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Original geschrieben von Martin Kissel
Es gibt Leute mit mehr als einem Wohnsitz.
Ja, und wo ist der Widerspruch? Die Ware geht doch sowieso an die Packstation. Meistens liegt die Rechnung sogar im Paket. Und wenn nicht, geht sie halt an den Hauptwohnsitz.
Ich sehe da keine Einschränkung in der Flexibilität der Packstation.
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Re: Dicker Hintern hat Schaden angerichtet -Versicherungsfall?
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Original geschrieben von SiemensmasterXXX
durch reines rauf setzten in 1000 Stücke zerspringen zu lassen.
Abgesehen von der Tatsache, dass wohl alles auf eine Diät hindeutet:
Ist dies ein Versicherungsschaden?
Im Prinzip ist das ein Haftpflichtschaden. Denn Du hast ja einem anderen einen Schaden zugefügt. Und die Klobrille war ja wahrscheinlich nicht an Dich "verliehen". 
Wobei es Dir natürlich passieren kann, daß die Versicherung sich raus redet, daß Du garnicht schadenersatzpflichtig seist, weil in diesem Fall ein Produktmangel vorliege, weil das Teil nicht den Regeln der Technik entspreche und die Belastungsvorgaben der DIN/EN xyz nicht standgehalten habe.
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Original geschrieben von Martin Kissel
Das macht das System leider weniger flexibel. 
Wieso denn das? Schon rein aus Gewährleistungsgründen ist es sinnvoll, daß die "Rechnungsadresse" die Meldeadresse ist. Und ob man, wenn man umzieht, noch einen weiteren Brief mehr an die DHL schicken muß, ist doch wirklich kein Beinbruch.
Wohin in Deutschland dann die Ware geht, ist doch unerheblich.
An meinem Wohnort gibt es z. B. garkeine Packstation. Wohnort und Packstationadresse sind so nie im gleichen Ort.
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Original geschrieben von visioneer
Klingt irgendwie nach Markeneintrag für Eu-Domain-Sunrise-Periode!
Die geht nämlich genau bis zum 6.4, ab dem 7.4 kann dann jeder...
...auch ohne Markeneintrag.
Unwahrscheinlich! Markeneinträge kann man nicht so planen!
Schau' mal, wie langsam die Mühlen da mahlen. Und die sind da noch fix! Beim OAMI dauert sowas sehr viel länger.
16.09.2005 Anmeldung
05.12.2005 Eintragung
05.01.2006 Veröffentlichung
Und dann sind es halt drei Monate, wo man den Eintrag relativ leicht wieder löschen lassen kann. Widerspruch einlegen und sich versuchen, mit dem Eintrager gütlich zu einigen. Erst, wenn das nicht klappt, geht es über das Gericht mit entsprechend hohen Kosten.
Das ist eine vernünftige Lösung. Hat der Eintrager nämlich nicht absolut wasserdicht recherchiert, wäre die sofortige bedingungslose Eintragung mit unter Umständen unüberschaubaren Anwalts- und Gerichtskosten verbunden.
Die Markenämter prüfen nämlich nur, ob die Marke formal eingetragen werden kann.
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Original geschrieben von Brainstorm
Aber aus den gründen der Rechtsunsicherheit will ich den derzeit nicht nennen, bis klar ist, daß ich dazu berechtigt bin. Jedenfalls ist das jemand aus Hamburg, soviel sei verraten 
Korrekt!
http://publikationen.dpma.de/
<edit> Offensichtlich geht der Direktlink nicht längere Zeit. Es ist Register Nr. 30555503
Wo ist das Problem! Ist doch offiziell veröffentlicht!
Klasse 35,38 und 42
Damit tangiert es Dich wirklich. Machen wird man dagegen aber wenig können. Weder beim OAMI, noch beim DPMA ist eine solche Marke eingetragen. Und die Markenrechte von Commodore scheinen auch nicht mehr zu existieren. Die laufen nämlich aus, wenn sie nicht verlängert werden.
Dem Antragsteller gehört übrigens auch http://www.c64.de und das schon deutlich bevor er die Marke eingereicht hat. Bleibt also abzuwarten, was er damit anstellt, was zu den drei Klassen paßt. Mir fällt da nicht viel dazu ein.
Gewerbliches Supportforum? Webspaceanbieter auf C64 Basis?
