ZitatOriginal geschrieben von Hotdogge
Schroeder meinte ebend die Bundeswehr sei zu jeder Schandtat bereit;) !
Gruß
Die Hotdogge
Wie bitte?
Es heisst das es Studenten von der Humboldt-Uni sind. Oh man ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von Hotdogge
Schroeder meinte ebend die Bundeswehr sei zu jeder Schandtat bereit;) !
Gruß
Die Hotdogge
Wie bitte?
Es heisst das es Studenten von der Humboldt-Uni sind. Oh man ![]()
Was gibts denn ausser der überhöhten Geschwindigkeit noch so für Fahrlässigkeitsgründe?
Auf jeden Fall scheiden ja die normale KV, und die gef. KF eindeutig aus.
Ohwei, in welchem Bezirk befindet sich denn die Botschaft?
ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Bedingter Vorsatz wäre "billigend in Kauf nehmen". Fahrlässig ist einfach nur fahrlässig, d.h., wenn du die nötige Sorgfalt nicht hast walten lassen oder wenn eine größere Sorgfalt zumutbar gewesen wäre.
Überhöhte Geschwindigkeit wäre z.B. ein Fahrlässigkeitsgrund. Alkoholisiertes Fahren wäre aber bereits mindestens bedingter Vorsatz.
:top: danke, da aber wohl nicht zu schnell gefahren wurde, scheidet doch die Fahrlässigkeit aus, oder?
Darum verstehe ich nicht, wie es da überhaupt ne Anzgeige geben kann :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Ich persönlich finde nur die Räder ein wenig zu schlicht und zu einfach.
Ich würde was größeres drauf ziehen und Felgen mit breiteren Speichen à la Azev A (die Fünfstern, hoffentlich die richtige Bezichnung?) drauf ziehen.
Dann wäre er nahezu perfekt.
Aber das ist Geschmackssache.
![]()
Azev A ist die richtige Bezeichnung, noch besser sieht aber imho OZ Futura aus ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ashd
Mit dieser Aussage hättest Du Dir in einer Juraklausur den Todesstoß versetzt
![]()
Toll, da ich aber keine Juraklausur schreiben muss macht mir das nichts. Wie muss es richtig heissen? Bzw. was ist des Rätsels Lösung? ![]()
Der obj. Tatbestand ist vielleicht erfüllt. Zum sub. TB gehört immer der Vorsatz! Und wie kann Vorsatz bezügl. einer KV oder einer gef. KV vorliegen?
Bei einer fahrlässigen KV muss man doch billigend in Kauf nehmen das die KV eintreten könnte. Und das soll bei dem Fall zutreffen? Na ich weiss ja nicht.
Ja, danke. Lesen kann ich doch auch. Es geht darum was eine Anzeige wegen KV oder sogar gef. KV soll.
Bei beiden Delikten ist doch der subjektive Tatbestand niemals erfüllt, was also soll eine Anzeige?
Macht also imho keinen Sinn, dann könnte es auch eine Anzeige wegen Entziehung elektrischer Energie geben, hat genauso viel damit zu tun ![]()
Wie schon gesagt hab ich in Berlin sowas noch nie gesehen, aber das kann ja eigentlich nicht nur daran liegen, dass Polizei Ländersache ist, vielleicht kann mal ein Jurist was dazu sagen :confused:
Gruß sVEn
ZitatOriginal geschrieben von Andyy23
Find ich echt super von Breitner, das er das Trikot versteigert.
Gestern stand die Auktion sogar bei über 400.000€ :eek:.
Es wurden aber einige gelöscht, das sie wohl doch nicht so ernst gemeint waren, oder der Preesi nicht bezahlt werden konnte.
:top: Aktion.
MfG
Im Interview mit Breitner gestern war doch schon von über 200.000€ die Rede, wurden die auch gelöscht?
Also von Selbstjustiz halte ich nicht viel...ausser mit Worten
Es wird in der Tat nicht viel bringen wenn Du ihn anzeigst, denn am Ende steht Aussage gegen Aussage. Und im Zweifel gilt in dubio pro reo.
Aber wenn der Nächste ihn wegen der selben Sache auch anzeigt, sieht das vielleicht schon anders aus, dann wird ein evtl. Richter schon etwas hellhöriger.
Vielleicht siehts ja auch anders aus, und der Kerl hat schon 2-3 eingestellte Verfahren wegen Beleidigung, dann könnte schon mehr aus der Sache werden.
Also wenn Du Dich geärgert hast zeig ihn an, ansonsten lach einfach drüber :top: