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P.S. Gerade du als Berliner hast es wirklich ganz easy. Denn mein Lieblings-O2-Händler, der mir diese genialen Sonderkonditionen immer aktiviert sitzt auch in Berlin. Der könnte dir sicherlich einen genialen O2-Tarif hinzaubern, den es offiziell gar nicht gibt. 
Ach? Wie heißt der denn, wenn man(n) fragen darf? Ich bin ja noch ein paar Tage hier,...:-)
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Ich habe schon reserviert..:-)
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Laut verschiedenen Bestellern kommen da die schwarzen Geräte an. Siehe Crackberry, m y * * * * *.de, etc.
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Warten wir es ab. Aber selbst wenn sie 10 Euro Abziehen: gerne, daraus kann ich erst recht den Anspruch auf die 50GB in einem möglichen Verfahren ableiten. Denn das machen sie jetzt genau: sie schalten die 500MB Option auf Durchzug. Und das können sie weiterhin, sie wollen nur nicht. Und genau DAS werde notfalls erstreiten. Kostet mich ja nichts.
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Dir ist schon klar, dass technisch das 500MB Paket auf Durchzug geschaltet wurde und dass es hier darum geht, dass o2 nicht behaupten kann, eine Kulanzleistung erbracht zu haben; zumindest in meinem Fall.
Die 500MB Lösung ist nachweislich die 50GB-Version, die technisch nicht (mehr) implantiert werden konnte (sollte).
Was also hindert o2 daran, dass weiter so zu machen? Sie ziehen sich ja auf den Standpunkt zurück, dass sie die 50GB nicht mehr anbieten können, weil es die Option nicht mehr gibt. Und das ist Quatsch, weil sie durch ihr eigenes Verhalten diese Annahme konterkarieren. Und das war auch zu 99,99% der Grund, warum das 500MB-Paket kostenlos war. -> Kulanz und keine Rechtssicherheit mehr; hatte ich weiter vorne aber schon erwähnt.
kleiner Marcel:
Ja, kann ich.
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Ich habe heute eine SMS erhalten, dass 10 Euro abgebucht werden und die Option bis 28.06.17 weiterläuft.
Ich bin also gespannt. UNd ja, Widerspruch wurde erteilt. Und ja, ich habe seit der damaligen Freistellung jeden Monat 10 Euro bezahlt und ja, damit kann sich o2 nicht auf die Kulanz bzw. Freiwilligkeit zurückziehen.
Und ja, alle sollten mal einen Gang runterschalten, egal, wer wie die AGB hier im Thread wie auslegt. Die Regeln im BGB sind eindeutig, die Rechtsprechung im Übrigen auch. Und zum Thema Klage: worauf sollte man den JETZT klagen? Das wäre unüblich und kontraproduktiv. Würde keiner, der Ahnung von der Materie hat, zum JETZIGEN Zeitpunkt tun. Noch wird die Leistung korrekt erbracht.
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Von Vorkammer-Diesel rede ich nicht. Da kannste auch Frittenfett oder Salatöl reinhauen.
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Klipp und klar: Nein. Außer, man schüttet Zusätze in den Tank. Dann gibt es aber keinen Preisvorteil mehr. Zusätzlich ist es nach wie vor strafbar.
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Kreditkartenkaruselle sind bei Banken eben nicht gerne gesehen.
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Mehrere? Nun, die üblichen Verdächtigen: Rebuy, duverkaufst.de, flip4new.de.
Das sind die, die ich kenne und empfehlen kann.