Nach zwei Jahren Base habe ich gerade gekündigt und freue mich bei T-Mobile auf die neue Flat. Hier im Rhein-Main-Gebiet, ist das gar keine Diskussion, hier gibt's fast überall HSDPA...
Beiträge von ak98102
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von \/ooDoo
sicher, dass diese seite richtig funktioniert ?Vodafone -> GPRS:
- 256 kbps
- 322,9 kbps
- 290.1 kbps
Dann scheinen die Werte wohl nicht zu stimmen, denn GPRS kann ja nur max. 171,2 kbit/s :confused:
Edit: Test mit http://www.wieistmeineip.de/speedtest ergibt:
Down: 217 kbit/s
Up: 33 kbit/s -
Evtl. kann man Dir in diesem PPC Forum helfen: http://www.ppc-welt.info/community/index.php
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Wie wäre es mit einem Klick auf: "Stickdetails"
Dort steht z.B. "bis zu 3,6 Mbit/s" und nur "HSDPA"
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Mit EDGE 193.9 kbps mit Wifi 572.2 kbps
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Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Ich habe im Kopf, dass ein Einwurf-Einschreiben vor Gericht nicht Stand hält. Es muss schon ein Übergabe-Einschreiben sein. Habe auf die schnelle das hier gefunden, werde aber noch weiter suchen...Für Einwurfeinschreiben gilt das Gleiche wie für normale Briefe, sie gelten als zugegangen, wenn sie "so in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat". In klaren Worten: Ein Einwurfeinschreiben gilt i.d.R. spätestens am nächsten Tag nach dem Einwurf durch den Postboten als zugegangen.
Übergabeeinschreiben gelten hingegen erst als zugegangen, wenn dem Empfänger das Einschreiben übergeben wird. Ist der Empfänger nicht zu Hause und der Zusteller wirft eine Benachrichtigung ein, gilt das Schreiben nicht als zugegangen.
Zu dem Urteil des LG Potsdam gibt es zu sagen:
ZitatDie Entscheidung des LG Potsdam ist (...) dahin gehend missverstanden worden, dass mit dem Einwurfeinschreiben generell kein Zugangsbeweis geführt werden könne. Bei genauem Studium des Urteils wird aber deutlich, dass auch das LG Potsdam die Qualität des Einwurf-Einschreibens nicht prinzipiell in Frage stellt. In dem vom LG Potsdam zu beurteilenden Fall hatte sich während der Beweisaufnahme herausgestellt, dass die Postmitarbeiterin den vorgeschriebenen Verfahrensablauf nicht eingehalten (...)
Allerdings muss man dann zu einer anderen Beurteilung kommen, wenn die Ablieferung des Einwurfeinschreibens korrekt nach dem vorgeschriebenen Verfahren dokumentiert wird und der Postmitarbeiter die Zustellung unmittelbar nach dem Einwurf mit seinem Namenszeichen und Datumsangabe bestätigt.Quelle: NJW 2001, 2523, 2524
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Zitat
Original geschrieben von mayday7
Ja per Einschreiben mit Rückschein am besten, victorvox und telco gehören beide zur Drillisch und da ist das gang und gebe, womit sollen die sonst Kasse machen?
Und in Zukunft nur noch bei den Netzbetreibern direkt Verträge machen, alles andere ist halt riskant, wie man sieht
gruß mayday7Einschreiben mit Rückschein ist verschenktes Geld. Ein Einwurfeinschreiben ist rechtlich ausreichend, weil Du nur den Zugang beweisen musst und dafür reicht laut ständiger Rechtsprechung ein Einwurfeinschreiben.
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Original geschrieben von giles_gs
Das Angebot von T-mobile mit 35EuroWenn man direkt vergleichen will, muss man schon dazu sagen, dass die T-Mobile flat nicht 34,95 EUR, sondern mindestens 39,95 EUR / Monat kostet, da sie nur als Option hinzu gebucht werden kann, während die Base flat auch alleine für 25 EUR / Monat erhältlich ist. Ich denke aber trotzdem, dass der Aufpreis gerechtfertigt ist.
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Original geschrieben von empi666
Es ist nicht wirklich schwer StarBucks McDonalds oder einen Bahnhof zu finden.Aber was für einen Sinn soll es machen eine Hotspot zu suchen, wenn man sowieso HSDPA / UMTS hat, erschließt sich mir nicht.
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Original geschrieben von Timba69
HotspotnutzungNutzt die Hotspots wirklich jemand von Euch ernsthaft? Was will man damit, wenn einem UMTS zur Verfügung steht und wer hat schon die Zeit einen Hotspot erst mal zu finden?