[USER="123518"]Eldschi[/USER] wie kommst du zu dieser Annahme? Das würde bedeuten man könnte ein Konto nur schließen wenn man ein neues Konto hat.
Ich habe oben die Bedingungen der Sparkasse verlinkt. Ich kann nichts zu einem vorgeschriebenen Referenzkonto finden. Ich kann nichts zu einer Formvorschrift der Kündigung finden. Auch scheint das Verweigern einer Kündigung bei noch nicht abgerechneten Gebühren oder einem negativen Saldo jeglicher rechtlichen Grundlage zu entbehren. (siehe Link weiter oben)
Stellt euch vor ihr zahlt eine Rechnung eures Handyvertrages nicht und könntet deswegen nicht kündigen. Und jetzt stellt euch auch noch vor, ihr zahlt nicht, weil eine unrichtige Rechnung erstellt wurde. Das wäre dann ja mit meinem Fall vergleichbar.
Zudem habe ich zu Lastschrift vom Extra Konto gelesen, dass manche Banken diese Einlösen aber automatisch am Ende des Tages zurück buchen. Und diese Rückbuchung wäre im meinem Fall dann ja zu meinen Lasten gegangen, da die Lastschrift schließlich in meinem Namen ausgefürht wurde.