ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Ich hasse Farmville, Mafiawars und Gluecksnuesse
Du hast die Glückskekse und YoVille vergessen. Irgendwie scheint da dauernd die Küche zu explodieren. ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Ich hasse Farmville, Mafiawars und Gluecksnuesse
Du hast die Glückskekse und YoVille vergessen. Irgendwie scheint da dauernd die Küche zu explodieren. ![]()
Ich habe es noch nicht ausprobiert.
Aber theoretisch sollte Ruhe sein, wenn Du "Freunde dürfen an meine Pinwand schreiben" deaktivierst.
ZitatOriginal geschrieben von Nokiacommi
Schade wäre es um die Marke Privileg
Genau. Die war bei der Weißware immer mein heißester Kandidat.
Ich habe die immer im Laden gekauft und liefern lassen. Aber von billigen Kühlschränken und Waschmaschinen, die dann auch noch ewig halten, kann so ein Laden halt nicht überleben.
ZitatOriginal geschrieben von exloser
Warum stoert es niemanden das Piti weiterfahren darf und warum AC nicht mehr auf der Liste erscheint?
Stört es überhaupt noch jemanden, was da passiert? Die haben sich komplett ruiniert. Öffentliches Interesse an Radsportlern und Touren - eher Fehlanzeige.
ZitatOriginal geschrieben von Mezkal
Also ich habe jetzt alle Datenbanken durchsucht und keine Daten gefunden so wie ich mein Unternehmen nennen möchte.
Das ist doch schon mal ganz gut.
Wann muss man eigentlich die Gebühren zahlen? Nach der Einreichung oder erst nach der Eintragung?
Bei der OAMI passiert ohne Geldeingang in Alicante garnichts.
ZitatOriginal geschrieben von Mezkal
Ok, vielen Dank.
Rechtsanwalt wird natürlich eingeschalten bei der Beantragung.
Das brauchst Du nicht. Die Beantragung ist kein Hexenwerk. Schaue erst mal selbst die OAMI Datenbank durch, ob es schon was gibt, was später Ärger macht. Die Recherche braucht viel Zeit und die läßt sich so ein Markenanwalt sehr gut bezahlen. Seit die Datenbank öffentlich einsehbar ist, ist das auch selbst zu leisten. Ich habe noch ewig in einer Außenstelle vor deren PC gesessen und recherchiert.
Einen Markenanwalt würde ich beauftragen, wenn Du eine Marke mit Konfliktpotential eintragen lassen willst. So ein Anwalt kann das dann besser einschätzen, welche nizzaer und wiener Klassen man vielleicht besser nicht besetzt. Alle, die auf den ersten Blick was gegen Deine Markenbeantragung haben könnten, werden nämlich von Deinem Eintragungswunsch informiert.
Außerdem plane Zeit ein. Ich habe gerade meinen Datensatz angesehen. Zwischen Antrag und Eintrag lagen 15 Monate.
Re: Frage zur Markenanmeldung - wer kennt sich aus?
ZitatOriginal geschrieben von Mezkal
Aber kann sein, wenn man eine Wort-Bildmarke eintragen lässt, dass es dann nur gemeinsam geschützt ist? Kann dann ein Fremder das Logo oder den Firmennamen getrennt eintragen? Versteht ihr wie ich es meine?
Wäre super, wenn Ihr mir helfen könntet.
Wenn Du Worte und Bilder eintragen läßt, ist erstmal eine umfangreiche Recherche international fällig, ob es das nicht schon gibt. Oder ähnlich.
Alles ist zusätzlich noch in Klassen unterteilt. Je mehr Klassen Du eintragen läßt, desto teurer wird der Spaß. Nicht geschützte Klassen können natürlich besetzt werden.
Damit erreichst Du wenigstens eine europaweite Eintragung. Weltweit wird es aufwendig und SEHR teuer.
Wenn Du all das in einer Grundlagenrecherche erledigt hast, wird auch klar, daß Wort und Bild in dem Umfang geschützt sind, den man hat schützen lassen.
Re: Zeuge eines Flugzeugabsturzes geworden?
ZitatOriginal geschrieben von hecke
Jetzt frage ich mich, bzw. ich euch, ob ich noch irgendetwas tun kann/sollte?
Oder einfach abwarten, (ob) was in der Zeitung steht?
Wenn wir davon ausgehen, daß Du weder im südamerikanischen Regenwald, noch in den unbewohnten Hochgebirgen Asiens oder ähnlichem Terrain joggen warst, kannst Du davon ausgehen, daß die Luftsicherheitsbehörden von dem Verlust eines Punktes auf dem Radar bereits informiert sind.
Ansonsten wäre ein kurzer Anruf per Satellitentelefon bei den entsprechenden Stellen sicher hilfreich.
ZitatOriginal geschrieben von diger
Man muß aber unterscheiden zwischen einem Überholverbot (dann hättest Du auch ein rechts fahrendes schmales Motorrad nicht überholen dürfen), oder der Tatsache, das der Verkehr ein sicheres Überholen unmöglich machte.
Welches Zeichen soll das regeln?
Beim "klassischen" Überholverbot dürfen nur mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden. Ist zusätzlich noch die Mittelline durchgezogen, darf diese beim Überholen nicht überfahren werden, was dann in der Regel einspurige Fahrzeuge einschließt.
ZitatOriginal geschrieben von Telefonman24
hatte ich auf deutsch angefragt
Prinzipiell hat es, wie Du siehst, Vorteile, wenn man die Landessprache des Verkäufers beherrscht.
So wird es wohl schwierig, mit denen zu verhandeln, daß Du eine geöffnete Software zurückschicken willst und warum. Und dann mußt Du natürlich entscheiden, ob Dir der Rückversand nach UK das wert ist.