Beiträge von Timba69

    Diese Aussage steht nur wieder in keinem Zusammenhang mit der von dir oben erwähnten Aussage. Gar nicht.


    Das Konzept der Verteidigung ist aufgegangen, incl. der Aussage, das es ein Einbrecher war, den OP als Eindringling in sein Haus annahm. Ob dir das passt, oder nicht..


    Es ist keine Notwehr. Gut. Notwehr bedingt das Wollen und Wissen der Abwehrhandlung. Es ist aber hier keine Notwehr, sonst wäre OP straffrei. Er ist laut Richterin ohne Vorsatz. Daher kann es kein Mord sein, oder "nur" Totschlag. Diesen Taten bedingen u.a. den Vorsatz. Sondern nunmehr eine fahrlässige Tötung.


    Strafmass geringer bis nicht vorhanden, je nach Einschätzung der Richterin... -> Besseres Ergebnis als im Ergebnis "Mord oder Totschlag" für OP.

    Äh? Wo sage ich was von fahrlässiger Notwehr? Es geht darum, dass kein Vorsatz für Tat angenommen wird, es deshalb kein Mord sein kann (oder "nur" Totschlag). Sondern eben eine fahrlässige Tötung.


    Deswegen schrieb ich ja "wenn man Notwehr zwar ausschliesst, die Geschichte aber glaubt...:".

    Die Rechtsprechung ist Südafrika ist die fast die gleiche, wie in anderen Europäischen Staaten, ebenda in Deutschland, geprägt durch das Regime in den 60, 70 und 80´er Jahren. Und modernisiert in den 90´ern, wenn man sich so durch das Internet liest.


    D.h. wenn OP einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf sein Vermögen (und nichts anderes ist ein Einbruch) annimmt, dann kann er sehr wohl von seinem Notwehrrecht in der Form einer Schussabgabe Gebrauch machen. Er muss nicht Rechtsgüter abwägen oder die Verhältnismäßigkeit wahren.


    Seine Geschichte ist so, dass der "Täter" quasi schon im Haus ist, in einem Land mit einer sehr hohen Einbruch und Mordrate. Höher, als in den USA.


    Was meinst du, warum er genau DIESE Geschichte nimmt? Eben weil die Verteidigung auf Notwehr aus wahr. Hat ja auch funktioniert, wie man sieht. Der angenehme Nebeneffekt ist nämlich, wenn man Notwehr zwar ausschliesst, die Geschichte aber glaubt, dass kein Vorsatz da war, die Freundin zu töten (sondern einen unbekannten Einbrecher). Damit fällt Mord und Totschlag raus. So einfach ist das. OP muss gar nichts beweisen. Es reicht, wenn die Geschichte unbeweisbar bleibt.



    Die nächste Enttäuschung wird euch beim "Strafmass" ereilen, da bin ich mir sicher.

    saint:


    Zitat

    1: Waffenembargo, kein Kampfeinsatz


    ACH SO!


    Da werden keine bewaffneten (Marine-)Einheiten genutzt, um das Embargo zu unterbinden?


    Zitat Bundesregierung..." „das Waffenembargo auch eine exekutive Komponente vorsieht, die notfalls mit Waffengewalt durchzusetzen ist...."


    Zitat FAZ"......Am 31. März 2011 übernahm die NATO das Kommando über den gesamten Militäreinsatz zur Durchsetzung der UN-Resolution 1973. Die am Einsatz gegen Libyen beteiligten Streitkräfte aller Staaten unterstanden ab diesem Datum dem NATO-Kommando..."


    Ebenfalls nachlesbar auf der NATO-Homepage.


    BTW: Schließt die NATO bei Embargos nach eigener Aussage auch immer die Durchsetzung mit militärische Mitteln mit ein. Wie sonst sollte ein Embargo auch funktionieren?


    Naja, passt zu deinen sonstigen Argumentationen.



    @all:


    Komisch, es haben sich US-Kampfhubschrauber in Polen verirrt und mussten (not-)landen und nach dem Weg fragen:


    http://www.spiegel.de/politik/…rirren-sich-a-991109.html


    Wenn andere sich verirren (und das auch so behaupten!), dann ist DAS aber was ganz anderes (hatten wir hier ja schon):


    Zitat