Beiträge von senderlisteffm

    Re: DVB-T Zimmerantenne am Strom lassen?


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    Original geschrieben von Skyliner
    Kann man solche Verstärker Zimmerantennen bedenkenlos an der Netzsteckdose lassen, auch wenn der Fernseher nicht läuft?


    Ja klar - warum denn nicht?


    Es rennt ja auch keiner in den Keller und zieht den Stecker aus dem BK Verstärker, wenn er den Fernseher aus macht.

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    Original geschrieben von nurLeser
    sonst dürfte man nämlich z.B. keinerlei E-Klasse auf der linken, 2m breiten Spur mehr sehen.


    Leider muß man dem Polizisten hier ein wenig Unkenntnis bescheinigen.


    Es ist zwar korrekt, daß die Außenbreite der E-Klasse inklusive Spiegeln über zwei Meter liegt, genau 2,071 m, jedoch gibt es eine Richtlinie zur Bestimmung der Fahrzeugbreite. Und die ist ausdrücklich ohne Anbauteile wie Spiegel etc.


    Danach ist eine E-Klasse nur 1,854 m breit.

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    Original geschrieben von lexo321
    und wollten halt ein bisschen Spaß haben


    Eben und dafür kommt jetzt die Rechnung.


    BTW wenn Du diesen pubertären Käse beim Richter erzählst, schwillt dem der Kamm. Vielleicht denkt der dann auch darüber nach, ob Du charakterlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs befähigt bist, oder ob die bei der Führerscheinvergabe vielleicht einen Fehler gemacht haben.

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    Original geschrieben von yogibear
    schon öfters mit dem Taxi zum Einkaufen gefahren sind.


    Also bei dem Fahrprofil, würde ich 195er nehmen, da es sicher nicht darauf ankommt, eine 0,3759 km/h höhere Kurvengeschwindigkeit zu haben.


    Da sparen sie sowohl bei der Felge, als auch beim Reifen eine Menge Geld. Und ob es dann auch noch das teuerste Modell sein muß?

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    Original geschrieben von Chefkoch85



    Sei froh, wenn Du den normalen Bussgeldsatz für die Geschwindigkeitsübertretung bekommst und nicht wie bereits Dauerposter geschrieben hat, den Vorsatzzuschlag zahlen musst.


    Ich suche schon lange eine Gesetzesstelle, die dafür die Grundlage gibt.


    Im Bußgeldkatalog steht nämlich, wenn sich das nicht inzwischen geändert hat "fahrlässig oder vorsätzlich". Demnach sollte es also egal sein, warum ich an der Stelle der Straßenverkehrsordnung nicht gerecht geworden bin. Als ich nämlich mal vorsätzlich zu schnell war, habe ich mir natürlich überlegt, was ich den Beamten sage, falls die mich anhalten. Da ich den genauen Wortlaut des damaligen Bußgeldkataloges kannte, hätte ich wahrscheinlich den Vorsatz damals nicht verleugnet, was, wie meine Recherchen nachträglich ergaben, nicht vorteilhaft gewesen wäre.


    Nur die rechtliche Grundlage habe ich nie gefunden.

    Zitat

    Original geschrieben von yogibear
    Ich hänge mich mal hier mit dran.


    Im KFZ-Brief steht folgendes bei erlaubten Rädern:
    205/55R16 91Q M+S auf 6Jx16, ET50
    205/55R16 91H auf 6.5Jx16, ET50


    Darf ich mit der Karre auch auf 205/55R16 91H M+S-Reifen auf 6.5"-Felgen unterwegs sein oder muss ich bei Winterreifen zwingend 6"-Felgen haben?


    Selbstverständlich darfst Du auch mit der Sommerdimension im Winter fahren. Aber höchstwahrscheinlich darfst Du dann darauf keine Schneeketten aufziehen.


    Rein interessehalber. Welchem Auto, welches solche Schlappen braucht, reicht denn eine H Bereifung?

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    Original geschrieben von SunnyStar
    Naja, weil der Lastindex rechtlich klar vorgibt,


    Der Lastindex gibt garnix vor und rechtlich schon garnicht. Das ist ein Wert, genauso, wie der Geschwindigkeitsindex, der für null Sturz und null Nachlauf gilt.


    Die Hersteller lassen die Reifen für die aktuellen Werte zu. Hier wird natürlich die höhere Reifenbelastung durch die obigen Parameter berücksichtigt. Rechtlich darfst Du fahren, was der Autohersteller in Zusammenarbeit mit den Reifenherstellern und den Zulassungsbehörden für zulässig erklärt.


    Ein Grund, warum ich Y Reifen fahren muß, obwohl das Auto nur 250, das vorherige sogar nur 245 gelaufen ist.


    Ich habe das auch so schriftlich von Audi auf meine Anfrage erhalten, weil ich eine Bestätigung wollte, W Reifen aufziehen zu dürfen. Damals gab es nämlich eingentlich nur Sportversionen in Y, während die Komfortvarianten nur bis W gingen, weil ja alle Limousinen bei 250 abgeregelt sind.