@Bülo: Wie bestellt man(n) am besten bei dir? ..:-) PM, Fax Email?
Beiträge von Timba69
-
-
Bülo78: Noch eine AP-Frei-Bestellung im Flextarif möglich?

Ist der Flex-Tarif Prepaid oder Postpaid abgerechnet?
Hat der Cube+ nicht einen 12V Anschluss bzw. 12V Verarbeitung?
-
Ein Glück findet Nintendo, dass deine Meinung eher nicht der Zielgruppe entspricht. iOS und Android werden niemals Gaming-Platformen sein, da fehlt es an Hardware.
Und ja, auch die Nvidia-Shild hat das Problem der (professionellen) Spiele und kann mir mit schlechtem GeforceNow dienen.
Also Multimedia-Player für Sky, weltweites TV oder einfach nur Filme in allen möglichen Formen ist sie Bombe, da gebe ich den Android-Usern recht.
-
Die Strategie ist bei Nintendo klar erkennbar:
Zusammenlegung von stationären und mobilen Konsolen, Bindung der Entwicklerteams an eine Plattform und Ausweitung der mobilen "Strategie"
-
Ach so...:-)
Es ist tatsächlich unglaublich, dass Nintendo nicht nur den "nicht rabattierten Abverkauf" bis zum bitteren Ende durchgezogen hat, sondern auch, das der Preis so wahnsinnig schnell steigt.
-
Hast du gelesen, was ich geschrieben habe? Ich sagte, sie kostet "mehr als".....
-
Eben. Es interessiert hier schlich keinen, wer, was, wo verdient und hat auch mit der Sache nichts zu tun. Dann können wir ja hier dicht machen.
-
Der Wii U ist originalverpackt und unbenutzt schon deutlich teuer, als deine genannten 200-230 Euro. Das Ding ist im makellosen OVP-Zustand Neu mittlerweile und so schnell schon rund 300 Euro wert, die weiße noch mehr.
-
Suche für meine Mutter:
Telekom-Netz
Allnet
Sms-Allnet
min. 1-2 GB Daten
"Magenta"-fähig (DSL Anschluss Telekom vorhanden)+ Samsung S8
+ allen Aktionen (Meilen, Alt-gegen-Neu), die möglich sind!

Danke!
-
Nope. Das wird schwierig:
Gutscheinkäufe (Gutscheine, die als Zahlungsäquivalente gelten) sind nicht abgesichert, siehe
https://www.paypal.com/de/weba…p/ua/buyerprotection-full
Wird gerne überlesen.
Zudem gilt INR hier nicht, da die Zustellung erfolgt ist.
ABER:
Der Verkäufer muss nach der eBay(!)-PP-Richtlinie sicherstellen, dass die (digitale) Ware auch tatsächlich zugestellt wurde. Und das kann der VK nicht beweisen. Also kann der TE hier doch wieder einen Antrag stellen, allerdings mit der richtigen Begründung. Die ist wichtig, denn sie entscheidet darüber, ob der Antrag (und mehr ist es bei PP nicht, es gibt seitens PP keine Pflicht, Käuferschutz zu gewähren!) angenommen und stattgegeben wird.