Beiträge von Timba69

    Jup.


    @lars85:


    Du siehst, es ist nicht einfach, den passenden Vertrag zu finden. Ich dneke mal, ich werde zu Blau tendieren.


    Wenn 1&1 oder ähnlich nachziehen und eine 30 Euro All-Net-Flat anbieten incl. Daten, oder meine Bekannten alle ihre Netze wechslen, dann nehme ich auch Postpaid..:-)

    flatie:


    Da ich mich, trotz Fachwissen, ab jetzt raushalten werde; noch zwei Hinweise:


    Sei freundlich gegenüber den Leuten, die dir helfen wollen und sogar können. Wir haften weder für das Handeln deiner Freudin, noch für ihren Ex-Lover.


    Meine im ersten Posting geschrieben Hinweise gelten noch immer; eine Rüge, eine Wiederherstellung in den alten Stand etc, sind alles nur theoretische Möglichkeiten, die alle keinen Wert haben in der realen Praxis.
    Die Arglistigkeit des Ex-Freundes mal ausgenommen, wenn nachweisbar.



    Das Greicht entscheidet nicht, ob eine Forderung rechtsmäßig ist, sondern nur, ob die Forderung vollstreckbar ist.


    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit sind die Widerspruchsfristen und das Verfahren, an dem man(n) teilnehmen sollte, von entscheidener Bedeutung.


    Nach einem Widerspruch wird die Streitsache an das zuständige Gericht abgegeben und die Streitigkeit wie eine ganz normale Klage behandelt (auch in Bezug auf die Kosten). Das Gericht gibt dann dem Antragsteller Bescheid.


    Der Antragsteller hat nun einen Klageschriftsatz zu verfassen, in der er


    1. beantragt, den Schuldner zur Zahlung des im Mahnbescheid angegebenen Betrages zu verurteilen und
    2. das Zahlungsbegehren begründet.


    Ohne einen Widerspruch, kann der Gläubiger nach 2 Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ist dieser erteilt, kann der Gläubiger mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken.
    Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.


    WICHTIG FÜR DICH, MUSS ABER NACHWEISBAR SEIN: Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.



    Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er kann dann bis zum Eintritt der Verjährung, also mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden. Für die Zinsen gelten kürzere Verjährungsfristen.
    .

    Wenn gegen den Mahnbescheid kein fristgemäßer und sachlich richtiger Widerspruch erhoben wurde, und dann auch noch dem Vollsteckungsbescheid nicht widersprochen wurde, ist der Käse gegessen, das war es.


    Arglistig wird wohl der Ex-Freund in diesem Fall nicht gehandelt haben können; und somit geht das letzte, gute Argument baden.