Re: Das Thema liegt etwas anders!
ZitatOriginal geschrieben von PeeterD
Mit meiner Unterschrift unter einen Vertrag gebe ich meine Rechte nicht ab:
Culpa in contrahendo (lat. Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnisses.
Aber hast Du nicht unterschrieben, daß keine mündlichen Nebenabreden bestehen, daß ausschließlich die Dir ausgehändigten AGB und die Preisliste gelten?
Wenn Du keine AGB und Preisliste erhalten hast, dürfte die Anfechtung trotzdem Probleme machen, weil Du unterschrieben hast, daß Du sie erhalten hast.
Muß aber gestehen, den aktuellen e-plus Vertrag kenne ich nicht, aber es würde mich wundern, wenn deren Rechtsabteilung diesen Vertragstext vergessen hätte.
Einen Beratungsfehler müßtest Du erst mal nachweisen. Denn einzelne Wörter verändern komplette Bedingungen. Sicher verstehen 99 % der Kunden das nicht, aber wenn der sowas wie "Gespräche ins deutsche Festnetz kosten 3 Cent/Min." sagte hätte er Dich absolut korrekt beraten. Hätte er tatsächlich "Verbindungen" ins deutsche Festnetz gesagt, könnte man vielleicht was machen. Aber beweisen müßtest Du es.
Klagen würde ich sein lassen! Freue Dich an Deinen 3 Cent Telefonaten und schließe einen Vertrag mit einem Mitbewerber, der Dir billigere HSCSD Verbindungen als e-plus anbietet. ![]()
