Es kommt immer darauf an, welchen Arbeitgeber du hattest. Gerade größere Unternehmen mit eigener Personalabteilung bewahren Lohnunterlagen ziemlich lange auf. Versuchen solltest du es auf jeden Fall.
Wenn diese Zeiten allerdings bereits in deinem Rentenkonto vorhanden sind, dann benötigst du deine Unterlagen für Rentenzwecke nicht länger, solange deine Akte bei der Rentenversicherung inklusive der Datenverarbeitung nicht abbrennen sollte.
Die Daten, die der Rentenversicherung vom Arbeitgeber gemeldet werden, werden nur überprüft, wenn Unstimmigkeiten auftreten.
Ansonsten gilt das oben gesagte: Zeiten, die im Feststellungsbescheid (wird nach einer Kontenklärung erteilt) mehr als 6 Kalenderjahre zurückliegen, gelten als festgestellt und werden von der Rentenversicherung selbst nicht mehr angetastet, sofern du nicht selbst etwas daran ändern möchtest.
Wenn dein Arbeitgeber keine Unterlagen mehr vorliegen hat, kannst du eine Kontenklärung beantragen und hast dann einen Feststellungsbescheid. In dem steht dann auch noch einmal ganz genau drin, bis zu welchem Datum die rentenrechtlichen Zeiten verbindlich festgestellt wurden.