Aktueller Fall: Olympiastar Oscar Pistorius

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Könnte ein 2. OJ Simpson Fall werden.


    Der Ort des Geschehens ist auch eine hoch abgesicherte Gated Community, da muss man Einbrecher so gut wie nicht fürchten. Wahnsinn das man dieser Räuberpistole glauben schenkt.



    Ich glaube dem irgendwie nicht.
    Meine EX hat zwischen 2010 und 2012 als Kriminologin in der griechischen Botschaft in Kapstadt gearbeitet. Beim Skypen hat sie mir immer wieder recht wilde Dinge erzählt und natürlich kamen auch Fragen von mir da ich mir Sorgen gemacht habe. Sie meinte jedoch das sie in einer Gegend wohnt die abgeschottet ist und dort nichts passiert. Die Hälfte ihrer Nachbarn schlafen zum Teil mit offenen Türen, die ganze Gegend wird überwacht und es fährt ständig der Sicherheitsdienst rum.


    Pistorius lebte in einer ähnlichen, vielleicht sogar besser bewachten Gegend. Der wusste ganz genau das da kein Einbrecher vor der Tür stand. Aber vielleicht geht die Verteidigung ja in Berufung.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Die angelsächsische Presse schreibt, dass er auch bei fahrlässiger Tötung für bis zu 15 Jahre hinter Gitter kommen könnte.


    Ich war mir bei dem Verfahren immer unsicher, fand aber die Urteilsbegründung, soweit ich sie mir anhören konnte, sehr analytisch und beeindruckend.

  • 15 jahre höchststrafe werden es wohl nicht werden... nach diesem urteil, muss die staatsanwaltschaft rechtsmittel einlegen. alles andere wäre ein skandal sondergleichen.


    die begründung ist wirklich lächerlich. wer durch eine geschlossene türe schiesst, der will denjenigen auch erschiessen. mal völlig unabhängig davon, wen er dahinter vermutet. auch wenns ein einbrecher ist, kann man den nicht einfach erschiessen...
    warum sollte er sonst durch die türe schiessen? wollte er schon immer ein paar gucklöcher drin haben?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    15 jahre höchststrafe werden es wohl nicht werden... nach diesem urteil, muss die staatsanwaltschaft rechtsmittel einlegen. alles andere wäre ein skandal sondergleichen.


    die begründung ist wirklich lächerlich. wer durch eine geschlossene türe schiesst, der will denjenigen auch erschiessen. mal völlig unabhängig davon, wen er dahinter vermutet. auch wenns ein einbrecher ist, kann man den nicht einfach erschiessen...
    warum sollte er sonst durch die türe schiessen? wollte er schon immer ein paar gucklöcher drin haben?


    natürlich ist das so!


    und diese Einbrecher Nummer ist doch eine Erfindung der Verteidigung

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ...
    die begründung ist wirklich lächerlich. wer durch eine geschlossene türe schiesst, der will denjenigen auch erschiessen. mal völlig unabhängig davon, wen er dahinter vermutet. auch wenns ein einbrecher ist, kann man den nicht einfach erschiessen...
    warum sollte er sonst durch die türe schiessen? wollte er schon immer ein paar gucklöcher drin haben?


    Zur Beantwortung dieser Frage kannst Du doch auch die deutsche Rechtsprechung heranziehen.


    So hatte etwa der ehemalige Profiboxer Bubi Scholz im Rahmen eines Ehestreits seine Frau ebenfalls durch eine geschlossene Badezimmertür hindurch erschossen. Das Gericht verurteilte auch ihn lediglich wegen fahrlässiger Tötung, weil es sich nicht in der Lage sah, Scholz' Behauptung, er habe seine Frau durch den Schuss nur bewegen wollen, das Bad zu verlassen, zu widerlegen.


    Die Entscheidung des Gerichts in Südafrika fällt damit keineswegs aus dem (hierzulande üblichen) Rahmen ... auch wenn es anderes hätte entscheiden können. Die Zweifel an einem Vorsatz von Pistorius sind sicher nicht geringer, als die im Falle Scholz.



    Und dennoch ... möchte ich meine Frau erschrecken, mache ich das üblicherweise anders. :rolleyes:



    Edit: Link ergänzt.

  • Oskotza Pistolerius. Ein schmieriger Typ, wer seinen Partner aus versehen meuchelt wird nicht so reagieren, wenn ich schon sein verschlagenes Grinsen sehe. Nach dem ersten Schuss wird Sie geschrien haben, was erzählt der Typ da...ich hoffe die Richterin schickt ihn für 15 Jahre in den Bau.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Auch ich habe meine geregelten Schwierigkeiten, ihm seine Geschichte abzukaufen. Andererseits kann ich mir wiederum nicht vorstellen, dass jemand seine Freundin auf diese Art und Weise tötet. Hierzu reicht meine Phantasie wohl nicht. :(


    Ich denke, dass es sich das Gericht nicht einfach gemacht hat. Nun hat es jedenfalls die Möglichkeit, bei Bemessung des Strafmaßes die Qualität der Fahrlässigkeit zu beurteilen. Kommt man wie das Gericht zur Annahme, dass auch ein bedingter Vorsatz nicht nachzuweisen ist, könnte es nun beim Strafmaß berücksichtigen, dass das Ausmaß der Fahrlässigkeit vom bedingten Vorsatz zumindest nicht weit entfernt war.



    BTW:
    Die Möglichkeit, nach dem Abschluss von Beweisaufnahme, Schlussanträgen und daraus folgendem Schuldspruch nicht unmittelbar ein Strafmaß verkünden zu müssen, vermisse ich gelegentlich auch im deutschen Strafrecht. Gerade in Fällen, die "auf des Messers Schneide" standen, könnte es in geeigneten Fällen durchaus von Vorteil sein, dem Gericht vor Entscheidung über das Strafmaß die Gelegenheit zu geben, sämtliche hierfür maßgebenden Gesichtpunkte noch einmal eingehend zu werten.


    Allerdings passen solche Erwägungen eher nicht ins deutsche Strafrecht, welches im Gegensatz zum anglo-amerikanischen dem Inquisitionsprinzip folgt. Hier ist das Gericht zu jedem Zeitpunkt Herr des Verfahrens, so dass man scheinbar davon ausgeht, dass es auch jederzeit eine passende Artwort auf alle Fragen parat zu haben hat. In Deutschland sind sowohl der Schuldspruch als auch die Bestimmung des Strafmaßes noch zwingender Bestandteil der Hauptverhandlung, die das Verfahren (instanzbezogen) in der Regel komplett abschließen soll.

  • OP wollte einen Freispruch wegen Notwehr, darauf hatte die Verteidigung gebaut. Insofern ist das Ergebnis nicht einmal schlecht. Im Notwehrecht gibt es keine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeit prüfen muss.


    Vgl. dieses extreme Beispiel. Traurig, aber wahr und für Recht gesprochen:


    https://www.lawblog.de/index.p…en-schuss-auf-polizisten/

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!