Beiträge von Timba69

    So, o2, Telekom und Vodafone haben freigeschaltet.


    Die Telekom-Seite bricht immer mal wieder zusammen, o2 will Ratenzahlung mit einem kleinen Aufschlag und Vodafone sagt leider nichts über den möglichen Netlock aus, für den VF ja gerne bekannt ist.....

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Vielleicht weil der Tarif begehrt ist wie seinerzeit Bananen in der DDR? Ich habe hier eine große Liste mit Interessenten für genau diesen Tarif und bereit wären dafür eine entsprechende Ablösesumme zu bezahlen. Wer so einen Tarif kündigt, dem ist nicht mehr zu helfen. :rolleyes:



    Zumal bei Bestehen eines weiteren o2 Mobilfunkvertrags der TH3000 nochmal um 10€ (Kombivorteil) auf nurmehr 2,99€ herunterrabattiert werden kann.


    Wie, was, wo? Habe ich was verpasst? Schick mir mal ne PM..:-)

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    so ein Quatsch, pp jetzt als gerichtliche Instanz oder wie


    die pp Reihenfolge ist aber nun mal erst Rücksendung, dann Erstattung, so wird die Entscheidung wohl auch lauten, der weitere Weg wäre immer schwer, völlig unabhängig von pp


    Ach bitte, nicht schon wieder die Diskussion. Ich kann dir aus mehrfacher eigener Ausfechtung der zustehenden Käufer/Verkäuferrechte aus BGB ganz klar sagen, dass, wenn du rechtlich nicht wirklich sattelfest bist, gegen die Quasi-Ich-kann-nichts-ohne-RA-mehr-machen-Entscheidungen von PayPal als Normalbürger nichts machen kannst, eben weil PP über die faktische Macht des Geldbesitzes (des Käufers/Verkäufers) gebietet.


    Du kannst PP mit Schreiben, Fristen, Bescheiden bombardieren, das bringt dir alles nichts, wenn PayPal die Kohle nicht rausrückt und auf Stur schaltet. Das kostet Zeit, Nerven und Geld, wenn man(n) selber keine Ahnung hat.


    Dann ist nämlich die Frage, wie viel Geld du dem bereits schlechten Geld hinterherwerfen willst.....


    Im Übrigen argumentierst du selber mit der PP-Reihenfolge, die eben auch falsch ist, wenn gewisse Parameter zugrunde liegen....

    Was willst du hören? ich habt euch beide freiwillig in die Hände der eigenwilligen PayPal-Lösungs-Maschinerie alias Käufer/Verkäuferschutz begeben. Egal, was rechtlich laut dem BGB vorgesehen ist, könnte ihr JETZT vergessen. PP trifft hinsichtlich seiner Richtlinien eine eigene Entscheidung, die so oder so ausgehen kann.


    Da nochmals im Bezug mit dem BGB zu reagieren, wird schwer.