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Zitat
Original geschrieben von Foxy
Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d. h. wird erst auf Antrag des Mitfahrers verfolgt. Liegt allerdings eine gefährliche Körperverletzung vor, wovon ich hier mal nicht ausgehe, tritt der Staatsanwalt auch so auf den Plan. Ebenso wohl auch bei einem öffentlichen Interesse.
mfg
Foxy
EDIT: Noch schnell ein bisschen gesucht.Quelle: Strafgesetzbuch
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Und was magst Du uns damit sagen?
Gruß sVEn
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Amazon.de ist prima, ansonsten bleibt noch http://www.bol.de
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Re: Re: Computerlaufzeit feststellen??? (Wichtig)
Zitat
Original geschrieben von Sir Robin
Also ich habe mal so eine Option im BIOS gesehen...weiß aber nicht mehr was das für ein Board war...:(
Ansonsten sieht es eher schlecht aus...während des Betriebes lässt sich die Zeit ja noch feststellen, aber gleich SO komplizierte Wünsche...puh...
Ans Bios hatte ich auch schon gedacht, aber spätestens beim Biosupdate sollte auch da Schluss sein 
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Re: Computerlaufzeit feststellen??? (Wichtig)
Zitat
Original geschrieben von Error
Cu All,
kann ich in Windows
...
Sowas ist imho nicht möglich, hab auch keine Idee wie das technisch machbar sein sollte. Kann eigentlich nicht funktionieren.
Aber mal ne ganz andere Frage, wozu braucht man sowas?
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Zitat
Original geschrieben von Andyy23
Ja die Blinker leuchten dann nur, wenn das Licht angeschaltet wird.
Ja damit hast du recht, bloß leider ist es verboten, und gibt, wie gesagt 3 Punkte. Das ist mir schon passiert.
MfG
3 Punkte ist aber eine ganze Menge finde ich, nur dafür das etwas leuchtet?
Bei meinen 3 Punkten damals gings nicht um die Beleuchtung *lol*
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Kfz-Brief, Doppelkarte, HU+AU Bescheinigung und vielleicht ein paar neue glänzende Kennzeichen
sieht schicker aus find ich.
Nochwas vergessen? Glaub nicht. 
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Und wann leuchten die Blinker dann? Sicher doch nur wenn Stand- bzw. Abblendlicht an ist. Fällt also gar nicht so auf, wenn die Blinker direkt seitlich der Scheinwerfer angebracht sind.
Da ist der Reiz schon grösser, wenn die Blinker vorne gelb leuchten, so wie in Amiland, das sieht ganz schick aus finde ich.
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Zitat
Original geschrieben von Andyy23
Nein das ist nicht verboten, solange die Blinker weiß leuchten. Wenn sie Orange leuchten, dann kann das 3 Punkte geben, denn laut STVO darf nach vorne nur weißes Licht leuchten.
MfG
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Das leuchtet ein
Bleibt nur die Frage, wie bringt man die Blinker dazu permanent weiß zu leuchten, aber gelb zu blinken? Das Blinklicht sollte ja wohl gelb sein, zumindest vorne? Wobei es da ja wohl auch ne Ausnahme gibt, mancher fette Amischlitten blinkt hinten mit den roten Rückleuchten, sieht dann komisch aus, wenn auf einmal das Bremslicht blinkt 
Gruß sVEn
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Funktioniert leider auch nicht, kannst nur jeden Eintrag einzeln kopieren.