Die Freiheitstrafe hat den Sinn, eine Strafe zu sein "wo Geld/Macht/Besitz" einem nichts nützt, da man keine Freiheit hat. Von daher ist sie mit der "Wirksamkeit" eienr Geldstrafe nicht mal im Ansatz zu vergleichen.
Zudem kann in Deutschland eine Geldstrafe nicht beliebig hoch ausfallen. Dafür gibt es enge Grenzen, die beachtet werden müssen.
Auch macht es keinen Sinn, eine Millionenstrafe zu verhängen, denn wie Handyman1981 schon richtig bemerkte, ist eh eine Zahlung der Steuerschuld fällig.
ZitatIch gehe von einer Bewährungsstrafe aus und das ist dann auch gut so....
Ach ja? Warum denn?
Feigen versucht nur zu retten, was zu retten ist. Einen Kern der Selbstanzeige gibt es nicht. Die Selbstanzeige ist ein Element, was die komplette Steuerschuld umfasst, nicht Teile davon. Von daher ist es irrelevant, ob die Anzeige "im Kern" (=gestellt und mit irgendwelchen Zahlen hinterlegt) richtig war, oder nicht. Sie wahr fehlerhaft, das stellt selbst Feigen nicht in Abrede.
Es regiert Prinzip Hoffnung. Ich unterstelle mal, das Feigen vom Geständnis des Herrn H. überrascht war, weil der eben wusste, dass jetzt die Unterlagen der Bank gewürdigt werden würden.
Was ja auch passiert ist. Und selbst da sind die Zahlen nicht ausreichend gewesen, um die komplette Schuld abzudecken. Von daher kann von der Wirksamkeit keine Rede mehr sein.