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Wie kommst du denn auf das - meiner Ansicht nach schmale - Brett, daß intern 50GB mit 50 bis 100 Cent kalkuliert würden?
Nun, da der Interconnection-Tarif zwischen den Netzbetreibern (mobil) bei rund 3 Cent/GB liegt. Im Festnetz, an die die Stationen angebunden sind, ist er unter einem Cent. Die Betreiber wollen (maximalen) Gewinn machen, dass ist doch nachvollziehbar; gerade nach den hohen Kosten für UMTS-Lizenzen (deren Gewinn nur den Finanzminister gefreut hat, der das Geld dann NICHT zweckgebunden ausgab)
Noch Fragen?
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Hä?
Du zahlst nix, weil es o2 so eingestellt hat. Daher wird dir auch kein Guthaben eingezogen für unlimitierte, unbegrenzte Datenflat. Also nochmals: Wo ist der Schaden für dich?
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zum Thema zusätzlich drin: Grundsätzlich nichts. Alles darüber hinaus ist eine Mehrleistung von Frank, die entsprechend gewürdigt (!) werden sollte, wenn sie noch buchbar ist. Denn Frank verdient an der Buchung der Verträge fast nichts und an der Buchung der Option GAR NICHTS.
*Zur Option selbst: Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.
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Lies einfach den Thread bzw. die letzten 10 Seiten, mittlerweile sind alle Möglichkeiten erklärt..:-)
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surfmobile :
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Wo ist denn euer Problem?
Ich auch nicht, ich verstehe AKTUELL die Aufregung überhaupt nicht. Die beiden Gründe dafür: unlimitiert und kostenlos.
Alle anderen Problematiken sind bereits bekannt und werden geklärt bzw. sind geklärt und werden nicht mehr geändert.
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Die 29,99 sind eine KANN-Regel für die Shops. Die MultiSim ist im Upgrade M inclusive. Daher die Hotline oder den Cat bemühen und darauf hinweisen, dass die MSim im Tarif inclusive ist. Und zu 99% kostet sie dich dann KEINEN Bereitstellungspreis, da dieser nicht vorgesehen ist.
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Aktuell habe ich eine kostenlose unlimited Flat für 0 Euro. Warum soll ich den Verbraucherschutz informieren, oder meine Rechte (die schlechter sind!) geltend machen?
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Passiert aber nur beim 6 und 6s, oder?
Das SE, 5s und 7 scheint nicht betroffen...
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Fette Beute:
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Stimmt, wenn die 50 GB-Option abkackt, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Ich kann kündigen, muss aber nicht. o2 muss die Leistung wieder herstellen, sollte der ungekündigte Leistungsnehmer dies verlangen.
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Wenn die Karte im Roaming nicht mehr eingesetzt werden kann, ebenso.
Falsch.
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Weiterreichende Ansprüche, wenn überhaupt, nur beim Originalpaket.
Auch falsch.