Beiträge von Timba69

    Hallo!


    Verkauft wird wegen Doppelbestellung ein deutsches iphone 4 32GB ohne Simlock=Neverlocked mit vollständigem Zubehör und Rechnung vom 27.11.10.


    Das iphone ist unbenutzt. Keine Schäden, Kratzer oder ähnlich.


    Preis incl. Versand bis 500 Euro versichert:


    670 Euro VB



    Nun zum vertraglichen Teil:


    a) Wenn jemand sagt, er will das Verkaufsgut, im weiteren Ware genannt, "haben", "definitiv nehmen", "nur noch die Bankverbindungb brauche ich, dann kaufe ich..."; dann ist das ein rechtsgültiger Kaufvertrag, wenn ich diesem dann zustimme.
    b) Kein dreistes Preisverhandeln, in Maßen ok, macht ja auch Spaß, aber nicht extrem dreist/dumm.
    c) Meine Ware ist einwandfrei.
    d) Kein Tausch, Ringtausch, Vorabversand oder ähnliches.
    e) Nur Bargeld- oder Überweisungszahlungen sind erwünscht.
    f) Abholung nur nach Absprache und innerhalb eines (!) Tages nach Verkauf.



    Privatverkauf !!!


    Eine Gewährleistung, Rücknahme oder Garantie meinerseits schliesse ich hiermit aus.


    Seit dem 1.1.02 sind auch private Verkäufer gesetzlich verpflichtet, Garantie zu leisten, es sei denn dies wird ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb erkläre ich hiermit, dass es sich bei dieser Auktion um den Verkauf gebrauchter Artikel von Privat an Privat unter Ausschluss jeder Gewährleistung handelt! Die Abgabe eines Gebotes gilt als Anerkennung des Ausschlusses! Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt gibt es natürlich weder eine Garantie noch eine Rücknahme. Das EU-Fernabgabegesetz wird also hier in beiderseitigem Einverständnis keine Anwendung finden. Bitte geben Sie nur ein Gebot ab, wenn Sie damit ausdrücklich einverstanden sind. Es handelt sich um keine Neuware und es kann daher auch keine Garantie übernommen werden.


    Eine Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen; davon unberührt bleiben Ansprüche aus der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen sowie Ansprüche aus der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung [Markierung Copyright T.P.] des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
    Sämtliche genannten Details zum Artikel stellen reine Eigenschaftsbeschreibungen aus Laiensicht dar, die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie für den Artikel wird ausdrücklich abgelehnt


    Eine evtl. Händler-/Herstellergarantie bleibt davon unberührt.
    Die angegebenen Leistungsdaten stammen von der Herstellerhomepage bzw. von Preissuchmaschinen.

    Ja, Gebührenordnungen und Gefahrenrecht ist nun mal Landessache und daher ist es halt wichtig, welche Meinung die Uni in ihrem Studiengang anlegt.


    Und was haben meine Argumente (und dessen Stärke) damit zu tun, das ich erwähne, das ich die Materie studiert habe, insbesondere Gefahrenabwehrrecht und Strafverfolgungsrecht?


    Und das die Innenbehörde ein Gutachten über ihre Gbeührenordnung verlangt, ohne den entsprechen Justiziar zu beauftragen, wundert mich. Zumal ein Gutachten lediglich eine Meinung darstellt, ohne Rechtspflicht oder Gewichtung des Selben, außer im Rahmen eines Verfahrens.


    Welche Kanzlei ist es denn?

    Tipsy:


    Glaub was du willst, und ein "Gutachten von einem Freund?!" "beweist" hier gar nichts, die Rechtslage hier ist eindeutig anders und ist auch herrschende Rechts- und Studiengangmeinung.


    Und ich meine es, weil es es studiert habe.... und die Gebührenordnung der Berliner Polizei analog aufgebaut ist zu anderen Gebührenordnungen. Es ist eine Kann-Bestimmung, und andere Bundesländer haben diese Gebühr auch.

    Tipsy:


    Zitat

    Die Aufnahme von Verkehrsunfällen ist Kernaufgabe der Polizei, es geht dabei auch immer um OWis (Strafrecht), eine Gebühr dafür ist verfassungswidrig, auch in Berlin.



    Stimmt nicht.
    DIe VU-Aufnahme ist keineswegs Kernaufgabe, im Gegenteil. Die Polizei ahndet die VK-Straftat (Legalitätsprinzip) / OWi im Rahmen ihres Pflichtgemäßen Ermessens nur, wenn sie auch Kenntnis von derer erlangt.
    Und Grundsätzlich sieht die Gebührenordnung der Polizei eine Gebühr für die Aufnahme des VU vor.

    Hallo!


    Verkauft wird wegen Doppelbestellung ein deutsches iphone 4 32GB ohne Simlock=Neverlocked mit vollständigem Zubehör und Rechnung vom 27.11.10.


    Das iphone ist unbenutzt. Keine Schäden, Kratzer oder ähnlich.


    Preis incl. Versand bis 500 Euro versichert:


    670 Euro VB



    Nun zum vertraglichen Teil:


    a) Wenn jemand sagt, er will das Verkaufsgut, im weiteren Ware genannt, "haben", "definitiv nehmen", "nur noch die Bankverbindungb brauche ich, dann kaufe ich..."; dann ist das ein rechtsgültiger Kaufvertrag, wenn ich diesem dann zustimme.
    b) Kein dreistes Preisverhandeln, in Maßen ok, macht ja auch Spaß, aber nicht extrem dreist/dumm.
    c) Meine Ware ist einwandfrei.
    d) Kein Tausch, Ringtausch, Vorabversand oder ähnliches.
    e) Nur Bargeld- oder Überweisungszahlungen sind erwünscht.
    f) Abholung nur nach Absprache und innerhalb eines (!) Tages nach Verkauf.



    Privatverkauf !!!


    Eine Gewährleistung, Rücknahme oder Garantie meinerseits schliesse ich hiermit aus.


    Seit dem 1.1.02 sind auch private Verkäufer gesetzlich verpflichtet, Garantie zu leisten, es sei denn dies wird ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb erkläre ich hiermit, dass es sich bei dieser Auktion um den Verkauf gebrauchter Artikel von Privat an Privat unter Ausschluss jeder Gewährleistung handelt! Die Abgabe eines Gebotes gilt als Anerkennung des Ausschlusses! Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt gibt es natürlich weder eine Garantie noch eine Rücknahme. Das EU-Fernabgabegesetz wird also hier in beiderseitigem Einverständnis keine Anwendung finden. Bitte geben Sie nur ein Gebot ab, wenn Sie damit ausdrücklich einverstanden sind. Es handelt sich um keine Neuware und es kann daher auch keine Garantie übernommen werden.


    Eine Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen; davon unberührt bleiben Ansprüche aus der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen sowie Ansprüche aus der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung [Markierung Copyright T.P.] des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
    Sämtliche genannten Details zum Artikel stellen reine Eigenschaftsbeschreibungen aus Laiensicht dar, die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie für den Artikel wird ausdrücklich abgelehnt


    Eine evtl. Händler-/Herstellergarantie bleibt davon unberührt.
    Die angegebenen Leistungsdaten stammen von der Herstellerhomepage bzw. von Preissuchmaschinen.