Ich frage mal nach:
19,99 Euro im Monat + 120 Euro Auszahlung + iphone 4 8GB für 49 Euro (Neu, Simlockfrei, keine EU-Ware?) und direkt Vodafone?..:-)
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Ich frage mal nach:
19,99 Euro im Monat + 120 Euro Auszahlung + iphone 4 8GB für 49 Euro (Neu, Simlockfrei, keine EU-Ware?) und direkt Vodafone?..:-)
Scheinbar hast du dir weder die Oppo-Seite, noch sonst etwas durchgelesen.
Das OppO ist weder mit dem Xperia vergleichbar, noch mit deinem S4 mit Vertrag(!).
Hör einfach auf, den Leuten hier irgendwas vorzurechnen, das klappt eh nicht, da sie wissen, was sie wollen.
Hallo liebes Forum!
Ich verkaufe hier noch einen weiteren Blackberry Q10 schwarz. Nagelneu & unbenutzt.
Rechnung von der Telekom (im Rahmen einer VVL erworben) dabei, aber: nur Kopie der VVL und Lieferschein. Lieferung der Telekom erfolgt am 31.05.13 per DHL Express.
Abholung in Berlin bevorzugt.
Versand auch möglich, aber 7 Euro (DHL) als DHL Wertpaket bis 2500 Euro versichert.
Preis 500 Euro ist fix.
Eben. Alles eine Frage von Vorrang und Wartepflicht, weniger von der Seitenutzung oder ähnlich.
Ca. 3 Stunden. Was willst du wissen?
Oppo ermöglicht ein One-Klick-Root, schau dir einfach mal das Video an, was ich verlinkt habe. Der Rest erklärt sich dann auch, das Oppo wird nativ unterstützt. Ist bei ihren Player ähnlich.
ZitatFür einen No Name China- Böller sind 400€ viel zu viel Geld. Wenn das Gerät kaputt geht, wartest du ewig auf die Reparatur.
Einen Marken- China- Böller Samsung S4 bekommst Du für 600€, mit Schubladenvertrag für deutlich unter 500€.
.
Oppo No-Name? Du solltest dich besser mit Google beschäftigen. OppO hat in der Heimkino-Szene eine sehr guten Ruf, was Qualität, Leistung, Haptik und Service angeht.
Der Einstieg in den Markt war genau der Gleiche, wie jetzt bei den Smartphones. Alle Reviews sind sehr positiv, und lieber bezahle ich 400 Euro für das Oppo, als 500 Euro für ein S4 mit Vertrag (Was für eine merkwürdige Rechnung und Begründung von dir!)
Hauptsache Bashen, was?
TM1:
ZitatDas stimmt so natürlich nicht - selbstverständlich hat ein Radfahrer grundsätzlich dieselben Vorfahrtsrechte wie jedes andere Fahrzeug was da fährt. Die verliert er eben nicht, auch wenn er verkehrswidrig falsch rum fährt. Auch ein rückwärts oder auf der falschen Seite fahrendes Auto hätte grundsätzlich erstmal Vorfahrt.
Wenn es quert nicht.
Nochmal deutlicher:
Wenn ein Fahrradfahrer meine Fahrtrichtung quert, und rechts vor links gilt oder die LZA regelt und ich ich Vorrang habe, ist es egal, wo und wie er fährt, da ist er wartepflichtig. Von beiden Seiten. Nichts anderes habe ich gesagt.
Immer, wenn ein VK-Teilnehmer eine Fahrrichtung quert, und somit keinen Vorrang hat, ist wartepflichtig.
Auch der Fußgänger, der vom Fußweg auf die Fahrbahn tritt.
Wenn ich abbiege, und keinen Vorrang habe, da die Fußgänger und Radfahrer nicht queren, dann muß ich als Autofahrer (VK-Teilnehmer) warten, auch das habe ich gesagt. Es macht dann keinen Unterschied, von wo der Teilnehmer kommt.
Trotzdem wird immer eine Teilschuld zu prüfen sein, §1 gilt für alle Verkerhsteilnehmer.
@janis71:
ZitatDas bedeudetet nichts anderes, als das der Fahrzeugverkehr hier wartepflichtig ist wenn er den Radweg überqueren will. Denn das ist auch eine Art Fahrbahn.
Nein. Ein Radweg ist nicht Teil der Fahrbahn, wenn er auf dem Gehweg ist. Und wenn er Teil der Farbahn wäre, und die er die fahrrichtung quert und keine Vorrang hat, ist er wartepflichtig. Ganz einfach.
Ist meistens in Wohngebieten so, wo mancher denkt, bei Rechts-vor-Links laufe und fahre ich einfach mal an den Eckpunkten auf die Fahrbahn, die Anderen müssen eh anhalten. Eben nicht.
Fakt ist aber, das Fußgänger und Fahrradfahrer an Kreuzungen und Einmündungen wartepflichtig sind, wenn sie den Fahrtweg queren, wenn sie die Fahrbahn betreten. Einfach drauflatschen oder fahren ist nicht. Egal, ob Radweg, oder nicht. Das ist aber auch kein Fall des Abbiegens, wie hier.
Wenn die Querung mittels LZA geregelt wird, ist das tatsächlich in diesem Falle unerheblich, von wo der Radfahrer kam. Wenn er "grün" hatte, hätte er im Falle des Linksabbiegens trotzdem beachtet werden müßen.
Das Recht auf Widerruf erlischt nicht bei Nichtnutzung, unabhängig von der Freischaltung. Egal, was die Händler gerne in ihre AGB schreiben. Grundsätzlich gilt das BGB.
Eben. Ich hatte heute ein Q5 in dern Hand. Da sind aktuell(!) wirklich Welten bei der Haptik, Verarbeitung und Tastatur gegenüber meinem Q10.
Ich mache mir keine Sorgen mehr, wenn das Q5 so auf den Markt kommt.