Beiträge von SvenBln

    Zitat

    Original geschrieben von Death-Gaze
    Das ich mit einem Preis um die 500 Euronen rechnen muss, ist mir bewusst.


    Aber wo bekomme ich den TyTn für 400??? :confused:


    Mit Vertrag sicher überall :D


    Kann mir nicht vorstellen, dass Du den TyTn für 500 Euro ohne Vertrag bekommst. Jedenfalls nicht innerhalb der nächsten Wochen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Jetzt habe ich nur noch eine Frage. Wenn ich zur meiner Werktstatt fahre und den Schaden beheben lasse, muss ich dann das Geld auslegen und bekomme es dann wieder ? Oder wird mir das Geld überwiesen und ich kann das anschliessend beheben lassen ?
    Gibt es auch die Möglichkeit, dass die Versicherung und die Werkstatt das untereinander ausmachen ?
    Habe auch irgendwo gehört, dass die Versicherung von dem Kovo nur den Nettobetrag zahlen, bzw die MwSt abziehen.


    Es gibt alle Möglichkeiten :D Du legst aus, und reichst dann die Rechnung ein. Ich würde probieren, dass Du der Werkstatt eine Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung ausfüllst, also alle Ansprüche an die Werkstatt abtrittst. Dann holen die sich die Kosten selbst von der Versicherung.


    Dir wird auf keinen Fall das gesamte Geld vor der Reparatur überwiesen, damit Du es selbst beheben lassen kannst. Jedenfalls nicht komplett ;) Vorher wird Dir lediglich der Nettobetrag überwiesen, da Du den Schaden ja vielleicht gar nicht reparieren lässt, und somit keine MwSt. anfällt. Reichst Du später doch eine Reparaturrechnung ein, kannst Du Dir auch die MwSt. noch überweisen lassen.


    Sven

    Moin :D


    Ich möchte mit meinen Trion in Verbindung mit einem WLAN Router im Internet surfen. Eine stabile Verbindung zwischen dem Trion und meiner FritzBox 7170 habe ich. Die Signalstärke ist auch sehr gut.


    Leider kann ich keine Internetseiten öffnen. Das funktioniert nur über 3G / GPRS...


    Muss ich noch etwas einrichten was ich übersehen habe? :confused:


    Hat jemand einen Tip für mich?


    Sven

    Zitat

    Original geschrieben von David328
    alkoholkonsum ist auch keine straftat, dennoch müssen einige in die ausnüchterungszelle. so weit ich weiß werden leute festgehalten und gegen eine hohe kaution müssen die freigekauft werden. sicherheitsverwahrung schätze ich wird das sein.


    Sprichst Du von Deutschland? :confused:


    Sofern ein "Besoffener" keine Straftat begangen hat, kann er in Deutschland auch nicht festgenommen oder gar verhaftet werden :D Er kann höchstens zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam genommen werden. Ein "Freikaufen" aus dem Gewahrsam ist natürlich nicht nötig :D Wenn keine Gefahr mehr besteht, kann er nach Hause gehen...