Beiträge von Timba69

    Ne, falsch.


    a) Sprechen die AGB nur von " Bei Beauftrag und Kauf der Simkarte" werden die "Daten erhoben und können zur Zahlun dienen".
    b) Dem Lastschrifteinzug kann man jederzeit widersprechen bzw. untersagen.
    c) ist Fonic kein Postpaid-Vertrag, da der Smart nur eine Option ist, siehe unten.


    Die AGB von Fonic sagen selber aus, das sich zur Optionsbuchung (und nichts anderes ist die Option Smart) genug Guthaben auf der Karte befinden muss.


    Aber der Kundenservice war auf diesen Hinweis hin selbst verwirrt und fragt in der Buchhaltung nach.

    Grundsätzlich hast du Recht, aber:


    a) Hast du hier das Problem, die Bestellung nicht "nicht" nachweisen zu können bzw. zu müssen. Gerade mündlich geschlossene Kaufverträge werden durch Annahme oder bereits durch Versand der Ware auf der einen bzw. anderen Seite angenommen.


    Ich kann dir eine Rechnung für eine x-beliebige Beratung deiner Wahl schicken, di du nicht zahlst, weil du keine telefonische Beratung bestellt hast. Ich sage aber das Gegenteil und hole mir vor Gericht einen Mahnbescheid. Jetzt gibt es nur noch zwei Möglichkeiten für dich, nämlich Mahnbescheid widersprechen und Kaufvertrag anfechten. Denn ansonsten zahlst du mir die die Beratung, unabhängig davon, ob du bestellt hast, oder nicht.


    Rechnungen und Warensendungen, die man nicht bestellt bzw. nicht verursacht hat, sind im deutschen Rechtssytem ein gefährliches Plaster, insbesondere dann, wenn man bei Erhalt derselbigen nicht widerspricht bzw. widerruft.



    oder


    b)


    Hat der TE aus Versehen bestellt, dann hat er eh keine Wahl.

    Ok, aber das als Begründung ist ja klar. Aber als "normaler" Kunde ein extra Netz zu haben bei 40 Euro ist doch ok, finde ich.
    500 Einheiten incl. 500MB reichen mir z.B vollkommen.


    Das einzige, was ich erfragen muss, ist, ob die Lastschrifteinzugsermächtigung dauerhaft vorliegen muss, um die Smartoption jeden Monat zu buchen, oder ob es reicht, genug Guthaben auf er Karte zu haben..:-)

    @druckerdrucker:


    Zur Bestellung selber: Es reicht, wenn an irgendeiner Stelle im Gespräch an der falschen Stelle "ja" gesagt wurde. Darauf ist zumeist die Gesprächsführung ausgerichtet und schwer nachzuweisen, selbst wenn das Gespräch aufgezeichnet wird (was man übrigens nie ablehnen sollte).


    Es ist aber nun einmal so, das die bestellte Partnerkarte und auch die gebuchte Option zugestellt und in Empfang genommen wurde. Wenn nicht gewollt, hätte der TE nicht nur dem Vertrag widersprechen (rechtsdeutsch: widerrufen) müssen, sondern auch den gebuchten Optionen, da ePlus nun von der Richtigkeit der Bestellung ausgeht, wenn kein Einspruch erfolgt.
    Daher sagte ich ja, sauber gearbeitet sieht anders aus, aber mit dem nicht erfolgten Widerspruch hat sich nun ein Anspruchssituation ergeben, ähnlich wie einem nicht widersprochen Mahnbescheid.


    Eine hundertprozentige Kündigung ist nur dann erfolgt, wenn diese bestätigt wird, als die Willenserklärung des Kunden zur Kenntnis genommen wurde. Dabei ist der Weg der Zustellung egal.
    Wenn es einseitig gerichtsverwertbar in den Verfügungsbereich des Vesorgers (e+) gelangen soll, dann bleibt nur die Zustellung vie Gerichtsvollzieher oder öffentlicher Zustellung, wenn sich das betroffene Unternehmen weigert.
    Das ist niet- und nagelfest für den Nachweis des Zuganges der Willenserklärung.


    Dazu kommt, das auch eine Anfechtung nicht mehr möglich sein wird, aufgrund der langen Zeitspanne des gesamten Ablaufes...

    Dito.


    Einer der Fälle im Forum, wo Base eher keine Schuld trifft, auch wenn sie nicht ganz sauber gearbeitet haben.


    Kontrolle der Rechnungen ist nun einmal elementar. Gerade, wenn man keine Papierrechnung hat.


    Dazu kommt, das so ziemlich alle Unternehmen die Auskunfteien vor(!) der Einholung eines gerichtlichen Titels bestücken, siehe §28,29,35 BDSG, aufgrund der wirtschaftlichen Warninformation"lücke"(siehe Absätze 2 und 3).
    So einen Eintrag loszuwerden, dauert, selbst wenn man juristisch nicht ganz unerfahren ist, und alles schnell läuft im Amtsgericht, min. 10 Werktage. Wenn in dieser Frist die Einmeldung jedoch an alle anderen Unternehmen ergeht, ist er Ruf erst einmal ruiniert, egal, ob er Vermerk dann rausgenommen wird.