ZitatOriginal geschrieben von David328
als eher ums Prinzip.
Wenn man sich um jeden Blödmann ohne Sozialkompetenz auf dieser Welt kümmern wollte, hätte man viel zu tun.
Ich habe andere Hobbys.
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ZitatOriginal geschrieben von David328
als eher ums Prinzip.
Wenn man sich um jeden Blödmann ohne Sozialkompetenz auf dieser Welt kümmern wollte, hätte man viel zu tun.
Ich habe andere Hobbys.
Ruhe bewahren. Durchatmen. Mitglied ignorieren. An jemand anderen verkaufen. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
unterschreibst Du ohne Zusatz
Ohne Zusatz dürfen nur Geschäftsführer, Vorstände oder natürliche Personen von Personengesellschaften unterschreiben!
ist doch einfach
Vorher durftest Du i. A. unterschreiben, wenn es Dir jemand gesagt hat.
Nun musst Du i. V. unterschreiben, wenn die Vollmacht Deiner Firma Dir das erlaubt.
Dir muss halt immer bewusst sein. Dein Gegenüber kann nicht ahnen, wofür Du Vollmacht hast. Deshalb geht er davon aus, dass Du das weißt. Nur in ganz wichtigen Dingen, wird der Vertragspartner Deine Vollmacht sehen wollen.
Wenn Du gegenüber dritten mit i. V. unterschreibst, geht der Geschäftspartner davon aus, dass Du rechtsverbindliche Handlungen tätigst.
Wenn Du da Deine Kompetenzen überschreitest, muss die Firma gegenüber dem Geschäftspartner gerade stehen und Du gegenüber Deiner Firma.
ZitatOriginal geschrieben von Hightower2004
Wäre evtl. eine Alternative. Könntest Du einen guten und günstigen empfehlen? (Auch wenn es OT wird)
Günstig ist ein GT-750. Erfahrungen habe ich aber nicht.
Letztlich unterscheiden sich inzwischen die Logger kaum mehr
i–Blue 747A+ oder Qstarz BT Q1000x mit MTK II und Wintec WBT-202 mit u-blox 5
sind zum Beispiel sehr gute Vertreter.
Ich weiß es nur vom OAMI.
Man wird schon deshalb dran erinnert, weil die ganzen Halsabschneider "Verlängerungsanträge" schicken.
Bei der OAMI kann man die Verlängerung dann direkt per Webformular einleiten. Wenn man nichts tut, läuft die Marke aus.
Für das Geld gibt es ja schon einen kompletten GPS Logger.
ZitatOriginal geschrieben von Hackman99
Wenn ich jetzt aber ein Schreiben an die Zentrale aufsetze und mich auf die Entscheidung vom OLG berufe, glaubt ihr die werden mir die Gebühren zurückerstatten?
Nur steht bei Talkline in den AGB nur, dass sie bei Rücklastschriften was berechnen werden. Desweiteren verweisen sie bei der Höhe auf die gültige "Tarif- und Preisliste"
Anfechtungen gegen die AGB sind eigentlich immer darauf begründet, dass die Klauseln überraschend seien. Aber das Preisverzeichnis ist fester Bestandteil des Vertrages. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter es für den Kunden überraschend findet, dass dort die Tarife für was auch immer stehen.
ZitatOriginal geschrieben von flatie
Kann ich dieses als Sendung in die Packstation legen? Hatte die Station bisher nie zum Versenden genutzt, daher die, ggf dumme, Frage.
Alles, was bereits per Barcode frankiert ist, kannst Du in die Packstation stecken.
Also freie Retourenaufkleber, im Internet gekaufte Labels und direkt an der Packstation erworbene.
Vorher aber besser die Paketnummer aufschreiben. Ich habe es schon erlebt, dass der Belegdrucker nicht funktioniert hat. Dann ist das Paket weg und Du hast keine Nummer für die Paketverfolgung.
Bei Packstationskunden mit Goldkarte erscheint die Sendung aber online.