Beiträge von Action Andy

    Mein Eindruck ist, dass überzogene Regeln bei "neuen" Produkten das Unvermögen oder auch den Unwillen bei der Kontrolle ausgleichen sollen. Mir ist schon in vielen Bereichen aufgefallen, dass es ein gutes Regelwerk gibt aber Anwendung bzw. die Kontrolle zu wünschen übrig lassen. Oder gar, dass Regeln erlassen werden, weil andere Regeln nicht eingehalten werden.


    In meiner Wohnstr kommt es zum Beispiel zu Problemen, wenn man auf die nächst größere Str links abbiegen will. Aber zu diesen Problemen kommt es meiner Meinung nach nur, weil in der Kreuzung in zweiter Reihe geparkt wird. Nun ist das Linksabbiegen verboten. Trotz mehrfacher erneuter Prüfung auf Bitten von Anwohner bleibt das Linksabbiegen auch verboten. Quintessenz: Man will den Kunden der Geschäftsleute offenbar nicht auf die Füße treten, kontrolliert wird das Linksabbiegen aber auch nicht und so wird lediglich der Linksabbieger bestraft, der einen Unfall verursacht. Verkehrschaos gibt es trotzdem.


    Gleiche Geschichte mit den Holzkaminen. Es gibt tausend neue Vorschriften, die den Betrieb erschweren, gleichzeitig sind haufenweise Kaminbesitzer nicht in der Lage ihren Kamin raucharm anzuzünden oder sie verbrennen Papier und lackiertes Holz.


    Ach und hatten wir hier schon die Doku verlinkt, bei der rauskam, dass LKWs aus Osteuropa die Harnstoffeinspritzung ganz abschalten und unsere Polizei nicht in der Lage oder befugt ist dies zu kontrollieren und zu sanktionieren? Die Konsequenz ist natürlich klar die Grenzwerte für LKWs müssen rauf, da die bisherigen Grenzwerte noch nicht zu genug Reduktion der Emissionen geführt haben.

    Ok und angenommen man hat bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht: Was passiert dann?
    Zahlt man dann die Grundgebühr weiter, obwohl der Anschluss "abgeklemmt" ist. Schließlich möchte der Nachmieter ja auch einen Stromanschluss nutzen.


    Der von Speeny verlinkte Artikel sagt ja auch mehr oder weniger. "Nix genaues weiß man nicht" "Lesen sie die AGB und ansonsten viel Glück"


    Ich seh das tatsächlich wie scaleon. Sobald sich ein relevanter Vertragsbestandteil ändert und die Leistung kann für den Kunden nicht sinnvoll erbracht werde, sollte man kündigen dürfen. Meinetwegen sollen Sie den Anbietern erlauben gewisse Kosten bzw. Boni auszuweisen, die man dann zurück zahlen muss. Das ganze wäre doch mal einen schönen neuen Paragrafen wert, der dann sicherlich die ein oder andere Streitigkeit vor Gericht erspart.

    Kann mir ein erfahrener Stromwechsler mal kurz folgende Fragen beantantworten? Über Google hab ich nur wenig hilfreiches Geschwurbel gefunden.


    Ich habe im Moment keinen eigenen Stromliefervertra und möchte in eine neue Wohnung ziehen. Die Verweildauer in der neuen Wohnung ist ungewiss. Was passiert bei einem gängigen Tarif mit 12 Monate Vertragslaufzeit, falls ich noch vor Ablauf von 12 Monaten umziehe?


    Neukundenbonus: ist vermutlich futsch weil er erst noch 12 Monaten ausgezahlt wird, es sei denn der Anbieter beliefert mich am neuen Wohnort weiter?
    Grundpreis: Muss ich den weiterzahlen, falls am neuen Wohnort vom Anbieter nicht geliefert werden kann oder falls schon ein Stromliefervertrag über einen Mitbewohner besteht?

    So viel, dass die Ausgaben, die sonst von den Eltern getätigt worden wären nun vom Kind selbst gezahlt werden können. Und so kann es sich dann eben Ausgaben verkneifen oder z. B. die Schuhe bei Deichmann kaufen und sich dann einen teuren Pullover kaufen für den die Eltern sonst eher kein Verständnis gehabt hätten.

