Beiträge von Timba69

    Direkte Angriffe verbieten sich hier wohl, wenn man mit einer Meinung nicht einverstanden ist.


    Ich kann die Reaktion von Base eindeutig nachvollziehen. Wenn ich eine Simkarte zugeschickt bekomme, ist mein erste Handlung, der nicht bestellten Karte zu widersprechen und das Missverhältnis aufzuklären bzw. anzumahnen.


    a) ist das Mitschneiden von Telefonaten nicht zulässig, es sei denn, die Zustimmung des Gegenübers liegt vor. Und das gilt nicht wechselseitig, d.h. jeder Gesprächsbeteiligte muss zustimmen.


    b) hat der Mahnbescheid-"vergleich" hier sehr wohl etwas zu suchen, da er die direkte Rechtsfolge darstellt.



    phonefux:
    Wenn du dir deine vereinfachten Ausführungen noch einmal genau durchliest, wirst du feststellen, das du GENAU das ausgeführt hast, was ich weiter oben bereits angeführt habe.
    Zudem liegt nun einmal die Beweislast bei dir, das BGB kennt nämlich den Begriff der Beweislastumkehr nach Fristablauf im Vertragsrecht sehr wohl. Genau wie im Haftungsrecht und im Gewährleistungsrecht.

    a) Falsch.
    b) Falsch. Stichwort: Konsumgüterkauf auf Telebasis.
    c) Falsch.


    Ich schlage vor, die liest dir die einschlägigen Bestimmungen im BGB durch und nicht bei Wikipedia.


    Vertrau mir, wenn du mit mir telefonierst, eine Simkarte bestellst, diese nutzt bzw. der Lieferung der Simkarte nicht widersprichst, ist es egal, ob ich das Gespräch beweisen kann. Ich schicke dir einen Mahnbescheid und dann war es das. Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, dann muss ich die Bestellung nachweisen. Und das kann ich, denn die Vertragsschluss ist mit der Annahme verbunden.
    Widersprichst du nicht, ist mein (möglicherweise) ungerechtfertigter Anspruch rechtskräftig und ich kann in die Vollstreckung gehen.
    So wir aus "Unrecht" Recht.


    PS:
    Mein letzter Kommentar in der Sache, ich habe keine Lust, das wieder so weit auszuführen zu müssen. Vielleicht möchte da Dauerposter oder Booner (der hat dazu hier aber auch keine Lust mehr) was dazu posten...:-)

    Kauf dir lieber Sky, da kannst du vieles auch in HD sehen..:-)


    Gerade bei den Jung in der Wildnis und Co. eine Offenbarung in der Qualität. Wenn du DVD-Boxen haben willst, bleibt nur eine Bestellung bei Discovery.com (da kauft auch DMAX seine Serien zu) oder HBO.com
    :-)

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    Zitat

    Ein altes Gebäude, das immer wieder um- und angebaut wurde, lässt sich auch nur mit grösseren Problemen und wirtschaftlichem Mehraufwand modernisieren als es abzureissen und an der selben Stelle ein neues zu errichten. Das steht vermutlich hinter Elop's Totalabriß (Symbian) und Neubau (WP). Auch dabei ist der Abriß erfahrungsgemäß sehr viel einfacher und kurzfristiger zu realisieren als der Neubau - falls er denn überhaupt eines Tages steht. Am einfachsten ist es natürlich, auf einem jungfräulichen Gelände ohne fremde Bauvorschriften etwas ganz Neues wie Apple und Android zu konstruieren.


    Nen altes Gebäude steht zumeist länger, ist stabiler, kann kostengünstiger umgebaut werden und ist bezahlt.....

    Die AGB sagen definitiv was anderes. Dort ist nur bei Bestellung die Rede. Monatlich Entgelte werden im Prepaid-Verfahren eingezogen, sprich: Guthaben.


    Dazu kommt, das man Smart sehr wohl als Option bezeichen kann, wie sonst könnte ma im Kundencenter aus einer "normalen" Classic-Tarif Karte mit der Optionsbuchung (!) "Smart" eine Fonic Smart-Karte machen?


    Das die FAQ "einfach" gehalten sind, ist ja klar. Und nicht jeder Smart-Kunde interessiert sich für diese Feinheiten. Ich sage: Es geht auch ohne Lastschrift.
    Wenn Fonic den Preis senken sollte auf unter 17 Euro, bestelle ich mir ne Karte und probiere es.