieber basti.


    Regelmässig geht es die polizei schon etwas an, nämlich dann, wenn sie subsidiär zuständig werden, weil die originäre zuständige behörde nicht kann oder nicht mehr darf.
    Hier halt das ordungsamt.


    Und wie bereits von mir erwähnt ist lärm minimum Owi(!), Maximum ein vergehen, wenn der nachbar eine nachvollziehbare beinträchtigung am körper hat, oder zumindest diese anzeigt und per strafantrag noch bekräftigt.


    Und das die polizei die wohnung betreten (siehe weiter oben, hinreichend von mir am beispiel berlin dargestellt) und auch die anlage sicherstellen (!) darf, steht ausserhalb jeglicher diskussion.


    Und weil es dir weiter oben so viel bedeutet hat:


    Sent from my ipad.....




    Benjamin:


    Wenn es dir wirklich wichtig ist, und du dr meinung bist, dein verhalten entspricht nicht dem polizeilichen bericht (anzeige), dann nimm dir einen anwalt, tipp von mir.
    Mit einer schriftlichen aussage bei der polizei ist rs nicht getan, die würdigung der tat hat im moment der sta übernommen, daher strafbefehl ohne weitere prüfung.
    Wenn dir das nicht reicht, geht es zur erneuten prüfung vor gericht, mit der gefahr oder dem glück, dass das pendel der wahrheit in die eine oder andere richtung schlägt. Mittlerweile sind richter aber äusserst unnachgiebig, wenn es um angriffe gegen die judikative oder executive geht....

    ChickenHawk:


    Gutes schlusswort, deckt sich zu 100% mit dem, was ich weiter vorne schon erwähnte, als es darum ging, lärm ist ja wohl nicht "so schlimm".....und zumal sich der te nicht mehr meldet.


    Und Christian: es ist nun mal leider im dem bereich so das vieles, was die polizei in sekunden entscheiden muss, sich später einer tagelangen akademischen prüfung unterziehen muss. Und da spiegelt der thread fast den gerichtssaal (das wahre leben) wieder....da gibt es zumeist viele, die falsch liegen.

    jimmybob:


    Wenn du das meinst, lies dir meine ausführungen zu den paragrafen 15 und 113 durch. Kannst du dem folgen, was da steht? Oder warum postest du deine falsche meinung nochmals ohne argumente für deine auffassung?


    Una ja, ich habe das mal studiert. Und in den letzten 10 jahren hat sich an der lehr- und rechtsmeinung wenig in dieser hinsicht geändert.


    Ich meine fast, du hast es nicht studiert, oder? :-)



    Und Tipsy:


    Du lagst damals auch falsch. Du hast etwas behauptet, und keine argumente, oder gar sachbeweise vorlegen können, die die herrschende meinung verschoben hätten. Dann wärst du im besitz der alleinigen wahrheit gewesen....


    Ich bin bereit zu diskutieren und zu erklären, aber ich erwarte auch kenntnis von der materie. Und nicht ergoogeltes oder wiki-wissen.

    basti12:


    Wir sind nicht "anderer Meinung", du liegst einfach nur falsch, auf Basis der Fakten aus dem ersten Posting.


    Und Schwanz******** ist einfach als Wort absolut unangebracht. Zudem in diesem Zusammenhang.
    Und tatsächlich ist send grammatikalisch falsch....das sehe ich aber jetzt erst. Ich wusste bis jetzt eben nicht mal, das man die Signatur ändern kann, bzw. das diese gesendet wird.


    Und ja, ich bekenne mich dazu: Wenn jemand lärmt und mich stört, dann muss er mit den Konsequenzen leben bzw. rechnen dürfen.
    So wie hier im Forum, wenn man öffentlich "merkwürdig" Postings kommentiert....


    Carsten:


    Oke, ...:-) Ich habe auch nen anderes Hobby, aber Basti12 hatte ja schon im anderen Thread eine Signaturdiskussion angefangen, wobei ich da die Hintergründe nicht kenne. Aber soweit wollte ich es hier nicht kommen lassen.


    Und man muss nicht studiert haben; das ist egal. Aber das ist für jederman(n) von Interesse. Deine fachliche Meinung im rechtskundlichen Bereich ist ja hier nicht gefragt.....:-)

    basti12:


    ich gehe hier mal kurz auf dich ein:


    Punkt a)
    Die Polizei hat in diesem Fall, bei dieser Ausgangslage das Recht, die Wohnung zu BETRETEN.
    Scheinbar hast du da im Studium nicht aufgepasst.


    Punkt b)
    Tatsachenbehauptung in diesem Fall ist deine Sicht der Dinge in einer anderer Welt. Scheinbar bist du hier nur angemeldet, um mit Leuten Ärger anzufangen? Ich habe auch diesen Beitrag gemeldet.

    Ja und? §15 regelt nur den Vorsatz....ich weis echt nicht, worauf ihr hinauswollt...oder geht es auch um §15 im Bereich des §113 STGB?
    Im subjektiven Tatbestand ist lediglich Vorsatz gefordert. Wird die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung als Tatbestandsmerkmal angesehen, so reicht dafür Fahrlässigkeit. Als objektive Bedingung der Strafbarkeit bedarf es noch nicht einmal der Fahrlässigkeit.


    Ich schätze mal, ihr habt keine Rechtswissenschaften studiert, oder?