Beiträge von Timba69

    Mh, Robert hat schon Recht und deine Argumentation, Frank, verstehe ich gar nicht.:


    Ein Doktortitel, denn ich überall (aus welchen Gründen auch immer) führen will (siehe Homepage), muss überall in Deutschland gültig sein, sonst verstößt es möglicherweise gegen das Gesetz, wenn er geführt wird, wenn es unzulässig ist; also überall außer Bayern und Berlin.


    Das zustandekommen des Doktors wird gerade geprüft, insbesondere dahingehend, dass


    a) der zuständige Verwaltungsrat sich mit dem Doktortitel bzw. dessen Abnahme nicht beschäftigt hat (eigene Aussage!).


    b) der Verleiher ein Fan der CSU ist bzw. sogar Mitglied


    c) die Arbeit scheinbar aus einer Broschüre einer Bundesbehörde abgeschrieben wurde, incl. der Rechtschreibfehler bei Franz Joseph.


    Das ist nicht minder schlimm, wie bei Gutenberg. Ein Abgeordneter, der wichtig tut, und Verantwortung ganz oben wichtig sieht und damit wirbt, verhält sich anders.


    Aber eure Meinungen in der Sache ermöglichen einen tiefen Einblick in euer Denken. Wenn solche Vorgänge euch (insbesondere bei einem Politiker, der Volksvertreter ist!) nicht stören, dann tut es mir leid.


    Mich würde stören, das solch ein Abgeordneter mich vertritt.



    Dann ergehe ich mich in Zorn und Empörung, gerne auch als renitenter Moralist, denn ohne Moral ist Vernunft nichts wert.

    Applied:


    Zitat

    Doch, liegt es in diesem Fall. Es ist ja nicht so, als hätte der Threadersteller hier irgendwie bewusst "gebastelt".
    Wenn es wirklich an einem Update liegt, so wurde (wie hier zumindest dargestellt) "automatisch", oder zumindest ohne Erkennbarkeit des Problems für den Nutzer eingespielt.


    zum letzten Mal, dann wird es mir zu langweilig: Was hat der Händler damit zu tun, das Samsung OTA Updates einspielt? (Das ist unzweifelhaft, denn so funktioniert der Lock, wenn er es ist, der das Problem hervorruft, denn nur auf diesen Lock und diesen Fall beziehe ich mich hier!).


    Ein Sachmangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe beim Händler in der Beschaffenheit vorliegen, und das tat er nicht. Bei Übergabe war das Handy Mängelfrei. Und nur der Übergabezeitpunkt zählt.


    Zitat

    D.h., jedermann kann einfach Handys verkaufen, die nach einem Monat den Geist aufgeben, und sich dann auf daraus berufen, es habe ja "bei Gefahrübergang" funktioniert?


    Genau. Wenn durch ein Update, welches NACH der Übergabe eingespielt wird, sich die Beschaffenheit ändert. Das ist kein Sachmängel im Sinne des Mangelrechts. Was meinst du denn, warum es so ein Aufschrei gab und warum Samsung sagt: Kein Problem, kein Problem. Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen….. die wissen genau, dass sie den Händler eine Reingewürgt haben. Aus diesem Grund bieten viele die DualSim-Handys von Samsung gar nicht mehr an.


    Zitat

    Dies dürfte hier der Fall sein: das Gerät offensichtlich nicht für den deutschen Markt bestimmt.


    Richtig. Ab hier brauchen wir eigentlich bzw. des Updates nicht weiter zu diskutieren. Maßgeblich ist die Beschaffenheit bei Übergabe. Dazu zählen keine späteren Updates.


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    Und gemäss "Samsung hat mir das so erklärt" (s.o.) kann dies (egal ob nun der Netzbetreiber selbst Updates macht, oder es sich um normale, standardmässig eingestellte Netzbetreiberupdates von Samsung handelt) dazu führen, dass das Gerät unbrauchbar wird. Damit eignet es sich nicht für die vertragsgemässe bzw. übliche Verwendung.


    Doch. Nur eben nicht in Deutschland. Der Händler hatte zwar ein Gerät verkauft, was in Deutschland funktioniert. Einwandfrei. Ohne Sachmangel. Nun nimmt der Nutzer ein Update vor und plötzlich geht es nicht mehr. Warum ist der Händler nach der Übergabe verantwortlich? Genau das gleiche beim Chiptuning am Auto: Kein Händler (=Verkäufer des Autos) muss "Gewährleistung" für einen kaputten Motor nach 4 Wochen geben, wenn ein Chiptuning am Steuergerät des Motors vorgenommen wurde.



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    Auch das ist fraglich. Erstens sind Software-Updates oft standardmässig eingestellt. Es kann nicht vom Käufer (ohne deutlichen Hinweis) verlangt werden, dass er diese abschalten muss, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Bei der Software-Updatefunktion (des Herstellers!) handelt es sich ja um eine ganz normale übliche Funktion, welche vergleichbare Artikel auch aufweisen.


    Das ist eh schon länger umstritten, siehe TVs oder BluRay-Player, denen Funktionen nach Updates genommen wurden. Da zeigen die Entscheidungen der Gericht aktuell in Richtung der Hersteller.


    Ein Sachmangel wird nicht zwangsläufig durch ein Update ausgelöst. Aber leider ist ein Update tatsächlich eine Sache, die die Beschaffenheit nachträglich ändert.

    Nö, so ist es leider nicht. Da es nicht in der Verantwortung des Händlers liegt, das Updates aufgespielt werden.


    Maßgeblich für einen Sachmangel ist der Zeitpunkt der Übergabe. Wenn zu diesen Zeitpunkt der Sachmangel (Beschaffenheit) nicht bestanden hat, (was unstrittig ist!), dann kann der Sachmangel eben kein Sachmangel im Rahmen es Mangelrechts sein.

    Randfragen?


    Aha. Ich finde es schon wichtig, was ein Politiker für seine Poltik getan hat und wie sein Lebenslauf aussieht; inbesondere dann, wenn er dick mit "Vertrauen" und "ist mein Anspruch" wirbt.


    Das kann soagr strafrechtlich relevant werden, wenn man(n) einen falschen Doktortitel oder Berufsbezeichnung führt.



    Zudem: Was hat die Zustimmung der Bürger zur CSU mit einzelnen Personalien zu tun? -> Frage mal die Leute direkt, da wird das Ergebnis 100% ausfallen, und das weißt du auch.

    Nun, einen Rennwagen, der diverse gesetzliche Anforderungen erfüllt, wirst du nicht einführen können, wenn der Zoll das nicht will. Stichwort: z.b. Abgasverhalten.


    Es geht nicht, genau wie beim Handy, darum, den grundsätzlich Import zu verweigern. Nur müssen die gesetzlichen Anforderungen eben erfüllt sein oder werden. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Import durch den Zoll verhindert werden. Ganz einfach.