Beiträge von ak98102

    Wie ich schon in dem anderen Thread geschrieben habe, hängt das davon ob, wer Hersteller im jur. Sinne ist und ob dieser überhaupt eine Garantie gewährt.


    Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, müsste man konkret prüfen, ob z.B. T-Mobile, Vodafone oder HTC a) eine Grantie anbieten und b) unter welchen Bedingungen.


    Wenn Dich das so brennend interessiert, dann frag' doch via E-Mail, Fax oder Post bei T-M oder VF an, dann hast Du ggf. etwas in der Hand, auf das Du Dich berufen kannst...

    Die mitgelieferte Tasche finde ich auch gut - hier ein paar Bilder:




    Re: mit Handy ins Internet


    Zitat

    Handy an einen Laptop anschließen und so im Inet surfen?

    Das geht generell, erfordert jedoch:


    a) ein dazu technisch fähiges Mobiltelefon
    b) einen Vertrag, bei dem Datenverbindungen möglich sind


    Zwei Datenverbindungstypen sind möglich:


    1) Stehende Datenvebindungen mit GPRS/UMTS
    2) Einwahlverbindungen CSD/HSCSD


    Zur Erklärung der Begriffe hilft die Suchfunktion hier oder eine Suchmaschine Deiner Wahl.


    Zitat

    das handy an mein DSL anschließen ?

    Das geht nicht.

    Einfach gesagt: Für eine Vertragsänderung bedarf es einer Willenserklärung durch Dich. Schweigen auf ein Angebot gilt bei Verbrauchern nicht als Willenserklärung. Es spricht also vieles dafür, dass von Dir keine Willenserklärung vorliegt. Ich würde schriftlich Widerspruch einlegen.

    Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    Die Sache mit der Garantie ist wirklich interessant in diesem Fall :D


    Gibt T-Mobile eigenltich eine freiwillige Garantie? Und wie ist das dann mit der Garantie, sollt man ein Gerät bei einem großen Auktionshaus oder so kaufen, aber ohne Rechnung. Jedoch noch mit Netlock. Dann geh ich in T-Punkt und lass den Netlock freischalten/wegmachen. Kann ich dann auf diesem Weg die Garantie oder auch die Gewährleistung geltend machen? Also falls dann danach irgendwann was kaputt geht. Können die mein Gerät ggf. auch identifizieren und irgendwo nachschauen wann ich es gekauft habe?

    Ob ein "Verkäufer in einem Onlineauktionshaus" gewährleisten muss, hängt u.a. davon ab, ob er als Unternehmer od. als Verbraucher handelt, die Ware als neu oder nicht neu deklariert und ob er ggf. einen rechtskräftigen Gewährleistungsausschluss formuliert hat - ist jedenfalls immer eine Einzelfallfrage. Was ich noch nie verstanden haben: Wie kann man überhaupt darüber nachdenken, ein solch teures Produkt bei ebay zu kaufen? Würde ich nur machen, wenn der Verkäufer ein bekannter großer Händler ist, den man im Falle des Falles auch greifen kann. Außerdem sind Neuwaren gerade bei ebay fast nie wirklich günstig...

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich hab jetzt auch ein kleines Problemchen mit dem Ausschalten:


    Das man den MDA Pro nicht wirklich ganz ausschalten kann steht ja sogar im Handbuch, aber das ist auch nicht so schlimm, den wenn man wirklich nicht erreichbar sein will gibts ja den Flugzeugmodus. Allerdings ist es bei mir so, das nur die Displaybeleuchtung ausgeht, aber nicht wirklich das Display.


    Das ist irgendwie blöd, wenn man doch mit den Fingern mal ne Nummer wählen muss, und dann die Abdrücke vom Display wischen möchte. Und jedesmal den Akku rausnehmen kanns ja auch nicht sein.

    Wenn man den Standby-Schalter lang drückt, bleibt das Display an, drückt man kurz drauf, geht das Display aus.

    Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
      ak98102: Das stimmt auf jeden Fall. Aber die Gewährleistung bringt mir unterm Strich doch nur im ersten halben Jahr was, danach kann man die Gewährleistung in die Tonne schmeißen. Weil im ersten halben Jahr muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass ein Mangel bei Lieferung noch nicht bestanden hat. Das kann er in der Regel nicht. In den restlichen 1,5 Jahren hab ich dann die Beweipflicht. Und ich kann in der Regel genauso wenig irgendwas beweisen, insofern wird der Händler dann auch nix tauschen/repariern/o.ä. ;)

    Dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet ist richtig. Da aber eine Garantie eine freiwillige Herstellerleistung ist, kann der Hersteller mit seinen Garantiebedingungen auch deren Umfang nach eigenem Gusto regeln. Es ist somit, es sei den der Hersteller ist kulant, davon auszugehen, dass die meisten Hersteller sich auch entsprechend absichern werden, die Garantie in der Praxis also auch oft nicht viel bringt. Dank der Schuldrechtsreform sind Hersteller jedoch auch an die eigenen Garantiebestimmungen gebunden - wenn diese also gut für den Kunden sind, dann um so besser.


    Ich glaube jedoch nicht, dass HTC irgend eine Garantie anbietet, da HTC auf dem deutschen Markt gar nicht unter dem eigenen Namen auftritt. Interessanter wäre hierbei die Frage, ob durch Branding von Hard- und Software nicht viel mehr T-Mobile oder Vodafone zum "Hersteller" im jur. S. avancieren. Man könnte argumentieren, dass ein von HTC geliefertes "Werkstück" von T-Mobile/Vodafone "veredelt" und "in Verkehr" gebracht wird und somit diese als Hersteller betrachten. Eine interessante Rechtsfrage.

    Zitat


    HTC überhaupt Garantie? Wenn ja wie lange? Und wie müsste ich das dann machen im Garantiefall und so. Auch hier Danke im Vorraus :)

    Halte ich für irrelevant, die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist sowieso der erste Schritt, wenn ein Mangel vorliegt und hierfür ist der Verkäufer in der Pflicht - ein Grund, warum man bei solch empfindlicher Technik vielleicht weniger auf maximale Ersparnis, sonder auf einen zuverlässigen Händler achten sollte...