Beiträge von Timba69

    Was machst du dir so ein Streß? wegen der guten Bewertung?


    Ganz ehrlich; formuliere es knallhart. Nach der Faktenlage und der Story mit dem Apple-Shop kommt eine "Rückgabe" an dich nicht mehr in Frage, trotz ersterer Zusage.
    Wenn du die Rücknahme trotzdem machen willst, oder das in der Auktion angeboten hast, dann erfolgt die Rückgabe in Verkaufsschema: Zahlung gegen Ware, alles andere wäre unlogisch und ist (natürlich!:) im BGB auch so verankert.


    Bei Bedarf kannst du sie mit §-Ketten zuschütten.


    PS: Hört sich ehr nach dem guten, alten ebaytrick an, ohne der Dame (? Wer handelt eigentlich mit dir? was unterstellen zu wollen: Mein iphone war kaputt und nun habe ich ein neues und schicke meines zurück an den Herrn Böhm (hast du die IMEI/Seriennummer aufgeschrieben?)



    Einen Verkäufer wie dich möchte ich auch mal haben..:-)

    Dann wird die Frage des Wertersatzes im Raume stehen. Da ist der Widerruf zweitrangig.
    Wenn der Händler clever ist, wird er so drehen.
    Wenn nicht, wird es schwierig für ihn und gut für dich.


    Ist ja logisch, sonst könnte man Gegenstände zerstören, ohne Haftung zu haben.

    Ich finde es echt bemerkenswert, wie über die Politiker diskutiert wird, die aber eh alle des Wählervolks Wünsche nicht respektieren.


    On da einer schlimmer ist, oder nicht, ist doch egal. Es sind in der Hinsicht alle gleich. Wichtig wären Politiker, die die Wahrheit sagen und diese auch umsetzen.

    Frage ist ersteinmal irrelevant, da zunächst geklärt werden muß


    a) TE natürliche Person? Oder als Händler bestellt?
    b) Online / Offline gekauft?
    c) wie der TE formuliert hat. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob er sein Widerrufsrecht genutzt hat (wenn er eines hatte) oder sich auf den Mangel berufen hat.
    Zudem ist zu prüfen, ob sich der TE Wertersatzpflichtig gemacht hat, da ja eine Beschädigung unzweifelhaft vorliegt.

    Der Gutachter stellt gerichtsverwertbar fest, wie die Beschädigung zu Stande kam:


    Mechanische Einwirkung oder Ermüdungsbruch z.B.



    lbjd9:


    Wenn du Hilfe erwartest wäre es nett und eine Wertschätzung an das Forum, wenn du aktiv mitarbeiten würdest und nicht einsilbig.


    Justmy2cents.

    Solange du keine Versandbestätigung hast, die auch so heisst, hast du Pech. Auch der Einzug des Geldes ist in den AGB geregelt. Das ist keine Annahme der Willenserklärung, sondern notwendige Vorrausetzung.


    Sich wegen 19 Euro streiten?


    Ich habe den Fehler gemacht, per Vorkasse zu bestellen, und meine Bestellung ist auch storniert.