ZitatOriginal geschrieben von belinea
Nein, wer tut das schon???
Z. B. die Leute, die schon VOR Vertragsabschluß bemerken, wie lange die Vertragslaufzeit ist und wie das bezahlt werden soll.
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ZitatOriginal geschrieben von belinea
Nein, wer tut das schon???
Z. B. die Leute, die schon VOR Vertragsabschluß bemerken, wie lange die Vertragslaufzeit ist und wie das bezahlt werden soll.
ZitatOriginal geschrieben von Horstbert
Hallo, was für eine Briefmarke meinst du?
Die, die Du auf das Einschreiben an den Anwalt pappen wolltest, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.
<edit>
Ach so. Wir reden offensichtlich gerade etwas aneinander vorbei.
Der Anwalt hat gedroht, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Da wird Dir entweder per Post oder per Zustelldienst ein Dokument vom Amtsgericht zugestellt. Von diesem Zeitpunkt an, egal ob Du es entgegennimmst oder abholst, läuft die Frist. Ist sie verstrichen und Du hast dem nicht widersprochen, wird der Anwalt den Betrag durch den Gerichtsvollzieher einziehen lassen.
Also warte, bis der Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt. Du bist nicht verpflichtet, Dich mit dem Anwalt oder einem Inkassobüro auseinanderzusetzen. Wird wohl auch wenig bringen.
Diesem Mahnbescheid liegt in der Regel ein fertiges Formular für den Widerspruch bei, weil die bei den Amtsgerichten maschinell bearbeitet werden. Da an der oben genannten Stelle ein Kreuz machen, unterschreiben, und so versenden, daß Du beweisen kannst, daß es das Amtsgericht innerhalb der Frist erreicht hat.
Damit ist die Sache oft erledigt. Wenn nicht, kriegst Du wieder Post vom Gericht, bei dem kleinen Betrag vom Amtsgericht. In diesem Falle, obwohl Du Dich selbst verteidigen dürftest, solltest Du juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
ZitatOriginal geschrieben von Horstbert
ich werde jetzt wohl mal ein Einschreiben verfassen. Im Großen und Ganzen bin ich mir bei solchen Formulierungssachen zwar relativ sicher, hat jemand von euch vielleicht trotzdem eine art Vorlage oder so für mich?
Hebe die Briefmarke für den Widerspruch auf. Da muß man auch nichts formulieren. Einfach ein Kreuz bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt." machen, in einen Fensterbriefumschlag stecken und als Einwurfeinschreiben ans zuständige Amtsgericht senden.
Alles andere sind unnötige Kosten und Mühen. Reagieren werden sie sowieso höchstens auf "Ich habe den Betrag heute auf Ihr angegebenes Konto überwiesen."
Re: Re: Re: Leider nochmal von vorne =(
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Noch kurz zur Aufschreckung: Widersprichst Du dem Mahnbescheid nicht, wird er rechtskräftig. Danach gibt es für Dich keine Möglichkeit mehr, Dich zu wehren.
Das scheinen viele nicht zu realisieren. Nur so ist es zu erklären, daß der Mahnbescheid so beliebt ist, strittige Forderungen einzutreiben.
Widersprechen hilft oft.
Ich habe auch mal einem Handwerker einen nicht unbeträchtlichen Betrag seiner Rechnung einbehalten und ihm gleichzeitig schriftlich mitgeteilt, sobald er seinen Pfusch in die Reihe gebracht hat, erhält er den Restbetrag. Nach Wochen von Telefonaten, Ortsterminen und Schriftwechseln, in denen nicht eine Minute am Gewerk gearbeitet wurde, erhielt ich einen Mahnbescheid über den ausstehenden Rechnungsbetrag.
Nach dem Widerspruch habe ich nie wieder was von dieser Firma gehört.
