ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Laut dem Artikel hat er 10 Mio hinterlegt. Da fehlt also noch einiges...
Und warum sind die zusätzlich hinterzogenen Millionen nicht Teil der Anklage? Bzw. können die nachträglich mit angeklagt werden?
Die haben ja dann zumindest auch in der Selbstanzeige gefehlt - oder ist das dann irrelevant, weil sie nicht mit angeklagt sind?
Ich bin gespannt.
Es geht hier doch nur um den strafrechtlichen Teil. Dass hierauf die Steuernachzahlung zzgl. Hinterziehungszinsen festgesetzt wird, steht ja außer Frage. Die 18,x Mio. sind ja scheinbar nur der Teil, der noch nicht verjährt ist. Außerdem sind diese zusätzlichen 15 Mio. bislang wohl auch nur ein geschätzter Wert. Ich habe vorhin in irgendeinem Ticker gelesen, dass es sich hierbei wohl nach oben und unten bewegen kann.