Hast du eine Empfehlung für einen guten Alternativ-Brwoser bzw. einen guten Multimedia-Player parat?
Beiträge von Timba69
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Ich antworte mal so:
Nach dem dem Booner/Dauerposter-Vorfall wird sich jeder hüten, sich direkt, nah und ausführlich einzubringen bzw. sich mit anderen User zu streiten-
Ich gehöre dazu, ich gebe höchstens noch Denkanstöße.Das drei Juristen drei Meinungen haben, ist klar.
Das manche Leute hier keine Ahnung haben und nicht wissen, was ein Verkehrsunfall ist, auch.
Das manche Leute hier nichts sinnvolles beitragen, auch.
Noch Fragen?

@dr.choc:
Das verstehe ich nicht. Bitte unterfüttere deine Aussage mit einem Wiki-Link, oder poste noch etwas, was weder zum Thema beiträgt, noch richtig ist; Danke.
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Glaub, was du willst. Die Leute, die es wissen müssen, wissen es. Und da gehörst du nicht dazu...
Nimm es nicht persönlich.Zum Thema Verkauf: Nun, da können wir einfach die Vertrauensliste sprechen lassen, meinst du nicht? Und die Wiedergabe von "Hörensagen", noch dazu von einem anderen anonymen User, ist mehr wie peinlich, findest du nicht?
Und ja, mein Postbote bekommt Trinkgeld: Gehört zum guten Ton und zu meiner persönlichen Einstellung, aber das verstehst du scheinbar nicht. Macht aber auch nichts.
Dein ständiges Posten und "rumpöbeln" in Bezug auf meine Person nervt, daher drücke ich mal den Beitrag melden Button bei dir.
@dr.choc:
Ach, keine Wiki-Links?
Wie habe ich dieses Posting zu deuten?
ZitatWas für ein abstruses Geschreibsel - aus Wikipedia entnommen ([http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfall#Definition) und wild konstruiert.
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@dr. choc:
Da du da Wiki-Links so magst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_%28Recht%29
Der Bagatellschaden bei einem Verkehrsunfall (bzw. 142 StGB) liegt aktuell bei 25+ Euro, wenn ich mich richtig erinnere; Verkehrsrecht im eigentlichen Sinne ist ja nicht mein Spezialgebiet und die bsiherigen Urteile waren alle begründet am Hergang, ohne eine Wertgrenze zu ziehen, oder die Inflation zu betrachten...:-)
Es ging mir jetzt aber eher darum, dass das ganze eine Straftat ist und (!), das der Verkehrsunfall erheblich ist, wenn man die Rechnung von vorne (Arbeitszeit + Material +SummeX) ansetzt, und zur Subsumation für 142 StGB benutzt.
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@dr.choc:
Vielleicht weis ich es doch besser; aus welchen Gründen auch immer. Die Leute, die mich länger kennen, wissen warum. Ich werde mich aber hüten, Rechtsberatungen oder Tipps zu geben.
Fakt ist: Du liegst falsch. Aber du kannst mir gerne erklären, warum du richtig liegst und ich lasse mich überzeugen:
Aber ein "abstruses Geschreibsel" und ein Link auf Wiki reichen mir leider nicht und zeugen nicht von Argumentationskraft oder logischer Subsumation am Sachverhalt.
Booner (Gruß and dich!:..aka Dauerposter
fehlt mir hier wirklich, aber manchmal kann ich ihn verstehen..... -
Mein Posting war durchaus ernst gemeint.
Die Leute, die mich hier kennen, wissen das. Das ganze ist ein Verkehrsunfall. Nicht mehr, nicht weniger.
Wenn er sich Unerlaubt entfernt, ist das ganze eine Straftat, wenn man den Tatbestand subsumiert und die Bagatellgrenze betrachtet (aktuell: 650 Euro) -
Der TE kann von Glück sagen, das die Damen und Herren von der Polizei
a) nicht noch geschaut haben, ob der Gehweg beschädigt wurde (teuer!)
b) nicht noch eine Verkehrsunfallflucht gefertigt haben (§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Er sagt ja nicht, ob er schon weg war.Das eine Verkehrsunfall stattgefunden hat, ist unstrittig, da hier der Bagatellwert deutlich überschritten wurde. Das manche User ernsthaft bestreiten wollen, das ein Schaden vorliegt, wundert mich. Rasen pflanzen und pflegen kostet Geld, und auch der Rasen an sich hat einen Wert, der ermittelbar ist. Das die Regreßpflicht aus BGB greift, ist unstrittig, da Eigentum einen anderen geschädigt wurde.
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Meine Unterlagen sind ja nun auch nicht da. Wie machen wir das jetzt? Bis zum 31.01.13 wird das wohl nichts mehr.
Abgeschickt habe ich sie am 13.01.13 (Nachweis darüber ist da), Post weis von nichts. -
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Eben. Zumal das jetzt die neue Revision ist..:-)