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Nein, ich sehe das ganz genauso, ebendso wie alle anderen, weil es in den genannten § nicht viel auszulegen gibt.
Die Materie der Kaufverträge ist so hinreichend in der Rechtsprechung diskutiert worden, das einzelne Ausreißer wirklich selten geworden sind.
Ich bestätige nochmals booner´s Aussage:
Man muß zwichen "rechtlicher Wirklichkeit" und "moralischen Anspruch" trennen.
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wobei, wenn Wal-Mart gewollt hätte, dann hätten sie auch Fuß gefasst; "Egal" was die Metro-AG degegen hätte machen wollen.
Eher hätte man sich Gedanken darum machen müssen, nicht von Wal-Mart gekauft zu werden.
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booner:
Dem habe ich nicht mehr hinzuzufügen, aber das gefährliche Halbwissen, was mansche Leute hier im Forum zu Felde führen, lässt mein Entscheidung, mein "studiertes" Fachwissen hier nicht mehr breitzutreten, im richtigen Licht erscheinen ....:-)
Es ist vielleicht auch (noch) nicht so umfangreich wie Deines....
Ich bewundere dich aber dafür, immer noch ernsthafte Diskussionen zu führen.
oern1:
Bitte mache die über die derzeitigen rechtlichen Grundlagen vertraut, BEVOR du darüber diskutieren möchtest.
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@all:
Benutzt jemand sein K610 als UMTS-Modem mit einem Apple Mac ?!
Läuft da alles rund ?

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spielverderber: was hat das mit BASE/dem Topic zu tun ?
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Das hier ist der Amazon.de-Schnäppchenthread, nicht der "GPS-Mouse-Laber-Erzähl-Thread"...
Ich würde gerne wieder Schnäppchen unter meiner Benachrichtung finden...
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Printus:
Das mir eine Sendung zum Einschlafen reinziehe, bedeutet bei mir den Ritterschlag....:-)
Ich fand und finde den WDR-Computerclub immer noch Klasse...:-)
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Ich will die beiden auch wieder mal sehen....
Unvergessen die Momente als der C64, der Amiga, un der erste 486DX 66 vorgestellt wurden.
Ich habe teilweise bei meinem Onkel die alten Folgen auf Video gefunden und was besseres zum Einschlafen, als in Nostalgie zu schwelgen, gibt es nicht...:-)
Tommy
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Faslch, der Zeitpunkt des Gefahrenfahrenüberganges liegt an, wenn der Verkäufer das Paket an den Frachtführer übergibt. VOn diesem Moment an ist der Käufer in den Popo gebissen, es sei denn, der Frachtführer wurde versichert.
Nachschau halten, und den Paketzusteller als Zeugen zu benutzenwird in der Regel nicht funktionieren, da das Paket nur ausgehändigt wird, wenn der Gefahrenübergang erfolgt ist.
Im Klartext: Nach der Übergabe, und da ist eine Rückgabe des Paketes an den FF ausgeschlossen.