Mit Sicherheit hast Du der SEPA-Lastschrift der verbleibenden Gebühren vom neuen Konto bereits mit Eröffnung des Spaßkatzenkontos zugestimmt.
Das kann ich ausschließen. Als ich das Konto ca. 2003 eröffnet habe, kannte noch niemand eine SEPA-Lastschrift. Aber wenn dem doch so ein sollte, dann würde ich mich freuen, wenn mir jemand eine typische Klausel einer Bank hierzu zeigen könnte. Denn um diesen Erkenntnisgewinn geht es bei der Sache.
Scaleons lustige Geschichte würde sich übrigens heute auch nicht mehr wiederholen, da mittlerweile jemand geklagt hat und klargestellt wurde, dass die Banken für das Schließen eines Kontos keine Gebühren nehmen dürfen. Und solange da niemand kommt und bei den Banken für ein wenig Gegenwind sorgt geht dieses Geschäftsgebahren auch so weiter. Da ich bereits ungefähr die Erstattung der zu viel gezahlten Gebühren erhalten habe, habe ich hier keinen Schaden mehr. Da ich die Anwort "Naja wir haben ihre Kündigung überhaupt nur aus Kulanz anerkannt" ziemlich unverschämt finde, erwäge ich eine Beschwerde bei der Bafin.
Man hat hier schließlich (so seh ich das jedenfalls bisher) vier Dinge gewaltig verbockt:
1. Kontoschließung fast einen ganzen Monat zu früh. (Ich war zum Glück schon so weit, dass keine Buchungen mehr kamen)
2. Missachtung von 675h BGB (hier sagt mir mein Bauchgefühl, dass das vermutlich immer so läuft)
3. Lastschrift ohne Mandat
4. unter falschem Namen
Hier übrigens mal eine nette Auflistung, was sich Banken schon alles erlaubt haben:
https://www.focus.de/finanzen/…-bezahlen_id_7582344.html
Mein Liebling ist die Abhebegebühr in der Mittagspause