Re: Leider nochmal von vorne =(
ZitatOriginal geschrieben von Horstbert
Reagiere ich nicht, wird er in jedem Falle das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Prima! Dann kommt ja endlich Bewegung in die Sache. :top:
WICHTIG! Du mußt dem Mahnbescheid innerhalb der Frist widersprechen, sonst wird die Forderung rechtsgültig und als nächstes steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Nach dem Widerspruch bleibt dem Anwalt nur noch der Klageweg. Es sagen aber eigentlich alle Verbraucherverbände, daß bei unrechtmäßigen Forderungen das keiner macht, wenn die Einschüchterungstaktik fehlgeschlagen ist.
Klagt aber die Gegenpartei und es stellt sich heraus, daß die Forderung rechtmäßig ist, dann wird es im Verhältnis zur Forderung ziemlich teuer.
ZitatOriginal geschrieben von xcrow84
Es gilt Rechts vor Links
Dem haben aber schon mehrere Gerichte widersprochen.
Auf Parkplätzen und in Parkhäusern muß man sich prinzipiell einigen, wer fahren darf und entsprechend umsichtig fahren. Wer auf einem Parkplatz auf sein vermeintliches "Recht" pocht, hat meistens vor Gericht die A-Karte.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Imho erlaubt o2 einfach den betreffenden T-Mobile Komponenten in der LAC den Zugriff auf seine Datenbanken wie HLR nicht, so kann sich die Karte dann nicht einbuchen.
Wie soll das denn gehen? Bei der Authentifizierung weiß die O2 doch überhaupt nicht, woher das kommt, außer daß es von T-Mobile kommt. Wenn überhaupt. Man könnte die O2 SIM auch einbuchen, ohne daß man online mit O2 verbunden ist, und erst im Nachhinein checken ob es das darf. Wird im Ausland häufiger praktiziert, was zu extremen Problemen mit Prepaid Roaming führt, wenn da Netzbetreiber nicht zugelassen sind, die aber mit den Vertragskarten roamen.
Ist doch kein großer Aufwand bei T-Mobile das "Hier darfst Du net rein!" für alle O2 IMSIs in einer LA zu setzen. Da spart man sich einen Haufen Signalisierung.
Nein! Weil das nichts mit Cell Barring zu tun hat, sondern Dich die T-Mobile einfach nicht ins Netz läßt.
Ich weiß nicht, habe ich es überlesen oder hat wirklich noch niemand den Bilder Planet genannt.
Ich finde den aus folgenden Gründen sehr gut.
1. die Software OFPS macht die Bestellerei ganz angenehm
2. die Software komprimiert die Bilder auf ein optimales Maß
Erst fand ich das unangenehm, daß die einfach meine Bilder um den Faktor 4 eindampft. Aber das Ergebnis gibt denen Recht. Ich konnte weder Artefakte noch sonstige Dinge erkennen.
3. Es gibt für alle Größen auch das Digicam Format 4:3
4. Die Qualität ist für den Preis sehr gut.
Klar sind Bilder vom Negativ aus einem guten Labor für Preise deutlich über 50 Cent (10x15) besser, aber für den Preis sind sie gut und meine Ansprüche würde ich da schon als hoch bezeichnen.
5. ich esse gerne Gummibärchen :top:
Re: Re: Re: Welcher Taschenrechner fürs Studium?
ZitatOriginal geschrieben von häuptl. ziroccan
naja dann hast du den ti 92plus nicht gesehen
Solche Aussagen habe ich schon häufig genug gehört.
Es gibt eine "kleine, schicke" :p Formel im Dubbel über den Fahrwiderstand von Fahrzeugen wo man die erforderliche Antriebsleistung für eine gewünschte Geschwindigkeit oder umgekehrt errechnen kann. Habe ich immer wieder gerne genommen, wenn mir jemand demonstrieren wollte, daß das mit seinem Rechner genauso schnell und fehlerfrei geht.
Über das Ergebnis berichtete ich ja schon oben.