Beiträge von Timba69

    Wenn er im T-Punkt jedoch keine Sachmängel reklamiert hat, was dann? Zudem kann nur der Erstkäufer Sachmängel geltend machen, es sei denn, es ist anders vereinabrt worden. Aber wenn der VK clever war, hat er die SM augeschlossen. Und eine Übertragbarkeit über zwei Ebenen gibt es nicht.

    robert:


    Ashton macht ihr DSachre nicht schlecht? Entschuldigung, das ich lache, aber ich glaube, du solltest die letzten 12 Wochen auswerten, was diese Dame nicht gemacht hat bzw getan hat. Incl. dem Telefongespräches mit dem estnischen Außenminister Urmas Paetund dem Gaza-Vergleich.


    Zudem hat sie alle Fäden abgeschnitten, Kalter-Krieg-Rethorik genutzt und die Aussenminister der EU-Länder brüskiert, so daß diese sich zu einem Statement zu Ihrer Person und ihrer Poltik hinreißen lassen mussten. Diplomatie findet aktuell nicht statt. Gar nicht. Übel genug, finde ich.


    Die USA agieren halt auch aus einer Postion der Stärke gegenüber der EU heraus; man(n) sollte aber dabei beachten, dass die EU aufgrund der schlechten Außenolitik die USA und Russland erst in ihre Postionen gebracht haben. Die Wurzel allen Übels geht weit zurück, bis hin zur Nato-Osterweiterung, über den deutschen Außenminister und dessen geplatzer Maidan-Vereinbarung und endet bei Ashtons Politik.


    Aber gut, wenn du sie toll findest, bitte.


    Frank:


    Kucken wir doch mal, was der CIA-Chef in der Ukraine will:


    http://www.spiegel.de/politik/…enstbeamten-a-964489.html


    Brennan fährt niemals "nur so" in die Ukraine. Nebelkerze galore. Das war schon bei den Vorgängern so.

    So wird es sein, hatte ich ja auf der letzten Seite schon ausgeführt. Die Telekom und/oder Samsung können noch Kulanz walten lassen.


    Eine Garantierepartur bei Samsung wird nicht möglich sein, da das Swap-Gerät entweder keine Hersteller-Garantie geniesst oder ausgeschlossen wird, da nicht Retail verkauft.


    im Allgemeinen hier im Forum fällt auf:
    Man(n) sollte genau wissen, welche Recht man geltend macht, und zwar bevor die gesamte Sache anläuft. Denn im Zweifel verliert bzw. verzichtet man ohne Not auf (bessere) Rechte oder Ansprüche.

    Auch falsch. Es ist ein ewig diskutiertes Thema, ob der Zweitbesitzer gegenüber dem Erstverkäufer (Telekom) noch Gewährleistung geltend machen kann. Gegen den aktuellen VK auf keinen Fall, wenn er privat verkauft hat und die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hat.


    Zudem hat mario wie viele User hier (den Fehler machen halt viele!) bei der Telekom nicht bestimmt, wie nun repariert werden soll, Herstellergarantie, Sachmangelhaftung, Kulanz? Die Telekom wird sich das für sich beste rausgesucht haben, und das ist legal. Da lag der zweite Fehler.


    Der dritte Fehler ist der, dass Samsung aktuell nur dem Erstkäufer Garantie gewährt.