Beiträge von Timba69
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70 Euro? Geht doch noch...:-) Preis bei ELIXIA hier: kostet 89 Euro, aber mit 25m Meerwasser-Pool mit Gegenschwimmanlage, Sauna (4 Stück), Solarium, vernünftigen Geräten, TV-Stationen in jedem Ausdauer-Gerät, genug Trainer auf dem Floor, Kurse, Boxen, "Turnhalle mit Spiegelwand für Seilspringen", Duschen mit Massagefunktion; alles da.
Für 90 Euro geschenkt.
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Uncool, da zu kopflastig und Tastatur nicht sinnvoll... Das Passport mit Android/BB10 wäre besser.
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Welche Urteile? Schau einfach ins Juris, wenn du eine Antwort auf deine Frage willst, da gibt es genug.
Ein Urteil gibt es vor Gericht. Einen Strafbefehl oder eine Einstellung gegen Zahlung einer Auflage hingegen nicht unbedingt, der Unterschied sollte dir klar sein. Auch ohne ein Urteil kann eine Handlung strafbar sein und bestraft werden......

Kreditkartenkündigungen und ähnliches wie hier im Thread entstehen nicht aus nichts; zudem sind sie nur die Spitze des (Ermittlungs)Eisberges.
Auch ist der 266b ein Spezialparagraf, der gerne genommen wird, wenn Untreue und Geldwäsche nicht zum Erfolg führen. Aber das will ich mit dir gar nicht diskutieren, weil es dir darum nicht geht.
Im Allgemeinen sollte man(n), und nichts anderes sage ich, vorsicht sein, wenn man Geld auf Kreditkarten oder Disposionskrediten bzw. -linien hin und herschiebt und dabei dann noch Vermögensvorteile (jeglicher Art) entstehen können.
Im Übrigen mag hier keiner deinen Tonfall in deinen Postings, so wie hier:
ZitatWie die meisten Deiner Posts: Alles hohles Gelaber.
Das disqualifiziert einen User sofort.
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Mhhhhh,ok.
Meine und verstehe was du willst bei Nutzung von Wikipedia. Ein Blick in einen relativ aktuellen Fischer (Fischer/Tröndle) hätte gereicht.
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Nein. Die normale Nutzung dient nicht dazu, Vermögen/Gesamtsalden auszugleichen oder gar Vermögen aufzubauen.
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Nein. Genau darum geht es im 266b nicht ausschließlich; das ist nur ein Teil(Tatbestand, Stichwort Gesamsaldierung und Aufbau von Vermögen auf Täterseite).
Zumal den Ablauf bei den Transaktionen hier völlig außer Acht lässt, insbesondere die Frage der Bonität und deren möglichen Vor"gau_kelung".
Deshalb nochmal: Genau lesen, verstehen oder einfach nicht das Gegenteil behaupten.
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Zitat
Zivilprozess ist hier das Stichwort. Im Commerzbank Beispiel ist es nämlich auch keine Straftat. Man kann da so oft Geld hin- und wegüberweisen wie man möchte. Wenn es der Bank zu bunt wird kann sie kündigen, aber strafbar macht man sich damit keinesfalls.
Falsch. Du solltest dir den 266b StGB mal genau durchlesen. Kleine Hilfestellung:
Stichwörter:
-> 3 Personen-Verhältnis und 2-Personen-Verhaltnis
-> Stichwort Vermögensfügung über Vermögen, welches nicht oder nur in Teilen vorhanden ist, oder durch
minderwertige Gegenleistung gesunken (!) ist (Prinzip der Gesamtsaldierung)
-> Steigerung des Vermögens auf der anderen Seite durch Transaktionen (die des Täters, beachte
Innenverhältnis: Kleine Überschreitungen des Vermögens erfüllen die in der Regel den 266B nicht)Grundsätzlich orientiert sich der 266b StGB an der Untreue, 266 StGB.
Und der 266b kommt in der Praxis sehr viel häufiger vor, als hier viele User hier wahrhaben wollen; insbesondere dann, wenn Banken, Kreditkartenorganisationen, "Acquiring-Unternehmen" oder ausgebende Unternehmen Kunden loswerden möchten, die zu hohe Vermögensverschiebungen bei einem der beteiligten Unternehmen vornehmen.
ZitatIch fand seine Kommentare immer sehr informativ, und DarioM als Mensch interessant.
Tatsächlich?
Goyale II:
ZitatWeshalb wurde DarioM eigentlich gesperrt? Weiß jemand etwas?
Nun, dazu reicht in Blick in den Thread. 7650w Postings gibt einen kleinen Hinweis....
Zitatgenau so schaut's aus.
Nö.
ZitatZivilprozess mit Ziel auf Schadensersatz hat aber auch nur Aussicht auf Erfolg wenn man sich nicht vertragsgemäß verhalten hat.
Stimmt. Aber das ist hier nicht die Frage. Die vertragsgemäße Abwicklung kann man aber tatsächlich in Frage stellen.
ZitatWeder bei der Kreditkartengeschichte noch im Commerzbankbeispiel ist das der Fall. Ein "so haben wir uns das nicht vorgestellt" spielt keine Rolle.
Doch. Keine Bank ist gezwungen, mir dir eine Geschäftsbeziehung zu unterhalten.
ZitatDie meisten Verträge haben als Klausel sowas wie "Nebenabreden bedürfen der Schriftform". Wenn sogar die Bank selbst das schreibt, dann gilt auch nur das was im Vertrag sowie in AGB sofern einbezogen steht.
Nun, auch das ist falsch. Die AGB gelten zusätzlich zum BGB. Und da steht sehr viel drin, einfach mal reinlesen.
ZitatWenn sie also das nicht vertraglich festhält was sie eben nicht haben möchte, dann hat sie einfach Pech gehabt. Das ist weder ein Thema für das Strafrecht noch für ein ziviles Verfahren.
Nun, wenn es im StGB bzw. im BGB geregelt ist: doch.
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Zitat
Mit Versicherung meinst Du Rechtschutzversicherung? Der DarioM hatte darauf hingewiesen dass eine solche Versicherung nie im Falle von Geldwäsche bezahlt.
"SchnellerHund" postet ähnlich wie DarioM, incl. Satzbau, Rechtschreibfehler und anderer Indizien...;)
zur eigentlichen Frage:
Korrekt, da Vorsatztat. Geldwäscherei ist nur eine Möglichkeit, strafrechtlich belangt zu werden, Kreditkartenreiterei (....bezeichnet die nicht vertragsgemäße Beschaffung liquider Mittel unter Zuhilfenahme einer Kreditkarte, konkret §266b StGB) noch eine ganz andere, wahrscheinlichere.
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Warum nicht für 3, 2 oder 1 Euro? Warum müssen es 5 Euro sein?
Warum sollten nicht auch noch Auslandsminuten und -volumen, Hotspot-Flat, SMS-Flat und Co. incl. sein?