    Viele Eltern lösen das Problem so, dass sie dem Kind ab einem gewissen Alter einfach relativ viel Taschengeld geben und es von da an im wesentlichen alles selber kauft. Dann kann es sich aussuchen, ob es alles in Süßigkeiten, OnlineGaming, Klamotten oder Feiern gehen stecken will. Um mal ein paar Beispiele zu nennen.
    Natürlich entbindet das nicht vollständig von der Pflicht darauf zu achten, dass der Nachwuchs sein Geld für vernünftige Dinge ausgibt oder Vorkehrungen zu treffen mit 18 einen Führerschein bezahlen zu können etc., aber es erspart so einige Diskussionen.
    Den Nachwuchs zum Zeitungen austragen zu ermuntern kann natürlich auch helfen den Wert von Geld schätzen zu lernen.


    Meiner Erfahrung nach fahren die Eltern meist ganz gut wenn Sie da irgendwo einen Mittelweg finden. Meist haben die Kinder der besonders geizigen Eltern und die Kinder die alles in den Arsch geblasen bekommen doch irgendwie einen Hau weg.

    Dass die Shopbetreiber vor den Kosten einer Bonitätsprüfung zurückschrecken klingt hier aber ganz anders:
    http://shopbetreiber-blog.de/2…atspruefungen-bussgelder/


    Dort wird beschrieben, dass gängige Dienste, die die Shopbetreiber einbinden sogar schon vor der Auswahl der Zahlungsart eine Bonitätsprüfung durchführen, um dann auch nur die Zahlungsmöglichkeiten anzubieten, die zur Bonität passen.


    Irgendwie steht hier mal eine Reform des Datenschutz an. Jede einzelne Datenweitergabe sollte dem Kunden explizit mitgeteilt werden müssen (inklusive Umfang, verständlicher Erklärung zur Nutzung und mit Löschdatum) und dieser muss diese explizit bestätigen. Einzig unvermeidliche Datenweitergaben sollten ohne explizite Zustimmung erlaubt sein. Dass der Lieferdienst meine Adresse braucht ist klar. Dieser sollte diese aber nach einer angemessenen Frist wieder löschen und nicht zu anderen Zwecken nutzen dürfen.


    Auch fände ich mal schön, wenn einem nur Vertragsbestandteile angezeigt werden dürften, die ich auch wirklich ausgewählt habe. Man blickt doch in dem ganzen - "Wenn sie Premium plus ausgewählt haben, gelten diese Regeln für Sie, Wenn Sie Premium Superplus ausgewählt haben gelten aber diese Regeln für Sie" - nicht mehr durch. Es muss doch im Zeitalter der Digitalisierung möglich sein individuell die für den einzelnen Kunden geltenden Regeln klar zu machen und nicht den Kunden sich die für ihn relevanten Passagen herraussuchen zu lassen.

    Ich würde gerne bei Baur ein Möbelstück erwerben. Ich störe mich aber an der doch sehr umfangreichen Datenweitergabe, die in der Datenschutzerklärung steht.


    Nun frage ich mich wird und darf Baur meine Daten insbesondere zur Bonitätsprüfung an Infoscore weiterleiten auch wenn ich eine anderweitig abgesicherte Zahlungsweise wie Paypal, Kreditkarte oder Vorkasse auswähle?


    Und ganz allgemein würde mich mal interessieren: Oft kann man die Zustimmung zur Datenweitergabe "widerrufen". Problem ist aber doch, dass die Daten dann längst weitergegeben wurden. Wie funktioniert das in der Praxis? Werden die dann gelöscht? Oder wie verhindere ich bzw. wie wiederrufe ich von Anfang an?

    Schon faszinierend, dass Spiegel Online jetzt auf einmal so tut als ob der Feinstaub beim Direkteinspritzer was neues wäre.


    http://m.spiegel.de/auto/aktue…ste-gefahr-a-1186937.html


    Dabei pfeifen das die Spatzen schon mindestens ein Jahr in allen Foren und Kommentarbereichen von den Dächern.


    Hätte man einen Aluhut auf könnte man meinen hier hätte man sich in der Berichterstattung zurückgehalten, damit die deutschen Hersteller noch schnell, als Alternative zum Diesel, Benziner ohne Partikelfilter verkaufen konnten

    Aus Sicht der Versicherung ist jeder Gesunde, der einzahlt (wenn auch nicht selbst) ein guter Deal. Und der Staat zahlt ja für jeden ohne Einkommen ein.


    Gesamtgesellschaftlich ist das Geld natürlich nur von der Steuerkasse in die Krankenversicherungskasse gewandert. Der Durchschnittsmichel wird also mehr Steuern zahlen aber weniger Krankenversicherung. Und wenn das Gerücht nicht stimmt, dann zahlt der Michel eben mehr Krankenversicherung und gleich viele Steuern. Aber zahlen muss der Michel