ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Meines Wissens auf einem Ticket gebucht.
Habe gerade das Urteil zu den schon oben genannten 600 Euro gefunden:
ZitatZUBRINGERFLUG AUSGEFALLEN Bei einer Entschädigung wegen eines annullierten Fluges müssen auch Anschlussflüge berücksichtigt werden: Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar bei der KLM Royal Dutch Airlines einen Flug von Berlin über Amsterdam nach Curaçao gebucht. Der Flug von Berlin nach Amsterdam war ausgefallen, sodass die Reisenden erst einen Tag später nach Curaçao fliegen konnten. Deshalb stehe den Reisenden ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro pro Person zu, entschied der BGH (Az. Xa ZR 15/10).
Quelle Cortal Consors Kundenmagazin 12/2010