Werbeagentur für Computerhändler, die ausgediente Hardware feil bieten? Softwareschmiede für C64 Emulatoren?
So richtig verkaufen ist von den Klassen aber nicht abgedeckt.
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Original geschrieben von MMann
Mein erster Taschenrechner war ein "Privileg" mit LED-Anzeige, immerhin war Batteriebetrieb möglich - *schäm*... Edit: so einer!
Och, der hat ja schon ein richtiges 7-Segment LED Display. 
Der HP45 (ich meine, so hieß der) hatte noch die Mini-LEDs mit vorgeschalteter Lupe, damit man überhaupt was sieht. Und der Stromverbrauch! In der Abiprüfung war schon Stromsparen angesagt, wenn man gegen Ende nicht darauf verzichten wollte. :eek:
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Re: Wiederspruch gegen Markeneintrag einlegen, wie?
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Original geschrieben von Brainstorm
Ich habe eben eine Mail bekommen, das sich jemand den Ausdruck "C64" als Wortmarke eintragen lassen hat. Daß bedeutet, daß alle die die Bezeichnung C64 in Zukunft, in der Mailadresse, der Homepage etc. verwenden, oder auch nur bei Ebay einen C64 versteigern wollen, dafür Lizenzgebühren bezahlen müssen.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Kennst Du den Antragsteller? Weißt Du, warum er versucht, die Marke einzutragen, und was er damit vor hat?
Nach welcher Nizzaer Klassifikation wurde die Marke überhaupt beantragt? Tangiert Dich das?
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Derzeit ist der Antrag auf Markeneintrag gestellt, und bis zum 6.4.06 hat man Zeit dagegen Wiederspruch einzulegen.
Widerspruch kannst Du einlegen, wenn Du glaubst, daß die beantragte Marke Deine älteren Rechte verletzt. Da Du offensichtlich aber keine Wortmarke besitzt, die phonetisch ähnlich oder identisch ist, kannst Du dagegen nicht widersprechen!
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Nur wie macht man das, damit das Rechtlich korrekt verläuft.
Du läßt einen Markenanwalt den Sachverhalt prüfen und widersprichst entweder beim OAMI, wenn es eine europäische Marke ist, oder beim Deutschen Patentamt, wenn es nur als deutsche Marke beantragt wurde.
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Original geschrieben von ChinaMobile
Evtl. kann Dir diese chinesische Software weiterhelfen:
Uiiii - wie preisgünstig! 
Da ist es mit einem einfachen Zeichensatz offensichtlich doch nicht getan.
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Original geschrieben von 2sexy4u
Als Xtra-Roaming eingefuehrt wurde, funktionierte nur Iteneris (France Telecom ---> Orange) irgendwann haben die auch Bouygues fuer Xtra freigeschaltet. Aber wie gesagt Orange/Iteneris ging von Anfang an.
Von Anfang an schon, aber zwischendurch, als es den Streit gab nicht. Ich bin eigentlich ziemlich sicher, daß sich meine X-Tra Karte ausschließlich bei Bouygues einbuchen konnte. Fand ich nämlich ziemlich ärgerlich, daß man mit den anderen Karten problemlos die 900 MHz Netze nutzen konnte, nur mit der X-Tra nicht. Sonst wäre es mir ja überhaupt nicht aufgefallen. So toll geht Bouygues nämlich im Elsaß nicht. In den Alpes Maritimes war es dagegen nirgends ein Problem.
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Re: Chinesische Adressen lesbar machen
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Original geschrieben von Martl
Wie gesagt, dabei geht es nicht um eine "echte" Übersetzung, sondern nur eine geänderte Darstellung, so daß die Adressen dann PC mässig weiterverarbeitbar sind (z.B. in einer Datenbank erfasst werden können).
Würde mich sehr freuen, wenn einer einen Tipp hat! Danke im vorraus...
Dafür wirst Du ziemlich sicher eine Software brauchen, die die Transkription erledigt, oder einen entsprechenden Zeichensatz installieren müssen.
Da sowohl XP als auch Openoffice mit Unicode arbeitet, werden die immer als Unicode verarbeitet. Auch die Datenbank, so sie Unicode beherrscht, speichert die Zeichen dann so ab. Zumindest die Tabellenkalkulation hat damit keinerlei Probleme, Zeichen aus allen möglichen Zeichensätzen gleichzeitig darzustellen.