@stangelwirt:
ZitatHätte nur Uli. H. Revision eingelegt, wäre er auf keinen Fall schlechter gestanden. Dafür hätte es zumindest die theoretische Chance gegeben, ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Falsch, wie ich nun schon mehrfach dargelegt habe. Es gibt in diesem Fall ein sehr hohes Risiko, unabhängig von der Frage, die Chickenhawk aufstellt, in dem er mutmaßt, dass noch mehr im Keller liegt, was durchaus sein kann.
Eine Revision ist keine sichere Einbahnstraße nach unten, wie das gerne immer dargestellt wird.
Und nochmal, die StA kann natürlich auch in Revision gehen; ich hatte aber angedeutet, dass sie es auch macht, wenn Hoeneß in Revision geht. Und das hätte dann nochmal ein ganz anderes Gewicht.
So ist die StA scheinbar zufrieden.
ZitatFällt er auf "Gefängnis-Niveau" ist das daher für einen wie ihn deutlich schmerzhafter als für viele andere. Der Fall ist tief.
Das ist der Sinn einer Freiheitsstrafe. Hatte ich weiter vorne auch schon erwähnt. Es ist eine Strafe, wo Geld, Macht, Ansehen, Ämter einem nichts (mehr) nützen (sollen).
ZitatIch gebe dir Recht das Urteil war für Honeß viel zu hart, wenn man alle Umstände berücksichtigt. Richter Heindl ist ja für besonders harte Urteile bekannt. Richtig ist das Honeß die Steuern vorsätzlich und nicht aus Versehen oder wegen komplexer Steuersysteme hinterzogen hat. Er wollte aber jetzt reinen Tisch machen und im Rahmen der Selbstanzeige alles offen legen. Hier liegt nun das Problem, bei Anlagen in so komplexe Finanzprodukte ist es selbst bei besten Willen äußerst schwierig oder sogar unmöglich eine fehlerfreie Selbstanzeige vorzulegen. Nur wenn diese fehlerfrei ist greift die Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens. Dies kritisiert auch der Präsident des Bundesfinanzhofes scharf. Hier werden Steuerhnterzieher durch den Gesetzgeber in eine Falle gelockt.
Zu hart? Nicht wirklich. Die Selbstanzeige wurde sogar postiv hervorgehoben, mehr, wie gedacht.
Das Hoeneß ein Straftäter ist, hat weder mit dem Steurrecht zu tun, noch mit der Selbstanzeige, sondern damit, das er keine Steuern zahlen wollte. Anders ist sein Verhlaten nämlich nicht zu deuten.
Das Instrument der Selbstanzeige ist ein "Goodie", was es sonst nicht gibt. Ich denke auch, dass es mittelfristig fallen wird, weil der Rahmen immer enger wird, wo sie gilt.
Da von einer "Falle" seitens des Gesetzgebers zu sprechen, darauf muss man ersteinmal kommen. Wirklich.
Die Straftäter sollten Gott auf Knien danken, dass sie überhaupt gibt.
ZitatWie so eine verunglückte Selbstanzeige bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, wurde bis jetzt noch nicht vom Bundesgerichtshof geklärt. Da Honeß keine Revision mehr einlegen will, wird das jetzt auch nicht so schnell höchstrichterlich geklärt. Eigentlich schade
Naja, das OLG Bayern hat Signalwirkung genug. Denn die Rechtsprechung seitens des BGH hinsichtlich der Selbstanzeige und deren Wirksamkeit ist eigentlich klar genug, auch um die Frage der Haftstrafen, nun wurde sie noch mehr konkretisiert.