Ha...:-)
Dachte ich mir.
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Lidl sollte langsam mal Gas geben.....
So viel Leistung soll der iPad Akku haben?
Wenn er sich online im Kundenbereich nach der VVL einloggt, reicht das z.b. Dort sind die AGB und die Widerrufsbelehrung hinterlegt.
@stunmacher und shifty:
Die hat er er zur Kenntnis genommen, als er den Vertrag online ausgefüllt oder umgestellt hat. Es reicht die blosse Kenntnisnahme, eine Bestätigung ist nicht erforderlich.
Ich habe das an andere Stelle bereits lang und breit erklärt (irgendwas mit BASE und Kündigung), da habe ich nicht schon wieder Lust drauf.
Fakt ist, wenn in seinem speziellen Fall die 14 Tage Frist verstrichen sind, wird es fast unmöglich sein, den Vertrag zu kündigen/widerrufen. Schon gar nicht mit einem Irrtum, den dieser muß Zeitgerecht erklärt werden, und nicht nach Tagen, oder gart Wochen. Selbst wenn er nach der erhaltenen Rechnung nicht sofort seinen Irrtum erklärt, ist das auch vorbei.
Dann ist es ganz Kulanz seitens o2.
@macro5:
ZitatDas kann man dann im Streitfall seinem Anwalt oder dem Richter vorspielen.
Quatsch, da bewegst du dich ganz schnell und scharf am Beweisverwertungs bzw. Beweiswürdigungsverbot entlang. Auch, wenn du informiert hast. Es kommt immer auf den Sachzusammenhang an. Es ist maximal ein Indiz, mehr nicht.
ich z.b. würde sofort nach Möglichkeit der technischen Unveränderbarkeit der Aufnahme fragen, die du nicht 100% ausschliessen kannst. Damit ist das Ding quasi schon durch.
@ mfshva:
Doch, denn zu diesem Zeitpunkt gab es auch keine Handyflat, die dazu gebucht wurde. Und da ist VOIP nicht erlaubt.
ZitatWenn nichts schriftliches vorliegt, hat es noch nicht einmal angefangen zu laufen....
Klar läuft der, die AGB und der Vertrag werden im elektronisch zugegangen sein, wahlweise zur Kenntnisnahme.
Aber nachdem die erste Rechnung eingegangen ist, und der Vertrag genutzt wurde, ist die "Nutzung"
des Widerrufsrechts hinfällig....
Eben. Abwarten. Ich denke auch, das da nix pauschal geblockt wird.
Wenn da mal nicht das Widerrufsrecht abgelaufen ist...