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@stangelwirt:
Ich gebe es auf. Glaub was du willst. Wenn das Gerät defekt ist oder weg, verloren, auf dem Weg zum Mars: Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz. Und bei Verzug Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, wenn welche entstehen.
Wenn das Gerät bei dir ist, genau das gleiche. Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, den es zu erfüllen gilt.
Wenn jemand die Kamera gestohlen wird, und dieses beweisbar so war (wie im BGH Fall), dann sieht die Sache anders aus.
Aber Beweisen musst du es. Und da scheitert es bei 99,9% aller ebay-Fälle. Es sei denn, der VK macht sich nichts aus einer Versicherung an Eides Statt bzw. an deren Brechung, §156 StGB, an §145d StGB oder ähnlich.
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Lies einfach die vorhergehenden 10 Seiten.
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@stangelwirt:
Zitat
du würdest es also akzeptieren, dann ein handy mit defektem display zu erhalten (um mal beim beispiel handy zu bleiben)?
Ja, wenn zusätzlich eine Kompensationleistung zum Wert des unbeschädigten Gerätes dabei ist. Ansonsten, wie schon beschrieben 275 BGB i.V.m Schadensersatz.
Zitat
flups, ein rämpler oder stolperer an einem sonnigen sonntag auf einer flussbrücke und schon sind handy + anwaltskosten dahin sowas kann schnell gehen.
Scheinbar liest du nicht richtig. Du bist und bleibst Schadensersatzpflichtig. Wenn du in Verzug gerätst, zahlst du auch die Anwaltskosten.
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Nein, das iphone wird T-Mobile USA tauglich mit neuem Gerät und(!) Firmware.
Am besten ist das CDMA-iphone 5, das tatsächlich fast ein Worldphone ist, wenn Simlockfrei.
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Zu
a) Ja, die Anfechtung muß erfolgen, da die Erklärung bei ebay keine Anfechtung im eigentlichen Sinne darstellt. Sondern nur ein Abbruch der Verkaufsaktivitäten auf der Plattform. Der Kaufvertrag ist trotzdem rechtsgültig zustande gekommen.
b)
Ja. Die Erklärung bei ebay würde mir (und vielen anderen) nicht ausreichen. Wieso auch? Der Kaufvertrag ist auch hier zu Stande gekommen, unabhängig von deiner Ebayerklärung. Im Zweifel (spätestens bei/vor Gericht) wird wohl ein entsprechender Nachweis für dich von Vorteil sein.
c)
Hier ist es eine Stückschuld. Es geht um diese eine Ware. Die Ware gehört rechtlich schon dem Käufer. Dabei spielt es keine Rollte ob der Verkäufer vor dem Versand oder jemand anderes nach dem Versand die Ware zerstört. Der K hat einen rechtlichen Anspruch, einen möglichen Ersatz SEINER WAHL zu fordern. Also gerne "gleichwertig" oder das Geld. Aber der VK ist nicht bestimmungspflichtig. .
Beachte dabei:
§ 275 BGB Ausschluss der Leistungspflicht i.V.m der Schadensersatzpflicht.
Zudem: Sobald sich der VK nach Mahnung in Verzug befindet, müßen die Anwaltskosten als Verzugsschaden seitens des VK erstattet werden.
Alles ganz einfach.
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Ach, wir kennen uns persönlich? Wäre mir neu.
Auch wieder rein subjektiv, zudem ohne Grundlage. Du widersprichst dir mit dieser Äußerung selber:
Zur Erinnerung, deine Aussage:
Zitat
Wer hat dir das Recht hier gegeben, die anderen Forumsmitglieder in so einer verachtenden Form anzugehen???
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Tja, aber den USern hier im Thread fällt es scheinabr nicht auf, das wieder alle in ACPP los werden wollen.
Zufälle, alles Zufälle.
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Ilona:
Zitat
Er hat doch bis jetzt insgesamt nur 7 Beiträge hier in Forum geschrieben. Von wegen "überall zu erzählen".
Und was steht in den sieben Beiträgen?
Zitat
Wer hat dir das Recht hier gegeben, die anderen Forumsmitglieder in so einer verachtenden Form anzugehen???
Wieso angehen? Er stellt schon mit seinem Namen eindeutig heraus, das er von Base "Betrogen" wurde, alleine das ist schon per se im Forum schwierig, von "betrogen und betrügen" zu reden, gerade weil das subjektiv betrachtet werden muß.
In in einer verachtenden Form? Ich bitte dich, was ist an der Aussage denn nicht richtig, wenn man sich die Beiträge von VBB durchliest?
In normalen Postings kann man dem Forum genausoviel, wenn nicht gar mehr mitteilen.
Zitat
Wer hat dir das Recht hier gegeben, die anderen Forumsmitglieder in so einer verachtenden Form anzugehen???
Frage an dieser Stelle an dich: Wer bestimmt dich dazu, darüber zu entscheiden oder gar zu Maßregeln?
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@stangelwirt:
Zitat
genau, am besten dann die defekte ware einklagen und im anschluss sachmängelhaftung geltend machen...
Was hat das jetzt damit zu tun? Quatsch.
Zitat
ganz ehrlich, wenn mir mal jemand wie du bei ebay unterkommt, werden ihn seine versuche einiges kosten.
Glaube ich nicht. Das kostet mich weniger, wie du denkst.
Zitat
Sicher nicht. Wenn die Leute nicht ihre Auktionen beenden würden, gäbe es kein Problem. Du übersiehst immer wieder, das es ein Kaufvertrag ist.
Zudem, das Leute auch gerne mehr zahlen würden, als ihr aktuelles Höchstgebot, wenn sie es denn könnten.
Von daher: Wird das knallhart durchgezogen.