Beiträge von Timba69

    Frank:


    Beschäftige dich mal bitte damit, was die "Einstellung" bedeutet. Das ist eine Maßnahme nach der StPO, vgl. § 153 (a) und 170 StPO. . Das hat nichts damit zu tun, das Herr E. keine Strafe bekommt. Und die Einstellung sollte NACH dem Geständnis erfolgen. Nochmal: Der StA will wissen, was passiert ist und bietet dafür eine Strafe an. Was soll daran falsch sein?


    Der Anwalt von Herrn E. wollte eine Einstellung ohne Auflagen bzw. § 170 StPO.


    Der ganze Fall ist ein Hammer, unabhängig von der Strafe. Scheinbar werden dabei auch der Direktor des BKA (btw: Hast du dich da auch aufgeregt? Solltest du aber, denn dieser Sachverhalt ist viel schlimmer, meiner Meinung nach, da auch hier Einstellung gg. Geldstrafe und Pension, aber der Herr ist Ermittlungsbeamter!) und die politische Dimension der anderen Beteiligten vergessen. Unabhängig davon, was Herr E. getan hat.

    Frank:


    Lies dir bitte nochmals genau durch, was die StA wollte: Ein Geständnis, bevor überhaupt eine Strafmilderung besprochen wird. Das ist eher unüblich und bedeutet, dass die StA keinen Deal im Hinterzimmer haben will. Das wurde auch öffentlich verkündet.


    Von daher frage ich mich, wie du auf diese Behauptung kommst. Herr E. wollte kein Geständnis ablegen, daher gab der StA Herr E. zu verstehen, dass die Beweisaufnahme eher ungünstig für in sein könne. DAS machst du nicht, wenn du einen Hinterzimmerdeal willst, der mittlerweile zudem keinen Segen mehr vom BHG und BVerfG hat, auch nicht in Bezug auf die Prozessökonomie.


    Von daher nochmal: Wie kommst du darauf, das die Sta einen Hinterzimmerdeal will?



    Zitat

    dass das Fehlverhalten von Polizei und Justiz für immer und ewig unter den Teppich gekehrt wäre.


    Worauf möchtest du HIER hinaus? Frage zur zweiten Metaebene: Was hat das mit der Absprache (die es nicht gibt) zu tun?

    Wieso? Der Staatsanwalt macht das, was er soll: Keine Hinterzimmerabsprachen, so wie vom BGH und BVerfG unlängst gefordert. Sondern ein öffentliches Geständnis gegen Strafmilderung. So wie üblich und in der StPO bzw im StGB festgelegt. Ist in jedem (!) Prozess so. Warum sollte Herr E. eine Ausnahme bekommen? Gerade vor dem Hintergrund der anderen Beteiligten.


    Wenn Herr E. der Meinung ist, er hat nichts Strafbares getan, so tritt man eben in die (ebenfalls öffentliche) Beweiswürdig ein, um das zu (über)prüfen; es sei denn, fremde Persönlichkeitsrechte werden verletzt. Herr E. gehört nicht dazu.


    Das ist nach wie vor ein faires Verfahren.

    Interessant in dem Zusammenhang sind wie immer die Fragen von Tilo Jung bei der BPK. Die Youtube-Videos sind wirklich interessant, insbesondere wenn sich Frau Chebli äußert. Zusammenhang oder Sinn ist da nicht erkennbar.