Wenn du Glück hast, bekommst du ja so einen 1700er: klick
:cool:
Beiträge von Thomas 346C
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Zitat
den neuen a8 gibt es schon seit ca. anfang 2002.
Das bezweifele ich aber. Hab den als Erlkönig im August 2002 auf / an der Nordschleife gefilmt, also kann er da noch nicht im Handel gewesen sein. Soweit ich mich erinnern kann, ist er seit Ende 2002 oder Anfang 2003 erhältlich.
Btw: Der Monsterkühlergrill des A6 sieht imo genauso hässlich aus wie die hochgezogenen Scheinwerfer beim neuen 5er...

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Zitat
ich frage mich, wenn dir abwaerme etc. so wichtig sind und du nicht unbedingt damit spielen willst, du dir ausgerechnet zwei so "spielmaschinen" angeschaut hast?
Genau das Frage ich mich auch schon die ganze Zeit (siehe meinen Beitrag weiter oben)

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Ls4:
ZitatAls Grafikkarte würde ich aber auf jeden Fall zur 9000 oder zur G4 Go 4200 tendieren, da diese als einzige Notebookgrakas dx8 tauglich sind.
Hm, würde in einem Notebook, das zu allem ausser zum Spielen (!) gebraucht wird, nicht eventuell sogar Shared Grafik ausreichen? Auch wenn das System dadurch selbst in 2D (kein eigener Grafikspeicher) etwas gebremst wird, fände ich den Mehrpreis zu einem Notebook mit High-End 3D Chip irgendwie "rausgeschmissenes" Geld. Oder sehe ich das falsch?

Stattdessen würde ich auf einen grossen Bildschirm (15,1") mit hoher Auflösung (also nicht 1024x768), eine Mobile CPU und 512 MB Speicher achten.Stefan:
Dass die Gericom-Laptops trotz mobile CPU sehr laut sein sollen, kann ich nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil, das Ding ist imo kaum hörbar (evtl. gibt es aber auch Unterschiede bei den Modellen).Der Service ist aber echt unter aller Kanone. Mein Vater hatte mal vor ca. 2 Jahren einen 12V Car-Adapter bei denen bestellt, bekam aber selbst nach mehreren Antworten und Rückrufen nie das bestellte Teil.
Auch auf eine E-Mail (hatte ein paar Fragen an die) von mir von vor ca. 4 Wochen habe ich keine Antwort erhalten :flop: :mad:
ZitatBei einem Notebook sollte es schon ein Pentium Mobile Prozessor sein. Alle anderen Prozessoren sind Desktopprozessoren und die erzeugen richtig gut Abwärme.
Nicht ganz richtig: Auch von AMD gibt es Mobile Prozessoren, die die Akkulaufzeit verlängern und leiser sein sollen.
Ausserdem sollte man die Apple Macintosh nicht vergessen, wenn man nicht gerade Windows-gebunden ist.
Gruss, Thomas
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Hi!
Danke für den Service, allerdings hat sich da ein kleiner Fehler eingeschlichen:
Trulli kam vor M Schumacher rein, also Trulli 5. und Schumi 6.
Gruss, Thomas
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Zitat
Aber was bringt mir n DVD-Brenner der 4xfach brennt ? Dann sitz ich 5 Stunden an ner CD kann ja wohl nicht ganz das wahre sein.
Ähm, das sind 4x DVD-Speed, nicht 4x CD-Speed.
Bei 1x DVD werden 1350 kb/s übertragen, bei 1x CD lediglich 150 kb/s.
Somit entspricht die Geschwindigkeit eines 4-fach DVD-Brenners rein rechnerisch der eines 36-fach CD-Brenners (Beschleunigungszeiten der CD etc. mal aussen vor gelassen).
Somit braucht man für eine 4,7 GB-DVD knappe 15 Minuten, wenn ich mich nicht verrechnet habe.
Gruss, Thomas
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Hi!
Hatte meinem Jura-Prof. gestern eine E-Mail geschrieben, was er von der ganzen Geschichte hält.
Hier seine Antwort:
ZitatEin Anspruch nach § 812 BGB setzt immer voraus, dass Sie etwas "ohne rechtlichen Grund" erlangt haben, was aber sicher nicht so ist, da der Grund für Erstattung ja der Vertrag und die Freischaltung gewesen ist. Haben Sie aber etwas auf einer vertraglichen Grundlage erhalten, richten sich alle weiteren Ansprüche nur nach Vertragrecht. Auch da dürfte sich nichts tun, da der Vertrag ja nicht gekündigt worden ist und "faktisch" immer noch besteht.
Also an Ihrer Stelle würde ich gar nichts tun und in Ruhe abwarten was kommt. Rechtlich haben Sie aus meiner Sicht nichts zu befürchten, würde mich aber hüten, mit einer Antwort faktisch den Zugang des Schreibens mit der Rückzahlungsaufforderung zu bestätigen.
Tja, sieht doch ganz gut aus, wenn selbst ein ehemaliger Richter das Recht auf unserer Seite sieht
Gruss, Thomas
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Zitat
Original geschrieben von Z'ha'dum
Im Bestellschein steht ja auch das wenn der Provider den Mobilfunkantrag storniert, der Anspruch auf die Erstattung der monatlichen Grundgebühr bzw. auf die Einmalzahlung wegfällt.Und weiter oben steht: "Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."
Eben! Und in dem Antwortfax von denen steht was von Vertrag, also eine komplette Verdrehung der Tatsachen. Man hat ja lediglich zugestimmt, dass man im Fall einer Antragsablehnung das erhaltene Geld zurückzahlen muss, von Zurückzahlung bei Vertragsauflösung / Einstellung des operativen Geschäfts/ usw. war überhaupt nie die Rede. :p
Gruss, Thomas
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Hallo!
Hab mal den alten Zettel rausgekramt.
Bei mir auf dem Bestellschein (=Vertrag imo) stand folgendes:Zitat"Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung. [...]
Weiter oben bei der Bestellpositionen steht: "Erstattung der Grundgebühr per Scheck" -
Er meint wohl die hier:
