Polit-Affäre um Edathy

  • Es sieht so aus.


    Wenn der Aussage von E. also weitgehend Glauben geschenkt wird, frage ich mich, warum gerade das Detail, BKA-Chef Ziercke habe Hartmann informiert, weiterhin als nicht glaubwürdig eingestuft wird. Dass Hartmann (auch) in (in Justizangelegenheiten) letztlich zuständigen Landesbehörden recherchiert haben soll, widerlegt die von Ziercke ausgehende Information doch nicht.


    Die Tendenz von Gerichten (und Untersuchungsausschüssen), sich aus den Einlassungen von Beschuldigten und Zeugen genau das herauszusuchen, was in das gewünschte Bild passt, um die Ausführungen im Übrigen als "nicht glaubhaft" hinzustellen, halte ich für extrem bedenklich. Jedenfalls dann, wenn nicht handfeste Indizien dafür sprechen, dass der Aussagende in diesem einen Punkt gelogen haben soll.


    Mit solchen nach "Wünsch Dir was"-Manier filtrierten Beweismitteln lässt sich nahezu jeder Sachverhalt konstruieren. :rolleyes:


    Ich halte es nur für folgerichtig, wenn Hartmann einem so wirkenden Untersuchungsausschuss nicht die Chance gibt, dasselbe mit seiner Aussage zu tun.

  • Die Gefahr, dass mengenweise schmutzige Wäsche von Justiz (und Polizei) auf den Tisch käme, wäre erheblich. Wer seinem Dienstherrn und seinen Kollegen gegenüber loyal eingestellt ist, muss auch bereit sein, Opfer zu bringen ... das Opfer der endgültigen Ungewissheit über Fehlverhalten in Justizkreisen. :rolleyes:


    Allerdings will die Staatsanwaltschaft, dass E. zusätzlich eine Straftat eingesteht - wie dumm kann man eigentlich sein, möchte man wirklich Gras wachsen sehen? Da wird die StA vielleicht noch ein wenig zurückrudern müssen bei einem cleveren Gegner wie Edathy. Möglicherweise gibt sie sich ja mit einem moralischen Schuldeingeständnis (wie es E. zwischenzeitlich abgegeben hat) zufrieden.


    Dann kann die auch für Justizkreise missliche Akte endlich zu ...

  • Wieso? Der Staatsanwalt macht das, was er soll: Keine Hinterzimmerabsprachen, so wie vom BGH und BVerfG unlängst gefordert. Sondern ein öffentliches Geständnis gegen Strafmilderung. So wie üblich und in der StPO bzw im StGB festgelegt. Ist in jedem (!) Prozess so. Warum sollte Herr E. eine Ausnahme bekommen? Gerade vor dem Hintergrund der anderen Beteiligten.


    Wenn Herr E. der Meinung ist, er hat nichts Strafbares getan, so tritt man eben in die (ebenfalls öffentliche) Beweiswürdig ein, um das zu (über)prüfen; es sei denn, fremde Persönlichkeitsrechte werden verletzt. Herr E. gehört nicht dazu.


    Das ist nach wie vor ein faires Verfahren.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wieso? Der Staatsanwalt macht das, was er soll: Keine Hinterzimmerabsprachen, ...


    Natürlich geht es um eine "Hinterzimmerabsprache", auf die die StA hinausmöchte.


    Denn:

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ... Sondern ein öffentliches Geständnis gegen Strafmilderung. ...


    Darum geht es nicht, sondern um eine Einstellung des Verfahrens ... und nicht um eine Verurteilung mit aufgrund Geständnisses verringertem Strafrahmen.



    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ...
    Wenn Herr E. der Meinung ist, er hat nichts Strafbares getan, so tritt man eben in die (ebenfalls öffentliche) Beweiswürdig ein, um das zu (über)prüfen; ...


    Ich hoffe, dass es so kommt und E. genug "Eier in der Hose" hat, bei dem von der StA ins Spiel gebrachten Klüngel nicht mitzuwirken.


    Bleibt die Forderung nach einem Geständnis, wird E. sicherlich nicht mitklüngeln ... so dämlich kann er nicht sein. Anders allerdings, wenn die StA nicht mehr das Eingeständnis einer Straftat erfordert. Dann könnte E. (verständlicherweise) schwach werden mit der Folge, dass das Fehlverhalten von Polizei und Justiz für immer und ewig unter den Teppich gekehrt wäre.


    Und um genau das zu erreichen, gehe ich davon aus, dass die StA einknicken und sich mit einem moralischen Schuldeingeständnis begnügen wird. Ich kenne den Laden zu gut, um von einem anderen Szenario auszugehen. Droht die eigene Weiße Weste der Justiz befleckt zu werden, stehen die Chancen für einen Kuhhandel gut.


    Allerdings lasse ich mich immer gern mal wieder überraschen. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich hoffe, dass es so kommt und E. genug "Eier in der Hose" hat, bei dem von der StA ins Spiel gebrachten Klüngel nicht mitzuwirken.


    Wenn hier einer "klüngeln" wollte dann war es doch wohl der Hr. E. selbst der sich noch im Dezember hingestellt hat und rumtönte, dass es gar nicht erst zu einem Verfahren kommen würden und man sich ja schon auf die Einstellung (vor Anklageerhebung) gegen Geldauflage mit der StA verständigt hätte.


    Sollte die "Justiz" die Du ja angeblich so gut kennst ein Interesse daran gehabt haben "alles unter den Teppich" zu kehren, dann hätte man sich im Vorfeld schon geeinigt und es wäre gar nicht erst zu einem von den Medien stark beachteten Prozess gekommen.


    Die Strategie der Verteidigung ist genauso vorhersehbar wie scheinheilig. Insofern wäre es wünschenswert, wenn sich StA und Verteidigung nicht "einigen" (selbst nicht wenn Hr. E. seine strafbaren Handlungen zugeben sollte) sondern tatsächlich mal alles auf den Tisch kommt.


    ""Die Brandmarkung wird für den Rest seines Lebens Bestand haben. Keine Strafe könnte eine länger andauernde Wirkung haben", beklagte Noll vor Gericht."


    Mir kommen die Tränen... Und was ist mit der lebenslangen seelischen und psychischen Brandmarkung der Kinder die für die von Hr. E. konsumierten Schund herhalten mussten? Über die verliert man lieber kein Wort - schließlich hat das eine ja nichts mit dem anderen sprich hier dem Strafprozess zu tun...


    Soso, aber wenn sich jemand anders ggf. wie der GeneralStA falsch verhalten hat, dann spielt das natürlich eine wichtige Rolle oder wie? Sollte sich rausstellen, dass jemand unerlaubt Informationen weitergegeben hat, dann wird es auch gegen diese Person einen Prozess geben (bei dem nur so am Rande erwähnt das Strafmaß deutlich höher ausfallen kann als es bei Hr. E. überhaupt möglich gewesen wäre). Anders als in der Mathematik ergibt hier aber "-" mal "-" eben nicht plus, d.h. sein eigenes strafbares Verhalten mit dem potentiellen Fehlverhalten anderen rechtfertigen zu wollen - wo kommen wir denn da hin?


    In dem Verfahren gegen Hr. E. geht es ausschließlich um die Frage:
    Ist das Material was er besessen hat strafbar - Ja oder Nein.
    Hr. E. sagt Nein, die StA sagt Ja. Und ob es sich um strafbares Material gehandelt hat hängt eben nun mal nicht davon ab, ob jemand irgendwelche Ermittlungsinformationen durchgesteckt hat oder nicht.


    Und man darf dabei ja auch nicht vergessen: Hr. E. hat massiv davon profitiert, dass bereits im Vorfeld Informationen bekannt waren, so dass er noch vor den erfolgten Hausdurchsuchungen seine Taten verdecken konnte, massiv Dateien gelöscht hat und - hoppla - leider kurz vorher ja den Laptop verloren hat. Auch hier wieder eine Scheinheiligkeit bei dem einem das Frühstück wieder hochkommen könnte. Herr. E. sollte für die Indiskretionen rund um sein handeln lieber froh sein (ist er insgeheim vielleicht ja auch) - denn wenn weiß ob man noch von einer "geringen" strafbaren Schuld hätte sprechen können wenn die Ermittler zugeschlagen hätten bevor er aufgeräumt hat?


    Dann wäre vielleicht auch sein Pensionsanspruch in Gefahr gewesen - so kassiert der Saubermann nach seinem "freiwilligen" Ausscheiden noch ein Übergangsgeld von 9.000,- € pro Monat für 15 Monate = 135.000,- € (! - ohne auch nur einen Handschlag zu tun) und sein Pensionsanspruch ab Rentenalter in Höhe von ca. 3.400,- € bleibt ihm auch erhalten.

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