Beiträge von Timba69

    VF_Opfer:


    Zitat

    Ich lasse mich auch nicht über deine regelmäßig hochnotpeinlichen pseudojuristischen Ergüsse aus.


    I) Oh sieh an. Treffer?


    II)
    Oh, sieh an. Dann weis ich ja fast, wer du bist. Das meine juristischen Weisheiten hier nicht jedem Gefallen, ist klar. Das sie falsch sind, nicht. Wenn du in die entsprechenden Threads schaust (alle, nicht nur in den besagten) wirst du feststellen, das ich sehr oft "Recht" (Ha, klasse Wort!:) habe.
    In besagten Thread hat sich eh der eine oder andere geirrt, das sieht man am Zwischenergebnis. Zum Thema Gerichtsstand und Co. sage ich mal lieber nichts.


    Nutze deine Zeit besser, um das mit VF zu klären, als mir hinterher zu suchen. Aber wenn es dir Spaß macht, bitte.


    Zu dem Thread braucht man(n) eh nichts mehr sagen, oder?


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4998177#post4998177

    Ja :)


    und


    Nein :)


    Ich finde solche Namen (von der Problematik des Wortes Betrug mal abgesehen!) einfach sinnbefreit. Diese sind aus einem Affekt heraus enstanden und die Nutzer "nutzen" dann diese Namen meist nicht weiter.


    Wenn es nicht aus einem Affekt heraus war, umso schlimmer, dann ist eine Diskussion über BAS/ E+ meist sinnfrei.



    VonBaseBetrogen:


    Es ist ebenfalls nicht besonders einfallsreich, überall zu erzählen, wie mies Base ist und wie "schlimm" deine Erfahrungen waren. Das hilft nicht weiter, denn viele haben nur sehr gute Erfahrungen gemacht.
    Da aber dein Nick an sich schon impliziert, das du nie wieder mit Base/E+ deinen Frieden finden wirst, ist eine weitere Diskussion darüber verschwendete Zeit.


    Schreib lieber BASE noch ein wenig, oder mache einen neuen Vertrag, den du wieder anfechten kannst.

    @standelwirt:


    Zitat

    definiere "kurz vor ablauf". wie gesagt, ist es ebay-technisch nur bis 12 stunden vor ende möglich. danach bist du als höchstbietender sowieso auch seitens ebay offiziell der käufer.


    Irrelevant. Wenn ich eine "Ebay-Auktion" nutze, dann gehe ich davon aus, das sie zu Ende geführt wird.
    Bei einer Auktion von 10 Tagen ist 3 Tage kurz vor Ende für mich auch früh. Ganze einfach, denn es passt dazu:


    Zitat

    aber wenn sich jemand bei 1 oder noch mehr tage bis auktionsende darüber aufregt und auf sein "recht" pocht, ist das einfach nur lächerlich. da will dann jemand wirklich nur billiges schnäppchen erschleichen und hat glück, dass die meisten richter gerademal was von "ebay" irgendwo irgendwann mal was gehört oder gelesen haben...


    Falsch. Derjenige ist an der Ware interessiert und hätte auch mehr geboten. Die Möglichkeit wurde durch den VK genommen, der in 99,9 % aller Fälle die Ware anders verkauft hat.
    Und das wird unterbunden. Und da brauchst du auch keine Richter, der ebay kennt. Er muss nur die Regeln zum Kaufvertrag kennen.
    Mit Erschleichen hat das nichts zu tun, kein Mensch zwingt den VK, die AUktion abzubrechen. Wenn es dafür einen Grund gibt, dann wird in den 0.01% Fälle, wo die Ware wirklich kaputt geht, derjenige tatsächlich die Anfechtung erklären und die defkete Ware auch vorzeigen können.
    Zudem: Auch auf defekt Ware besteht de facto noch ein Anspruch seitens des Käufers.



    Zitat

    dies von jemanden zu verlangen aber selbst ein schnäppchen (auch gerichtlich) erzwingen zu wollen, ist wohl etwas... naja.


    Vorsicht. Ich lasse mir nicht gerne etwas unterstellen.



    Pankoweit:


    Zitat

    Schön und gut – aber letztlich gilt es ja nur glaubhaft darzulegen, dass man dem Käufer den Gegenstand der Begierde nicht mehr verkaufen kann, weil er nicht mehr existiert, da verschütt gegangen oder gestohlen. Da kann sich ebay in seinen Statuten lang und breit über diese „12 Stunden“ auslassen, für die Rechtsprechung ist diese Haus-Regelung nicht relevant


    a) fehlt da die Anfechtung des Kaufvertrages, die unabhängig von Ebay-Klicks gemacht werden muß.
    b)Glaubhaft versichern heist, mit Beweisen zu unterlegen. Eine Erklärung reicht da nicht aus, es sei den, an Eides statt. DAS würde ich mir aber genau überlegen.
    c)Hat der Käufer auch auf defekte Ware de facto einen Rechtsanspruch.

    Das die ebay-AGB hier so oft angeführt werden, wundert mich. Stellenweise sind die Reglungen dort entweder


    a) rechtlich überholt
    b) rechtlich fehlerhaft
    c) spiegeln nur die Lage des BGB wieder.


    Was ebay in seine AGB schreibt, incl. des Beenden einer "Auktion" ist vollkommen irrelevant, wenn eine entsprechende Reglung im BGB existiert. Und davon ist bei Kaufverträgen evtl. auszugehen.


    Fragger123 hat da schon hinlänglich Erfahrungen gemacht, wenn andere Leute meinen, ihre Auktion zu beenden.


    Ich ziehe mein Recht schon seit Jahren durch, weil es mich nervt, wenn bestimmte Auktionen kurz vor Ablauf aufgrund des niedrigen Gebotsstandes beendet werden. Es gibt bei ebay Mechanismen, die man kaufen und nutzen kann, um das zu verhindern. Wer das nicht will, soll bei ebay nicht anbieten.
    Bei Sammlergegenständen möchte ich das Stück Ware dann aber haben. Und notfalls klagt man dann auch. Spätestens, wenn ein Mahnbescheid oder ein Schreiben vom Anwalt einfliegt, merken die meisten erst, wie Ernst es wirklich werden kann.