Aktueller Fall: Olympiastar Oscar Pistorius

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Auch ich habe meine geregelten Schwierigkeiten, ihm seine Geschichte abzukaufen. ....



    Das ist IMHO das eigentliche Problem, man muß ihm die Geschichte nicht abkaufen. Genaugenommen muß er sich gar nicht rechtfertigen, es muß ihm bewiesen werden. Ich denke das die südafrikanische Rechtsspechung auch nicht anders funktioniert als hierzulande.




    Gruß Kai

  • natürlich ist das so, aber die Richterin hat 1zu1 die widersinnigen Ausführungen der Verteidigung übernommen, ein Beispiel:


    das handy mitzunehmen mag zig Gründe haben, niemand weiß es, objektiv hätte sie es so sagen müssen, nein, sie hat die Verteidigung im Wortlaut wiederholt


    Notwehr ist ohne Vorsatz eh raus

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Andererseits kann ich mir wiederum nicht vorstellen, dass jemand seine Freundin auf diese Art und Weise tötet. Hierzu reicht meine Phantasie wohl nicht. :(


    Nun, so übertrieben, wie er seine Auftritte "inszeniert" hat, verbunden mit den Äußerungen seiner Exfreundin, bin ich davon überzeugt, dass er sie umbringen wollte. Wer in einer abgeschotteten "Burg" vier Schüsse auf eine geschlossene Badezimmertür abgibt will denjenigen der dahinter ist töten und ist sich klar darüber, dass dort kein Einbrecher steht oder sitzt. Die Richterin verstehe ich überhaupt nicht.


    Und ja, *das* ist bewiesen, dass er geschossen hat. Notwehr setzt einen konkreten tatsächlichen Angriff voraus und nicht eine vage Vermutung einer Bedrohung jenseits einer geschlossenen Tür.


    Meiner Meinung nach gehört der Typ auf Lebenszeit weggesperrt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Wobei ich das hier wirklich nachvollziehen kann. In echten Notsituationen würde ich auch drauf schießen. Bei OP ist der Fall ja deutlich anders gelagert.


    kaum zu vergleichen, da dies an der Wohnungstür geschah

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    OP wollte einen Freispruch wegen Notwehr, darauf hatte die Verteidigung gebaut. Insofern ist das Ergebnis nicht einmal schlecht. Im Notwehrecht gibt es keine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeit prüfen muss.


    Vgl. dieses extreme Beispiel. Traurig, aber wahr und für Recht gesprochen:


    https://www.lawblog.de/index.p…en-schuss-auf-polizisten/



    Nun, wenn sich die Polizei nicht als solche zu erkennen gibt und weiss das der Betreffende bewaffnet ist, dann kann ich das Urteil nachvollziehen. Schliesslich leben wir in einem Rechtsstaat, wozu muss man - vor allem wenn man weiss das der Betreffende Morddrohungen von bewaffneten Rivalen erhalten hat - so eine Aktion starten? Der Typ hat die Polizisten vorher angesprochen, wenn die dann weiter die Tür aufbrechen still und leise...selbst schuld.


    Aber die sind in den Wohnbereich eingedrungen, der Frauen mordende Grinsebär hatte einen sich versteckenden Einbrecher vor der Flinte den er hätte ansprechen müssen. Ausserdem hat eine Zeugin vor den Schüssen die Frau schreien hören, was es da ausmacht das es 600 Meter waren - das muss die merkwürdige Richterin wissen. Wer weiss was da hinter den Kulissen passierte.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Die Rechtsprechung ist Südafrika ist die fast die gleiche, wie in anderen Europäischen Staaten, ebenda in Deutschland, geprägt durch das Regime in den 60, 70 und 80´er Jahren. Und modernisiert in den 90´ern, wenn man sich so durch das Internet liest.


    D.h. wenn OP einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf sein Vermögen (und nichts anderes ist ein Einbruch) annimmt, dann kann er sehr wohl von seinem Notwehrrecht in der Form einer Schussabgabe Gebrauch machen. Er muss nicht Rechtsgüter abwägen oder die Verhältnismäßigkeit wahren.


    Seine Geschichte ist so, dass der "Täter" quasi schon im Haus ist, in einem Land mit einer sehr hohen Einbruch und Mordrate. Höher, als in den USA.


    Was meinst du, warum er genau DIESE Geschichte nimmt? Eben weil die Verteidigung auf Notwehr aus wahr. Hat ja auch funktioniert, wie man sieht. Der angenehme Nebeneffekt ist nämlich, wenn man Notwehr zwar ausschliesst, die Geschichte aber glaubt, dass kein Vorsatz da war, die Freundin zu töten (sondern einen unbekannten Einbrecher). Damit fällt Mord und Totschlag raus. So einfach ist das. OP muss gar nichts beweisen. Es reicht, wenn die Geschichte unbeweisbar bleibt.



    Die nächste Enttäuschung wird euch beim "Strafmass" ereilen, da bin ich mir sicher.

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    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Äh? Wo sage ich was von fahrlässiger Notwehr? Es geht darum, dass kein Vorsatz für Tat angenommen wird, es deshalb kein Mord sein kann (oder "nur" Totschlag). Sondern eben eine fahrlässige Tötung.


    Deswegen schrieb ich ja "wenn man Notwehr zwar ausschliesst, die Geschichte aber glaubt...:".

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