Beiträge von Timba69

    Da ich selber Privatpatient bin und selbst da bei den teuren Medikamenten gezuckt wird, denke ich eher nein. Zumal es aus der selben Wirkstoffecke kommt. Was geht, ist ein Privatrezept und selber zahlen.
    Wahlweise versuche Tragantwurzel, oder, mache es wie ich, fahre in den USA und kaufe dort Allegra mit Pseudoephedrin auf Vorrat.
    Nachteil: Evtl. Streß am Zoll und du musst 2 Wochen drüben bleiben, damit man mit der Menge, die kaufbar ist, über den Sommer kommt. Hilft mir aber zu 100%.

    Marco:


    Klar, aber ich wurde das gerichtliche Mahnverfahren immer vorziehen. Der Klageweg ist lang und steinig.


    GigaTom:


    Noch einmal, und das zum letzten Mal: Ich(!) behaupte nicht, das keine Bestellung gab. Im Kontext zu lesen ist doch einfach: Der TE ist seiner Meinung nach "Nicht-Besteller", und wenn er eine /seine Bestellung nicht getätigt hat, dann wird er doch wohl, das ist Gerichtsoffensichtlich, und ist die Voraussetzung, seine "Nicht-Bestellung" stornieren bzw. anfechten bzw. widerrufen und nicht mehrere Monate bezahlen ggf. nutzen ggf. gar nichts tun. Da steht die Beweiskette schon.


    Alles andere als zu widerrufen ist fahrlässig, insbesondere bei den in Rede stehenden Begleitumständen.


    Und ab jetzt gilt:


    Denkt was ihr wollt, ich halte mich raus.

    Ach, die Widerrufsrist hat nichts mit der Forderungfrist nach Lieferung zu tun?
    Aha.
    Wollen wir uns an den genauen rechtlichen Begrifflichkeiten aufziehen, die habe ich in der Eile nicht geschrieben, stimmt...Aber: Kein Problem, PM me und nutze nach Möglichkeit nicht mehr Wikipedia, da bis jetzt keine inhaltliche Begründung von dir zu sehen ist..:-)


    Gegen ein Vollstreckungsbescheid ist kein Einspruch mehr zulässig in der Hinscht, das bereits Forderungen betrieben werden dürfen. Natürlich kann er dagegen nochmals Einspuch einlegen, aber was hofft er, dort noch zu be(nachzu-)weisen?

    Wie, was welche Frist? Die Widerrufsfrist im Televerkehr=Onlinebestellung via Telefon.


    Nochmal: Es wird schwierig bis unmöglich zu beweisen, das keine Bestellung getätigt wurde. Denn jeder Nicht-Besteller wird eine nicht getätigte Bestellung widerrufen/anfechten.


    Das braucht man nicht zu beweisen, nennt sich Offensichtlichkeit in der Beweisführung. Dieses Problem würde sich gar nicht ergeben, weil das Gericht es nicht anzweifeln würde, das eine Bestellung vorgelegen haben kann, aufgrund der äußeren Begleitumstände.


    Edit:


    @druckerdrücker:


    Deine Mitschnitte wären in der Beweisführung eh nicht zulässig, wenn kein Einverständnis zu Aufnahme vorlag, egal, was drauf zu hören ist. Beweismittelverwertungsverbot.
    Und noch einmal zum Thema Mahnbescheid:
    Der MB ist die gerichtliche Fortsetzung der Durchsetzung der Forderung, die ja scheinbar seitens Base besteht.
    Und darauf dann nicht zu reagieren, wäre äußert dumm, denn mit Eintritt des Ablaufes der Widerrufsfrist, wird auch aus einer ungerechtfertigten Forderung eine Berechtigte.
    Die Wiedereinsetzung in den alten Stand schwierig bis unmöglich.


    Dazu kommt, das demnächst die Eintragungen in den Auskunfteien kommen, und die da wieder löschen zu lassen, wird schwer.
    Gerade am eigenen Leib erfahren, obwohl ich deutlich im Recht war, da nicht meine Daten. Ich musste mit einem Eilantrag bei Gericht ein Urteil holen. Danach wurde gelöscht.





    Wenn BASE die Rechnung storniert, dann machen sie es freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Hört sich aber nicht so an.....

    Ich muss ja wohl meine persönliche Meinung nicht jedem Forenuser gegenüber begründen, zudem ergibt sich der Sinnzusammenhang eindeutig, wie man an User Blacksektor erkennen kann.


    Und mein Tonfall war im Gegensatz zu deinem freundlich....


    Da frage ich mich, was weniger Foren-Stil hat: Eine Meinung zu äußern oder einen solchen Ton anzulegen.


    Ist nämlich auch nicht Sinn eines Forums.