Beschäftige dich mal bitte damit, was die "Einstellung" bedeutet. Das ist eine Maßnahme nach der StPO, vgl. § 153 (a) und 170 StPO. . Das hat nichts damit zu tun, das Herr E. keine Strafe bekommt. Und die Einstellung sollte NACH dem Geständnis erfolgen. Nochmal: Der StA will wissen, was passiert ist und bietet dafür eine Strafe an. Was soll daran falsch sein?
Der Anwalt von Herrn E. wollte eine Einstellung ohne Auflagen bzw. § 170 StPO.
Der ganze Fall ist ein Hammer, unabhängig von der Strafe. Scheinbar werden dabei auch der Direktor des BKA (btw: Hast du dich da auch aufgeregt? Solltest du aber, denn dieser Sachverhalt ist viel schlimmer, meiner Meinung nach, da auch hier Einstellung gg. Geldstrafe und Pension, aber der Herr ist Ermittlungsbeamter!) und die politische Dimension der anderen Beteiligten vergessen. Unabhängig davon, was Herr E. getan hat.