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Schön, wenn für manche User die Welt so einfach zu verstehen ist.
Die Anstalt ist die letzte große "Satiresendung", wo tatsächlich Hintergründe aufgedeckt, Querverbindungen gezogen, Fakten erwähnt und Schuldige genannt werden.
Wenn man das gleichsetzt mit dem linken, guten Gewissen: Bitte.
Denn so etwas hier:
Zitat
ZDF übliche linke, naive Gutmenschengelaber.
kann man(n) sich in einer Diskussion schenken.....
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Ich verstehe das Grundproblem immer noch nicht. Keiner wird bei den Ankaufportalen gezwungen, dort etwas zu verkaufen.
Wenn euch der bewertete Preis nicht passt, lasst die Ware retour kommen und verscherbelt sie bei ebay oder sonst wo.
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Nun, wenn nur einer fragt interessiert das nicht.....
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Ganz ehrlich? Wir haben normal gekündigt. Meine Mutter war vorher bei VF, dann zu Base gewechselt, und eine Allnet mit dem 5s abgeschlossen. Dann einfach gekündigt. That´s it...
Frank:
Subjektiv hatte ich den Eindruck, dass im Werbe bessere Angebote vorhanden sind... Täuscht das so? Ich stecke ja nicht mehr voll drin.....
Interessant ist das Angebot nur, wenn meine Mutter das Handy verkaufen kann, da sie jetzt ein WP Phone will. Die Bedienung und die großen Kacheln gefallen..;)
Das Angebot kam gerade auch per Mail, nur bei Simyo, gleicher Preis bei 24 Monten Ratenzahlung:
https://handyshop.simyo.de/app…arz-setting-tarifnr-36004
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Sharp hat meine Email "beantwortet": Sie ist an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet worden; das Ergebnis steht noch aus..:-)
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War ein direktes Angebot via EMail, gültig 4 Wochen, Bestellung telefonisch. Komisch ist, dass in den AGB nichts davonb steht, dass ein VERKAUF verboten ist. E-PLus spricht nur ständig "von Überlassen an Dritte, ohne Einwilligung". Der Verkauf (Kaufvertrag) ist aber rechtlich kein Überlassen..:-)
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Das habe ich doch geschrieben? Wider besseren Wissens ist nur ein Teil der (subjektiven) Voraussetzungen. Objektiv muss auch noch was erfüllt werden... aber das war hier nicht die Frage. Die Frage war, ob Folgemaßnahmen durch unwahre Behauptungen oder durch falsche "Tatsachen" entstehen können. Klare Sache: Ja.
Allerdings ist der 164 StGB natürlich ungleich 153, 156 ff StGB.
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Archie:
Zitat
Wenn es verboten wäre, jemanden einer Straftat zu bezichtigen, würde sich ein Geschädigter ja schon mit Erstattung der Anzeige strafbar machen.
Einen Teil hat Applied schon dazu geschrieben, der andere Teil ist: wer eine Strafanzeige zu Unrecht erstattet (wider besseren Wissens z.B.) kann mich sich ebenfalls Strafbar machen, vgl. 164 StGB, aber auch §153, 156 ff, wenn im Rahmen einer eidesstattlichen Vernehmung, vor Gericht, etc.
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Ich halte es da wie Applied:
Denkt und meint, was ihr wollt und probiert es einfach bei der nächsten Gelegenheit aus und berichtet eure Erfahrungen hier. Wir möchte dann aber keinen Thread hier lesen müssen, wie schon hundertfach vorher: "Hilfe! Ich habe Firma/Person XXX einen XXX genannt. Nun habe ich eine Abmahnung und eine Strafanzeige am Hals! Was meint ihr?"

Gag:
Lass es gut sein. Du verstehst es absichtlich (?!) nicht bzw. interpretierst absichtlich (?!) falsch. Das steht da nicht und habe ich auch nicht gesagt.
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vodafrank:
Ist es nun "Miete" oder ein Ratenkauf? Was sagen die Veträge von E-PLus dazu? Ich kann mir nicht vorstellen, das E-Plus die Besonderheiten einer Mietsache (im BGB) akzeptiert....?!
Merlin:
Aber für 39 Euro insgesamt gibt es doch besseres, oder?
Max:
Ja, die 1GB sind die Verdoppelung.