ZitatVerliert man die Gewährleistung beim Händler nicht nur, wenn das Gerät tatsächlich ausgetauscht wird?
Grundsätzlich lässt sich das pauschal nicht sagen, die Mehrheit der Urteile und der ständigen Rechtsprechung geht davon aus, dass alleine die Möglichkeit, dass sich was am Gerät geändert haben KANN ausreicht, um den Händler/VK von der Sachmängelhaftung zu entbinden.
Auf einen tatsächlichen Tausch kommt es nicht an. Eine Teilwechsel eines Teils reicht z.B. definitiv aus, um die Sachmängelhaftung auszuhebeln.
Manche Juristen gehen sogar soweit und machen Softwareupdates (!) zu einer Veränderung, was zumindest hinsichtlich der Beschaffenheit tatsächlich logisch nachvollziehbar ist, z.B. sogennannte Firmware-Updates.